Wann kann ich einen Unfall Kredit beantragen?
Ich hatte einen Unfall denn ich nicht verschuldet habe ......ich bin von Trümmer Teilen vom Gegenverkehr auf der Autobahn getroffen worden .....das war am 2.3.2015 seit dem stehe ich ohne Auto da und die Versicherung sagt sie wolle erst Akten Einsicht haben ......was ich verstehe da mehrer Autos verwickelt waren .......aber das kann doch nicht mein Problem sein ???
Gruß Straten christian
4 Antworten
Hast du bereits einen Fachanwalt eingeschaltet?
Wenn nicht, dann solltest du die Angelegenheit umgehend an einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben.
In der Tat hast du Anspruch auf eine entsprechende Finanzierung (Kredit), hierbei sind aber sehr viele Einzelheiten zu beachten. Daher solltet dies von Anfang an rechtlich abgesichert sein und dazu ist gute anwaltliche Hilfe unbedingt erforderlich.
Unter Umständen ist dir aber auch bereits jetzt ein Anspruch auf Nutzungsausfall für die Zeit seit dem Unfall entstanden. Auch dabei brauchst du unbedingt die Hilfe eines guten Fachanwalts! Das Landgericht in Düsseldorf hat z.B. mit Urteil vom 25.6.2013 – 16 O 87/11 dem Geschädigten für 76 Tage (4940,00 €) Nutzungsausfall zugesprochen. Solche Urteile, auch für noch längere Zeiten gibt es schon hin und wieder.
Danke dir, das ist leider hier oft so mit dem Halbwissen
Aber wessen Problemsolles denn sein, wenn nicht Deines?
Soll die Versicherung einfach auf Verdacht zahlen?
Wer soll dir denn einen Kredit Geben. Gib der Versicherung das Aktenzeichen und dann werden die das Regeln. So, ist das erst mal ""DEIN PROBLEM""
doch, so ist das, aber du bekommst dann zinsen für die zeit
so 0,04% oder so, sag danke euro
DH. Einzig richtige Antwort. Andere posten hier gefühltes Halbwissen, das ebenso pauschal wie falsch ist.