Wann muss ein BRV nach Rücktritt,neu gewählt werden?
2 Antworten
Meines Wissens gibt es keinen exakt vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Neuwahl. Es ist aber sinnvoll, dies so schnell wie möglich zu tun. Falls der BRV den Rücktritt plant, kann er ja vorher noch eine Sitzung mit dem TOP "Neuwahl BRV" einberufen.
Der Stellv.BRV ist ja nicht automatisch der Nachfolger des BRV. Man sollte daher schon im eigenen und im Interesse der MA den Vorsitz sehr bald regeln.
Wer ist denn in diesem BR Ansprechpartner wenn der BRV nicht mehr vorhanden und der Stelli verhindert ist? Habt Ihr das geregelt oder kann der AG sich dann irgend ein BRM aussuchen?
Zunächst einmal gilt § 26 Abs.:2 BetrVG:
Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebstrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Somit ist sichergestellt, dass der Betriebsrat seiner Arbeit ohne Unterbrechung weiterführen kann, auch wenn der Betriebsratsvorsitzende ausfallen sollte.
Natürlich muss das entsprechende 1. Ersatzmitglied dauerhaft nachrücken.
Das ist aber keine Antwort auf die gestellte Frage nach Neuwahl des BRV wenn dieser zurücktritt.