Kann ein angeblicher Betrugsversuches nachgewiesen werden, wenn die Zettel die dies beweisen sollen 2 Monate nach Abgabe gefunden wurden?
Hallo, Ich habe vor etwa 2 Monaten eine WiPo Klausur geschrieben. Ich habe mich gut auf die Klausur vorbereitet und hatte ein "gutes Gefühl". Als ich die Klausur dann 2 Monate nachdem sie geschrieben wurde zurück bekommen habe, wurde mir gesagt, dass ich wegen eines Betrugsversuches 0 Punkte bekommen habe. Obendrein werde ich eine Missbilligung bekommen. Dies ist damit begründet, dass in meiner Klausur 3 DIN A4 Zettek gefunden wurden. Einer war handschriftlich, aber nicht meine Schrift. Die Schrift könnte ich gemeinsam mit meiner Lehrerin einem meiner Mitschüler zuordnen. Die anderen Zettel waren gedruckte Zettel die wir im Unterricht erhalten haben. Der Punkt ist allerdings, dass ich weder von den Zetteln wusste, noch davon Gebrauch gemacht habe. Ich bin seit 11 Jahren als Schüler noch nie in dieser Hinsicht aufgefallen und habe auch noch nie gespickt oder einen anderen Betrugsversuches begangen. Dies konnte ich meiner Lehrerin relativ glaubhaft vermitteln, allerdings scheint sich nun die Oberstufenleitung querzustellen. Ich hab der Oberstufenleiterin meine Lage erläutert, sie sagte allerdings, dass es in meiner Verantwortung liege, ob solche Zettel in meinem Heft gefunden wurden. Dem würde ich ja zustimmen, wenn die Zettel unmittelbar nach Abgabe, oder während der Klausur gefunden wurden. Dem ist aber wie bereits geschildert nicht so. Also stelle ich mir nachdem die Oberstufenleitung unserer Schule kein Interesse darin hatte mir in irgendeinerweise weiterzuhelfen, oder mich zu unterstützen die Frage, ob das Finden von Zetteln in meinem Heft 2 Monate nachdem die Klausur geschrieben wurde überhaupt als stichhaltiger Beweis für einen Betrugsversuches zu führen ist. Die Klausur lag 2 Monate bei meiner Lehrerin zuhause, die allgemein den Ruf hat eher "luschig" zu sein (es sind schon ganze Klausurhefte bei ihr verschwunden). Es wurde sich jetzt dazu herabgelassen meine Klausur zu prüfen, denn sie hatte diese zuvor nichtmal durchgelesen, und auf eventuelle Inhalte oder Überschneidungen in der Formulierung Acht zu geben. Mir ist hierbei sehr wichtig, dass sie wissen, dass ich bei der Klausur wirklich keinen Betrugsversuches begangen habe und auch nicht begehen wollte. Deshalb nochmal die Frage: Können Zettel die 2 Monate nach Abgabe in meiner Klausur gefunden wurden ausreichen um mir einen Betrugsversuches nachzuweisen? Ich für meinenteil denke, dass Nachdem die Klausur 2 Monate offen in einem Haus herumlag, nicht mehr zweifelsfrei gesagt werden kann, wer dort solche Zettel hineingelegt haben könnte, und das mir somit keine Schuld bewiesen werden kann.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit Freundlichen Grüßen
2 Antworten
Die Lehrerin sollte sich schon einigermaßen sicher sein, dass wirklich ein Täuschungsversuch vorliegt, wenn sie eine Klausur mit 0 Punkten bewerten will. Die Oberstufenleitung entscheidet da übrigens gar nichts, sondern einzig und allein der Fachlehrer.
Wenn sie aber mit Beamtenaugen, wie man so schön sagt, in deinem Klausurheft Zettel gefunden hat, die da nicht hineingehören, wird man ihr wahrscheinlich eher glauben.
Welchen Ruf eine Lehrerin bei Schülern hat, wird hier sicherlich auch kaum einen interessieren.
Eine derartig lange Korrekturzeit ist aber schon ein starkes Stück. Die sollte in der Oberstufe nämlich maximal drei Schulwochen betragen. Krankheit und/oder Ferien zählen hier aber nicht mit. Das heißt, wenn die Lehrerin direkt nach dem Scheiben der Klausur für 2 Wochen krank geschrieben wird, dann zwei Wochen Ferien kommen, dann hat sie nach den Ferien immer noch drei Wochen Zeit für die Korrektur.
Ich würde mich an deiner Stelle, oder noch besser an Stelle deiner Eltern, an die Schulleitung wenden, und um die Möglichkeit bitten, die Klausur zu wiederholen, da nicht zweifelsfrei gesagt werden kann, wie die Zettel in das Heft kamen. Eine Beschwerde bei der Schulbehörde käme noch in Betracht,
Rechtsmittel hast du leider keine bei einer normalen Klausur leider keine.
Ich habe versucht, dir die rechtliche Situation zu erklären. Solange es keine Versetzungsentscheidung ist, oder der Abschluss gefährdet ist, hast du keine Rechtsmittel.
Wenn sich die Klausurnote allerdings auf das Abschlusszeugnis auswirkt, und das wird sie ja wahrscheinlich, so kann das Abschlusszeugnis, und damit das Ergebnis der Klausur, angegangen werden. Im schlimmsten Fall musst du dann gegen das Ergebnis klagen.
Ich würde mit deinen vorgebrachten Argumenten, die ja nicht von der Hand zu weisen sind, zur Schulleitung gehen. Man kann ja auch andeuten, dass man sich der Möglichkeit zu klagen bewusst ist.
Sollte sich die Schulleitung genau wie die Oberstufenleitung quer stellen, so kann man sich auch per Beschwerde an die Schulbehörde wenden. Die Schulbehörden kassieren Noten übrigens sogar eher ein als die Gerichte.
Ich halte es also nicht für ausgeschlossen, dass die Note gekippt wird.
Schwachsinn, die können dich dafür nicht belangen, schließlich würde jeder Anwalt in Berufung gehen und behaupten der Zettel könnte in der Tasche der Lehrerin verrutscht sein. So solltest du das auch machen. Frag doch, ob die Lehrerin sich wirklich 100% sicher ist, dass der Zettel nicht verrutscht ist. Denn das kann immer passieren. Ansonsten kannst du noch behaupten, dass man dir den Zettel untergeschoben hat. Oft kann man ja die Hefte vorne auf den Pult legen, wenn man fertig ist, Vlt ist dem Jungen eingefallen, dass er den noch darin hat und hat ihn schnell in deinem Heft verschwinden lassen.
Die Sache ist halt nur, dass es hier gar keine Berufung geben wird, weil es nicht mal eine Verhandlung gibt. Bei einer stinknormalen Klausur gibt es keinerlei Rechtsmittel, außer die Möglichkeit der Beschwerde. Und für die benötigt man keinen Anwalt.
im Zweifel für den Angeklagten, also seid ihr beide aus dem Schneider
Eine Wiederholung ist leider nicht möglich, da die Zeugnisskonferenzen unmittelbar bevorstehen.
Ich kann nur nicht begreifen, wie mir nachträglich nachgewiesen kann, dass ich die Zettel mit in die Klausur genommen habe. Es muss im Grunde ja auch nicht bewiesen werden, dass sie die Zettel selbst in das Heft gelegt hat. Nach 2 Monaten kann sowas doch keiner zweifelsfrei sagen. Eigentlich kann ich wenn mir das nicht vollends nachgewiesen werden kann doch für nichts belangt werden, oder?