Strafbefehl wegen Kindergeldkasse?

5 Antworten

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Ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung aufgrund zu Unrecht bezogenem Kíndergeld bedeutet, dass der Beschuldigte im entsprechenden Zeitraum entgegen seiner eigenen Aussagen respektive infolge Unterlassung Kindergeld bezogen hat, obwohl die rechtlichen Grundlagen hierfür nicht vorlagen. Dies stellt gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO eine Steuerstraftat dar.

Was erwartet mich?

Wenn du den Strafbefehl nicht akzeptierst und die Strafe bezahlst, eine Verhandlung und ein Urteil. Das Urteil ist dann sofort vollstreckbar.

Kann keinen Anwalt bezahlen , wobei auf dem Schreiben steht dass ich mit einem Anwalt erscheinen sollte.

Da es sich hier um ein Verfahren nach StPO handelt, wird dir ggfs. ein Pflichtverteidiger gestellt.

Es dürfte ratsam sein, hier eher direkt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen und eine vernünftige Ratenzahlung zu vereinbaren. Denn wenn bereits ein Strafbefehl ergangen ist, liegen wohl eindeutige Beweise vor, die du kaum wirst entkräftigen können (üblicherweise im Kontext vermutlich duch Durchsuchungen oder Prozesse gegen Dritte, bei denen entsprechende Unterlagen gefunden wurden, die dich direkt belasten).

Nathan1993 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 19:54

vielen dank , ich werde versuchen den kontakt herzustellen 

Wenn Du einen Strafbefahl bekommst, kannst Du entweder bezahlen oder Einspruch dagegen einlegen

hast Du Ekichtinspruch eingelegt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsrichter (Strafrichter)

dazu brauchst Du eigentlich keinen Anwalt - wenn Dir das Gericht schreibt, dass Du einen brauchst, Du kannst aber keinen bezahlen, dann kann für Dich ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Du Solltest also mit dem Gericht Kontakt aufnehmen.

Nathan1993 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 21:37

Was für eine Strafe könnte mich erwarten ?

Ich will nicht in den Knast 

frodobeutlin100  09.08.2017, 21:41
@Nathan1993

Geldstrafe - das was auf dem Strafbefehl steht oder auch mehr ...

Tagessätze heißt aber auch, dass die Geldtrafe "abgesessen" werden kann - für jeden Tagessatz ein Tag

Nathan1993 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 21:45
@frodobeutlin100

Das heißt , wenn ich kein Geld habe die Tagessätze zu tilgen muss ich in den Knast?

frodobeutlin100  09.08.2017, 21:46
@Nathan1993

so ist es .. wobei sich die Tagessatzhöhe nach Deinen persönlichen Verhältnissen richtet ...

Nathan1993 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 21:49
@frodobeutlin100

eine chance mit monatlich 100€ zu bezahlen würde nicht gehen?

dies wäre eigentlich einer super lösung für mich. jeden tag beispielsweise 50€ könnte ich nicht auftreiben.

frodobeutlin100  09.08.2017, 21:57
@Nathan1993

es wird ein Betrag für jeden Tag angesetzt - das Ganze wird mit der Anzal der Tagessätze multipliziert - das ergibt die Geldstrafe

also z.B. Tagessatz 10,00 Euro - multipliziert mit 30 (Anzahl der Tagessätze) = Geldstrafe 300 Euro

kannst oder willst Du die Geldstrafe nicht zahlen, tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen

Du kannst aber auch signalieren, dass Du Strafe akzeptierst und eine Ratenzahlung (für die angenommenen 300 Euro) vereinbaren - z.B. 100 Euro monatlich

Nathan1993 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 22:06
@frodobeutlin100

Okay dankeschön dass sie sich die Zeit genommen haben mir zu helfen. Weiß das zu schätzen. Kann nun ungefair abschätzen was mich erwartet. Vielen dank

Na ja, es wird eine Geldforderung an dich gestellt werden!

Also (im ernst) schlage bei Gericht vor, dass du in den Knast gehst für diese Summe und wenn du rauskommst, bekommst du sogar noch "Taschengeld" mit ... 

Nathan1993 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 20:56

Nicht so gern , wollte eigentlich gerne das anders klären. 

Wegen einer Sache von 2013 würd ich nur ungern in den Bau gehen -.-

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, das heißt, die Statskasse bezahlt den Anwalt

RobertLiebling  09.08.2017, 20:59

Im Strafverfahren gibt's keine PKH, die gibt's nur in Zivilsachen.

frodobeutlin100  09.08.2017, 21:43
@RobertLiebling

ggfls. wird ein Pflichtverteidiger bestellt

Nathan1993 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 20:55

Okay danke , aber was genau hat mich zu erwarten vor Gericht?

thegreatmrb  09.08.2017, 20:56
@Nathan1993

Das musst du dann den Anwalt fragen....teu teu teu

Was hast du denn 2013-2014 gemacht, das es nicht rechtens war, dieses Kindergeld zu bekommen?

Nathan1993 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 21:07

Nichts offizielles. Also theoretisch nichts 

frodobeutlin100  09.08.2017, 21:42
@Nathan1993

wegen "nichts" ergeht kein Strafbefehl

Nathan1993 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 21:52
@frodobeutlin100

doch , kindergeld bekommst du ja nur wenn du schüler oder arbeiten gehst. in dem zeitraum hab ich davon offizell nichts gemacht