Wie arbeiten Betreuer bei unkooperativen Betreuten?
Hi!
Wenn man psychisch krank ist kann man ja Betreuung gegen seinen Willen bekommen. Aber wie kann ein Betreuer eigtl was machen wenn man sich gegen alles wert? Sagen wir du hast Betreuung und Aufendhalt und verbietet alle deine Ärtzte den Betreuer irgendwelche Information zu geben und gibts ihn Hausverbot für deine Wohnung. Dann kann er ja eigtl gar nichts mehr machen. Einweisen kann er dich ja nur wenn du selbsmordgefährdet bist. Weis das wer?
5 Antworten
Hi,
Aber wie kann ein Betreuer eigtl was machen wenn man sich gegen alles wert?
Notfalls wird die Betreuung auch mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt.
Sagen wir du hast Betreuung und Aufendhalt und verbietet alle deine Ärtzte den Betreuer irgendwelche Information zu geben und gibts ihn Hausverbot für deine Wohnung.
Wenn die Gesundheitsfürsoge in der Betreuung mit eingeschlossen ist, spielt dein "Verbot" überhaupt keine Rolle.
Einweisen kann er dich ja nur wenn du selbsmordgefährdet bist.
Wie gesagt: ist die Gesundheitsfürsorge in der Betreuung miteingeschlossen, entscheidet der Betreuer in allen medizinischen Angelegenheiten.
LG
In erster Linie die zwangsweise Unterbringung.
Schon aber die geht ja nur wegen Selbsmordgefahr und nicht weil man sich gegen Betreuung wert
Ärztliches Gutachten erfolgt, dann ggf. Unterbringungsverfahren - dazu muss keine akute Lebensgefahr bestehen...
Na irgend ne Gefahr brauch es. Auserdem brech ich aus der Psychatrie aus seid ich 15 bin ;-)
Du selbst stellst doch eine Gefahr dar. Also hat man auch die Möglichkeit dich in eine geschlossene Anstalt einzuweisen, in der du keine Möglichkeit mehr hast auszubrechen.
Der Betreuer hat die Möglichkeit, seinen Betreuten zur "Beobachtung" in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Dort ist er unter Kontaktverbot eingesperrt für mehrere Monate. Der psychiatrischen Klinik sind solche Patienten am liebsten, weil sie pflegeleicht sind und aus ihren verordnetem Tiefschlaf nur zu den Mahlzeiten geweckt werden müssen.
Für den Fall, dass sich der Betreute später darüber beschweren sollte, dass er gegen seinen Willen und ohne Gerichtsbeschluss eingewiesen worden ist,, gibt es viele "Zeugen" innerhalb und außerhalb der Klinik, die bestätigen können, dass die Einweisung auf "freiwilliger Basis" erfolgte.
Und weshalb ist dein Kommentar an mich gerichtet?
Aber so pauschal ist deine Antwort falsch:
Der Betreuer hat die Möglichkeit, seinen Betreuten zur "Beobachtung" in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen.
Eine Einweisung gegen den Willen des Betreuten in eine geschlossene Psychiatrie, kann nur ein Richter entscheiden.
Der Trick des Betreuers hierbei ist, dass er nachträglich behauptet, dass es der ausdrückliche Wille des Betreuten gewesen sei, eingeliefert zu werden.
In diesem Fall bedarf es keiner richterlichen Verfügung.
Und falls das Betreuungsopfer dann noch über genügend Geld verfügt, um zu klagen, dann wird seine Klage abgewiesen werden, da der Richter es sich aussuchen kann, wem er glaubt - und er glaubt dem Betreuer.
Zitat: "Einweisen kann er dich ja nur wenn du selbsmordgefährdet bist. Weis das wer?"
Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dann kann der Betreuer einen nur bei Suizidgefahr einweisen lassen.
Aber leider geht es nicht immer mit rechten Dingen zu.
Nach meiner Erfahrung müssen Betreuer nur einen Bericht an das Betreuungsgericht schicken, in dem sie anhand einer erfundenen Pistolengeschichte Dir eine Selbstmordgefährdung anhängen und aus angeblicher Sorge um Dein Seelenheil vorsorglich um die richterliche Anordnung einer Einweisung in der geschlossene Psychiatrie bitten.
Da dies alles hinter Deinem Rücken und ohne Dein Wissen geschieht, bist Du schneller in der Psychiatrie als Du denken kannst.
Und wenn der Betreuer dann mit der der richterlichen Anordnung und der Polizei kommt, ist es zu spät für eine Diskussion.
Dies ist nun Mal das normale Geschäftgebaren von Berufsbetreuern und ich weigere mich zu glauben, dass das Betreuungsgericht hinterher hiervon nichts wissen will und so tut, als ob es derartige Täuschungsmanöver nicht erkannt hat und bei Auffliegen der Sache vorgibt, selbst getäuscht worden zu sein.
Zuerst solltest du mitteilen in welcher Form du betreut wirst. Nur dann kann man entsprechend (richtig) antworten.
So, wie du hier anscheinend auf viele wirkst, bist du nicht fähig eigenständige Entscheidungen treffen zu können. Dementsprechend wird vermutlich auch deine Betreuung die richterliche Anweisung (Beschluss) haben, dies für dich zu übernehmen, in Form einer Betreuung.
Tatsächlich könnte es passieren, wenn du selbst als gefährdet erachtet wirst, ausreichend für dich zu sorgen und damit eine Gefahr für dich- oder Andere darstellst, kannst du über einen Arzt eingewiesen werden.
In so einem Fall, hat der gesetzliche Betreuer auch das Recht und die Pflicht (!) mit allen für ihn und damit zu deiner Unterstützung notwendigen Ärzte zu kommunizieren und diese ebenfalls mit ihm. Dagegen kannst du dich nicht wehren.
Dir scheint nicht bewust zu sein, dass ein gestzlicher Betreuer deine Interessen nachgeht. Seine Aufgabe ist es, im für dich besten Sinne zu handeln und das macht dieser sicher auch gewissenhaft.
Deine Fragen wirken deutlich alarmierend. Versuche deine eigene Perspektive und das Ablehnende Verhalten fallen zu lassen. Dein Betreuer wikll dir sicherlich nichts böses! Seine Aufgabe ist es, dir zu helfen- das ist wie ein Bodyguard, dessen Aufgabe ist, dich zu beschützen und ein Butler, der für dich alle Aufgaben macht, die dir zu schwer fallen. Du müsstest eigentlich dankbar sein, dass du so Jemanden an deine Seite gestellt bekommen hast- wirklich. Sewhe ihn lieber als Freund und Helfer- statt als Feind, denn das ist er ganz sicher nicht,
Du die Frage hier ist einen Monat alt. Ich bin mittler weile schon viel weiter gekommen 😉
Du verstehst da etwas falsch.
Da du bereits einen Betreuer hast, bringt es nichts, wenn du deinen behandelnden Ärzten die Weiterleitung von Informationen verbietest, weil du da derzeit leider nicht mitzureden hast.
An deinen Fragen erkennt man deutlich, dass du deinem Betreuer mit allen Mitteln seine Arbeit erschweren willst, aber er ist nicht dein Feind.
@konstanze 85
Bevor Du solche absurden Ratschläge gibst, solltest Du Dich erst einmal über die tatsächlichen Missstände in der gesetzlichen informieren. Das Internet bietet hierzu tausende von Möglichkeiten.
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Das Recht auf Auskunft eines Betreuers kann zusätzlich durch den Willen des Patienten eingeschränkt werden, sofern er einsichtsfähig ist. Eine Offenbarung von Patientengeheimnissen gegen den Willen eines einsichtsfähigen betreuten Patienten ist nicht zulässig.
Mit Betonung auf "einsichtsfähig"!
Mein Anwalt hat gemeint er kann denen Artzte Briefe schreiben das ich Klage mach wegen Schweigepflicht wenn sie mit dem Betreuer reden
Das ist schön - nur eine Anzeige bedeutet keineswegs, das ein Verfahren aufgenommen wird, und ein aufgenommenes Verfahren bedeutet längst nicht, dass Du recht bekommst...
Ne klar aber kein Artzt wil Anzeige krigen wegen Schweigepflicht
Gefährliche Mutmaßung: Du müsstest beweisen, dass ein solcher Verstoß vorliegt und Du entsprechend Einwilligungsfähig bist.
Nur zu um gewinnen nicht um zu Klage machen ;-)
Und? Eine erfolglose Klage bringt dir Anwalts- und Verfahrenskosten und sonst - nichts!
Unbegründete Klagen führen nicht einmal zu einer Verhandlung.
Ich frage mich was das Ganze soll. Mit deinem Verhalten zeigst du doch deutlich, dass du nicht einsichtsfähig bist. So machst du alles nur noch schlimmer. Die wollen doch alle, dass du gesund wirst. Ich nehme an, dass du wegen solchem selbstschädigenden Anti-Verhalten überhaupt erst einen Betreuer bekommen hast.
Der hat doch mindestens 30 Leut wo er macht. Wenn ich ihn genug Arbeit mach wirds ihm iwann zu dumm denk ich
Da glaubst du falsch. Du wärst nicht der erste unkooperative Betreuungsfall.
Wenn man ausdrücklich untersagt das sie mit den Betreuer reden gilt wohl trotzdem schweigepflicht
Prinzipiell ist das richtig mit dem hausverbot.
Selbst wenn er für Wohnung, Vermögen, Krankheit verantwortlich ist kannst du ihm Hausverbot erteilen. Er muss ja nur schauen dass du deine Miete bezahlst und dass du nicht gekündigt wirst und eine sichere wohnung hast. Alles andere darf ihn nicht interessieren. Meine Betreuerin hat bei mir gleich die Wohnung dursucht und wollte meine Bankkarte dass sie mein Konto überwachen kann.
Würde sie das heute nochmals machen würde ich ihr einen Tritt in den Arsch geben und rausschmeissen.
Aber welche Zwangmittel hät er denn?