wann muss besuch an vermieter zahlen

14 Antworten

Mietrecht Besuch

Grundsätzlich darf ein Mieter Besuch wie etwa seine Familie oder Freunde unbegrenzt nach Anzahl der Personen, Dauer und Häufigkeit empfangen, ohne dass dies der Vermieter genehmigen oder diesem gegenüber angezeigt werden müsste. Art. 2 GG schützt insoweit die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters und geht dem Eigentumsschutz des Vermieters aus Art.14 GG in der Regel vor, es sei denn durch den Besuch wird der Vertragszweck gestört, die Mietsache beeinträchtigt oder ein andere Hausbewohner belästigt.

Das mietvertragliche Verbot in einem Formularvertrag, bestimmte Personen oder Besuch des Mieters generell in die Mietwohnung zu lassen, ist unwirksam gemäß den §§ 307, 138 BGB (LG Hagen WuM 1992, 430). Selbst wenn die Tierhaltung wirksam im Mietvertrag ausgeschlossen ist, darf der Besuch vorübergehend jedoch z.B. einen Hund mitbringen.

Selbst ein gegen den Besucher ausgesprochenes Hausverbot, wirkt nur gegen den Besucher selbst und nicht gegen den Mieter, so dass der Vermieter das Mietverhältnis im allgemeinen nicht aus wichtigem Grund fristlos oder wegen Vertragsverletzung ordentlich kündigen kann, mit der Begründung der Mieter habe den Besucher trotz Hausverbots Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt habe (Köln, WuM 2004, 673).

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ist schon toll, was mancher vermieter sich einfallen lässt. möglicherweise ist sein gehirn vom karneval vernebelt. nun zum problem: 1. dein bruder hat keine vertraglichen beziehungen mit deinem vermieter, also schuldet er diesem absolut nichts. 2. auch du schuldest ihm nichts extra. den besuch brauchst du nicht anmelden und auch nicht erlaubt oder verboten zu bekommen, ist alles unsinn und ungesetzlich. 3.dafür brauchst du keinen anwalt und keinen mieterverein. lass ihn einfach reden und/oder schreiben. wenn er will kann er dich verklagen, da fällt er gewaltig auf die nase.

Nein! Du musst nur wissen, dass deine Wohnnebenkosten auf die Anzahl der Personen berechnet wurde, die tatsächlich im Mietvertrag stehen. Wohnt nun eine Person für längere Zeit mit in deinem Haushalt, werden sich auch die Nebenkosten für Wasser (Dusche, WC usw.) und Strom erhöhen. Damit musst du aber selber klar kommen und kannst damit rechnen, dass du bei deiner jährlichen Kostenabrechnung evtl. etwas nachzahlen musst. Wohnt dein Bruder aber nur so kurzfristig bei dir (max. 6 Wochen), darf dein Vermieter deshalb keine Kosten von dir verlagen!

solange es unter sechs wochen ist, kann dein vermieter kein geld verlangen! Was ist denn mit dem los!? vielleicht hat der kein geld und so. ich hatte auch mal so ein problem mit meinem vermieter, ich bin da abgehauen, das ging ja gar nicht! der war sogar in meiner wohnung, als ich nicht da war.

Folgt man den Urteilen zu dem Thema, dann geht die Rechtssprechung bei einem Aufenthalt von 4-6 Wochen von einem vorübergehenden Aufenthalt aus (aka "Besuch").
Bei einem Aufenthalt von über drei Monaten ist die normale Besuchsdauer überschritten.