Kann ein angeblicher Betrugsversuches nachgewiesen werden, wenn die Zettel die dies beweisen sollen 2 Monate nach Abgabe gefunden wurden?

2 Antworten

Die Lehrerin sollte sich schon einigermaßen sicher sein, dass wirklich ein Täuschungsversuch vorliegt, wenn sie eine Klausur mit 0 Punkten bewerten will. Die Oberstufenleitung entscheidet da übrigens gar nichts, sondern einzig und allein der Fachlehrer.

Wenn sie aber mit Beamtenaugen, wie man so schön sagt, in deinem Klausurheft Zettel gefunden hat, die da nicht hineingehören, wird man ihr wahrscheinlich eher glauben.

Welchen Ruf eine Lehrerin bei Schülern hat, wird hier sicherlich auch kaum einen interessieren.

Eine derartig lange Korrekturzeit ist aber schon ein starkes Stück. Die sollte in der Oberstufe nämlich maximal drei Schulwochen betragen. Krankheit und/oder Ferien zählen hier aber nicht mit. Das heißt, wenn die Lehrerin direkt nach dem Scheiben der Klausur für 2 Wochen krank geschrieben wird, dann zwei Wochen Ferien kommen, dann hat sie nach den Ferien immer noch drei Wochen Zeit für die Korrektur.

Ich würde mich an deiner Stelle, oder noch besser an Stelle deiner Eltern, an die Schulleitung wenden, und um die Möglichkeit bitten, die Klausur zu wiederholen, da nicht zweifelsfrei gesagt werden kann, wie die Zettel in das Heft kamen. Eine Beschwerde bei der Schulbehörde käme noch in Betracht,

Rechtsmittel hast du leider keine bei einer normalen Klausur leider keine.

SvenGewalt 
Beitragsersteller
 06.07.2016, 17:50

Eine Wiederholung ist leider nicht möglich, da die Zeugnisskonferenzen unmittelbar bevorstehen.

Ich kann nur nicht begreifen, wie mir nachträglich nachgewiesen kann, dass ich die Zettel mit in die Klausur genommen habe. Es muss im Grunde ja auch nicht bewiesen werden, dass sie die Zettel selbst in das Heft gelegt hat. Nach 2 Monaten kann sowas doch keiner zweifelsfrei sagen. Eigentlich kann ich wenn mir das nicht vollends nachgewiesen werden kann doch für nichts belangt werden, oder?

Messerset  06.07.2016, 18:00
@SvenGewalt

Ich habe versucht, dir die rechtliche Situation zu erklären. Solange es keine Versetzungsentscheidung ist, oder der Abschluss gefährdet ist, hast du keine Rechtsmittel.

Wenn sich die Klausurnote allerdings auf das Abschlusszeugnis auswirkt, und das wird sie ja wahrscheinlich, so kann das Abschlusszeugnis, und damit das Ergebnis der Klausur, angegangen werden. Im schlimmsten Fall musst du dann gegen das Ergebnis klagen.

Ich würde mit deinen vorgebrachten Argumenten, die ja nicht von der Hand zu weisen sind, zur Schulleitung gehen. Man kann ja auch andeuten, dass man sich der Möglichkeit zu klagen bewusst ist.

Sollte sich die Schulleitung genau wie die Oberstufenleitung quer stellen, so kann man sich auch per Beschwerde an die Schulbehörde wenden. Die Schulbehörden kassieren Noten übrigens sogar eher ein als die Gerichte.

Ich halte es also nicht für ausgeschlossen, dass die Note gekippt wird.

Schwachsinn, die können dich dafür nicht belangen, schließlich würde jeder Anwalt in Berufung gehen und behaupten der Zettel könnte in der Tasche der Lehrerin verrutscht sein. So solltest du das auch machen. Frag doch, ob die Lehrerin sich wirklich 100% sicher ist, dass der Zettel nicht verrutscht ist. Denn das kann immer passieren. Ansonsten kannst du noch behaupten, dass man dir den Zettel untergeschoben hat. Oft kann man ja die Hefte vorne auf den Pult legen, wenn man fertig ist, Vlt ist dem Jungen eingefallen, dass er den noch darin hat und hat ihn schnell in deinem Heft verschwinden lassen.

Messerset  06.07.2016, 17:42

Die Sache ist halt nur, dass es hier gar keine Berufung geben wird, weil es nicht mal eine Verhandlung gibt. Bei einer stinknormalen Klausur gibt es keinerlei Rechtsmittel, außer die Möglichkeit der Beschwerde. Und für die benötigt man keinen Anwalt.

4ssec67  06.07.2016, 17:37

im Zweifel für den Angeklagten, also seid ihr beide aus dem Schneider