Wann kommt eine Zahlungsaufforderung?
Habe vor ca. 4 Wochen einen Strafbefehl mit Geldstrafe erhalten aber immer noch keine Zahlungsaufforderung von der Staatsanwaltschaft. Wie lange dauert es denn?
3 Antworten
Der Strafbefehl beinhaltet die Zahlungsaufforderung. Diese liegt zeitlich natürlich nach der Rechtskraft. Wann zu bezahlen ist, und wohin die Zahlung zu leisten ist, steht im Rechtsbehelf. Es erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung.
Wir hatten mal einen in der Familie, da war der Zahlschein gleich angeheftet.
Es ist dreist von der Justiz, bei einem Strafbefehl gleich eine Zahlungsaufforderung beizulegen. Schließlich wird im selben Atemzug erwähnt, dass man Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen kann.
Naja, so spart sich die Justiz Verwaltungsaufwand, für den Fall das kein Einspruch eingelegt wird. Irgendwie verständlich. Nur wie sieht die Lage juristisch aus?
In der StPO steht hier ab dem § 407 nichts. Auch in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren findet sich dazu nichts.
Spätestens Ende Januar sollte die Zahlungsaufforderung eingehen.
Achte darauf, dass du den Betrag fristgerecht komplett bezahlst, oder rechtzeitig vorher Raten beantragst und dann auch immer pünktlich zahlst.
Zahlst du mal nicht fristgerecht, fackeln die Staatsanwälte hier meist nicht lange und schon hast du einen Haftbefehl.
Meistens dauertb das cirka 6 .8 wochen. dann müsste es eintrudeln
Doch. Eine separate Zahlungsaufforderung erfolgt nach einem rechtskräftigen Strafbefehl immer.