Strafbefehl wegen Kindergeldkasse?
Ich habe einen Strafbefehl erhalten , wegen zuunrecht erhaltenden Kindergeld es geht um den Zeitraum 2013-2014 Die Kindergeldkasse hat mir ein Schreiben geschickt indem sie mir "Steuerhinterziehung" (2100€) vorwerfen. Ich habe jetzt ein sogar ein Gerichtstermin bekommen.
Was erwartet mich? Kann keinen Anwalt bezahlen , wobei auf dem Schreiben steht dass ich mit einem Anwalt erscheinen sollte. Ich weiß nicht so recht was ich tun soll. Habe schon bei einer Stelle angerufen die haben mir aber auch nichts gesagt außer " Ungewöhnlich dass ein Strafbefehl erlassen wird, aber wir können ihnen nicht helfen. Suchen sie einen Anwalt.
5 Antworten
Ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung aufgrund zu Unrecht bezogenem Kíndergeld bedeutet, dass der Beschuldigte im entsprechenden Zeitraum entgegen seiner eigenen Aussagen respektive infolge Unterlassung Kindergeld bezogen hat, obwohl die rechtlichen Grundlagen hierfür nicht vorlagen. Dies stellt gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO eine Steuerstraftat dar.
Was erwartet mich?
Wenn du den Strafbefehl nicht akzeptierst und die Strafe bezahlst, eine Verhandlung und ein Urteil. Das Urteil ist dann sofort vollstreckbar.
Kann keinen Anwalt bezahlen , wobei auf dem Schreiben steht dass ich mit einem Anwalt erscheinen sollte.
Da es sich hier um ein Verfahren nach StPO handelt, wird dir ggfs. ein Pflichtverteidiger gestellt.
Es dürfte ratsam sein, hier eher direkt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen und eine vernünftige Ratenzahlung zu vereinbaren. Denn wenn bereits ein Strafbefehl ergangen ist, liegen wohl eindeutige Beweise vor, die du kaum wirst entkräftigen können (üblicherweise im Kontext vermutlich duch Durchsuchungen oder Prozesse gegen Dritte, bei denen entsprechende Unterlagen gefunden wurden, die dich direkt belasten).
vielen dank , ich werde versuchen den kontakt herzustellen
Wenn Du einen Strafbefahl bekommst, kannst Du entweder bezahlen oder Einspruch dagegen einlegen
hast Du Ekichtinspruch eingelegt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsrichter (Strafrichter)
dazu brauchst Du eigentlich keinen Anwalt - wenn Dir das Gericht schreibt, dass Du einen brauchst, Du kannst aber keinen bezahlen, dann kann für Dich ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Du Solltest also mit dem Gericht Kontakt aufnehmen.
Geldstrafe - das was auf dem Strafbefehl steht oder auch mehr ...
Tagessätze heißt aber auch, dass die Geldtrafe "abgesessen" werden kann - für jeden Tagessatz ein Tag
Das heißt , wenn ich kein Geld habe die Tagessätze zu tilgen muss ich in den Knast?
so ist es .. wobei sich die Tagessatzhöhe nach Deinen persönlichen Verhältnissen richtet ...
eine chance mit monatlich 100€ zu bezahlen würde nicht gehen?
dies wäre eigentlich einer super lösung für mich. jeden tag beispielsweise 50€ könnte ich nicht auftreiben.
es wird ein Betrag für jeden Tag angesetzt - das Ganze wird mit der Anzal der Tagessätze multipliziert - das ergibt die Geldstrafe
also z.B. Tagessatz 10,00 Euro - multipliziert mit 30 (Anzahl der Tagessätze) = Geldstrafe 300 Euro
kannst oder willst Du die Geldstrafe nicht zahlen, tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen
Du kannst aber auch signalieren, dass Du Strafe akzeptierst und eine Ratenzahlung (für die angenommenen 300 Euro) vereinbaren - z.B. 100 Euro monatlich
Okay dankeschön dass sie sich die Zeit genommen haben mir zu helfen. Weiß das zu schätzen. Kann nun ungefair abschätzen was mich erwartet. Vielen dank
Na ja, es wird eine Geldforderung an dich gestellt werden!
Also (im ernst) schlage bei Gericht vor, dass du in den Knast gehst für diese Summe und wenn du rauskommst, bekommst du sogar noch "Taschengeld" mit ...
Nicht so gern , wollte eigentlich gerne das anders klären.
Wegen einer Sache von 2013 würd ich nur ungern in den Bau gehen -.-
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, das heißt, die Statskasse bezahlt den Anwalt
Im Strafverfahren gibt's keine PKH, die gibt's nur in Zivilsachen.
ggfls. wird ein Pflichtverteidiger bestellt
Okay danke , aber was genau hat mich zu erwarten vor Gericht?
Das musst du dann den Anwalt fragen....teu teu teu
Was hast du denn 2013-2014 gemacht, das es nicht rechtens war, dieses Kindergeld zu bekommen?
Nichts offizielles. Also theoretisch nichts
wegen "nichts" ergeht kein Strafbefehl
doch , kindergeld bekommst du ja nur wenn du schüler oder arbeiten gehst. in dem zeitraum hab ich davon offizell nichts gemacht
Was für eine Strafe könnte mich erwarten ?
Ich will nicht in den Knast