Hausfriedensbruch? Beim betretten des Treppenhauses eines Mehrfamilienhaus?
Hallo, jetzt muss ich mal diese frage stellen: Ist es hausfriedensbruch, wenn ein elternteil (getrenntlebend) die kinder bei dem anderen abholt und vor gericht auch vereinbart wurde, das die übergabe nur druch die elternteile vollzogen werden soll, der abholende eine begleitperson (in dem fall den opa, der 50% an der trennung schuld ist!!!) mit nimmt. Hat der opa in diesem fall hausfriedensbruch begangen???? Da er auch noch provoziert hat, überlege ich mir wirklich eine anzeige gegen ihn zu tätigen, da ich ihm 3 mal aufgefordert habe das haus zu verlassen!!!
10 Antworten
Man kann auch als Mieter eines Mehrfamilienhauses einen Eindringling des Hauses verweisen. Immerhin hat man als Mieter auch die gemeinsam genutzten Räume und Verkehrswege mitgemietet. Natürlich kann man dieses Hausrecht im Treppenhaus nur dann ausüben, wenn der Eindringling nicht auf dem Weg zu einem anderen Nachbarn ist oder selber eine Wohnung in dem Haus gemietet hat.
Hausfremde kann man wegschicken, wenn sie bleiben, machen diese sich strafbar.
Habe soeben mit der polizei gesprochen und die sind auch der meinung, dass dies hausfriedesnbruch ist, da er einen ABGSCHLOSSENEN RAUM für den ich auch das nutzrecht und miete entrichte ohne jemanden im Haus zu kennen betreten hat.
Ganz klare Antwort: Ja, es ist Hausfriedensbruch. Als Mieter hast du ebenso ein Hausrecht wie auch der Vermieter. Wenn du bestimmte Personen nicht im Haus haben möchtest, kannst du das entsprechend bekunden. Du hast ihn aufgefordert das Haus zu verlassen und das hat er nicht getan. Das Hausrecht basiert auf der Überlegung, dass einem Außenstehender eine Überschreitung der räumlichen Grenzen eines befriedeten Bereichs verwehrt wird. Der Inhaber des Hausrechts muss nicht Eigentümer sein. Er muss nur zum Tatzeitpunkt ein stärkeres Recht als der Störer (hier: Opa) haben. So hat etwa der Mieter auch ggü. dem Vermieter ein Hausrecht, falls dieser rechtswidrig die Mietsache betritt.
Der Opa hat Hausfriedensbruch begangen. der Hausrechtsinhaber, hier Mieter eines Mehrfamilienhauses hat das Recht, Nichtbewohner, die auch nicht die Gäste bzw. Besucher anderer Mitbewohner sind, aus dem gemeinsamen Hausflur zu verweisen und zwar grundlos.
Wenn es Dein Haus ist und er Deiner Aufforderung nicht nachkommt, ist das Hausfriedensbruch. Wenn Du in diesem Haus zur Miete wohnst, hast Du ab Deiner Wohnungstür kein Recht, ihn zum Gehen aufzufordern. Belästigung kannst Du vielleicht anzeigen.
Es genuegt die Darstellung, dass er einen anderen Mieter besuchen wollte, das Gegenteil muesste dann nachgewiesen werden. Ganz so einfach ist das nicht.
Das kann man, da er KEINEN im Haus kennt!!!!
Behauptest Du .... stehende Rechtsprechung ist, dass der Aufenthalt in gemeinsam genutzten Raeumen des Miethauses an sich KEINEN Hausfriedensbruch begruenden kann, da der Mieter nicht allein Ueber diese Raeume verfuegen darf, damit hat er nicht das alleine Hausrecht. Also muesste der Vermieter ein Hausverbot aussprechen, was dann jedoch nur insoweit gilt, als andere Mieter nicht beeintraechtigt werden duerfen. Einfach geschrieben: Was Dir nich allein gehoert, das kannst nicht verteidigen.
Dann verstehe ich aber nicht, warum die polizei in diesem fall eingeriffen hätte??? So eine Aussage eines Poliziesten!!!
@james131: Ein Link oder Quellenangabe zur Rechtsprechtung wäre nett. Danke.
Auch in Berlin kommt übrigens die Polizei und hilft beim Rausschmiss - auch wenn dies nur von einem Hausbewohner gewollt ist und der Gebäudeeigentümer jotwehdeh.
es ist insoweit kein Hausfriedensbruch als das der Mieter eines Mehrfamilienhauses KEIN volles Hausrecht am mitgenutzten Eigentum ... Treppenhaus ... hat. Damit hilft Dir auch eine Anzeige nichts. Ob und in wie Weit familenrechtliche Vereinbarungen das Kind betreffend anders getroffen sind ist strafrechtlich unerheblich, ebenso Deine verstaendliche Wut. Solange der sorgeberechtigte Teil das Kind persoenlich uebernommen hat und nur eine Begleitperson, einen Zeugen oder wie auch immer, mit anwesend war steht dem grundsaetzlich nichteinmal das Urteil des Familengerichtes entgegen.
Auch Mieter können ungebetene Gäste aus dem gemeinsam mit anderen Mietern genutzten Treppenhaus verweisen. Das Treppenhaus ist kein öffentlicher Raum. Wer nach einer solchen Aufforderung durch einen Mieter bleibt, kann sich des Hausfriedensbruches schuldig machen. Man kann dann als betroffener Hausbewohner sogar Gewalt anwenden um den ungebetenen Gast aus dem Haus zu entfernen.