Neuen Arbeitgeber nennen?
Muss ich bei einer Kündigung meinem Arbeitgeber gegenüber den Namen des neuen Arbeitgebers preisgeben, wenn ich dort ein besseres Angebot erhalten habe?
12 Antworten
Grundsätzlich haben die bisherigen Tipgeber natürlich Recht. Trotzdem würde ich mich bei einer solchen Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen nicht auf ein solches Forum verlassen.
Möglicherweise gibt es in Deinem Arbeitsvertrag - so Du denn einen hast - das sogenannte Nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Wenn Du innerhalb Deiner Branche zu einem Konkurrenten wechselst, könnte es sonst unangenehm werden. Das hängt aber davon ab, ob und wie exakt der Passus im Arbeitsvertrag geregelt wird.
Vorsicht ist die Mutter.....
Nein, dass must Du nicht!
Aber die Frage ist, was gibt es sonst noch für Vereinbarungen.
Es gibt z.B. Sperrfristen, wenn man im gleichen Bereich arbeitet. Aber dabei kann Dir niemand helfen. Wenn der AG so ist, wie Du schreibst, würde ich sehen, dass ich mich an alle "gültigen" Vereinbarungen halten. Ein schönes Thema sind Kündigungsfristen, die mit der Betriebszugehörigkeit steigen, damit könnte Dich dein AG event. auch ärgern.
nein, du musst deine kündigung gar nicht begründen. vorsicht ist nur geboten, wenn du ein wettbewerbsverbot in deinem arbeitsvertrag vereinbart hast.
Das musst du nicht. Normalerweise interessiert es den bisherigen Arbeitgeber auch nicht.
Nein! Wie,was, wo geht einen Dritten nichts an. Das ist und bleibt einzig und alleine Deine Sache.