Wann ist die Betreuung dem Betreuer nicht mehr zuzumuten?
wie ist das rechtlich?
9 Antworten
Am Rande noch die kurze Info, dass Betreuungsvereine kostenfrei ehrenamtliche Betreuer beraten. In NRW ist sogar die kostenfreie Vermögenshaftpflicht für gesetzliche Betreuer über einen Verein möglich (sehr sinnvoll), soweit man sich registrieren läßt. Ein Verein würde auch im Zusammenhang mit der Aufgabe einer Betreuung beraten und sich gegebenenfalls zur Übernahme der Betreuung bereit erklären.
Formal kann jeder Betreuer die Betreuung abgeben - ich habe sogar schon erlebt, dass der Grund ein zu weiter Anfahrtsweg war. Wie dieses auf das Vormundschaftsgericht bei einem gesetzlichen Betreuer "wirkt", ist eine andere Sache. Bei einer ehrenamtlichen Betreuung würde ich mir da keine Gedanken machen.
Du kannst jederzeit beim Betreuungsgericht den Atrag auf Entlassung stellen. Es wird dich niemand gegen deinen Willen zwingen, Betreuer zu bleiben.
Meine Frau und ich waren jahrelang beide Betreuer für ihre Mutter und Oma. Das war glücklicherweise kein Problem. Aber wenn es für uns zu einer unzumutbaren Härte (Gewalttätigkeiten pp.) geworden wäre, hätte ich die Notbremse gezogen - ob es meine Frau getan hätte, weiss ich nicht. Da spielen sehr viele emotionale Dinge eine Rolle, die die Grenze der Zumutbarkeit verschieben können und die auch mich u.U. zögerlicher hätten werden lassen.
Man ist nicht gezwungen eine Betreuung sein Leben lang zu machen. Man kann die Betreuung unter Angabe eines nachvollziehbaren Grundes jederzeit niederlegen. Hab es selbst gerade hinter mir. Frau war gewalttätig und so schrecklich misstrauisch, dass ich das alles unter dem Aspekt des Ehrenamtes nicht mehr eingesehen habe, obwohl die Frau nicht ohne einen Betreuer auskommt. Im Moment hat die Betreuung eine Hauptamtliche übernommen, die das aber auch nicht mehr lange mitmachen wird, wie sie mir sagte. Du siehst, gezwungen werden kann niemand.