Nach Ende einer Betreuung wird kein Schlussbericht und keine Schlussabrechnung gemacht? Wie sollte man sich in der Entlastungserklärung äußern?
Vorweg erwähne ich gleich mal am Anfang, dass es ein sehr komplizierter Fall ist.
Ich stand jetzt etwa 4 Jahre unter gesetzlicher Betreuung. Anfangs hatte ich Vermögen, wovon sich der erste Betreuer selbst bediente (was auch erlaubt ist, da man Betreuung selber zahlen muss). Zwischenzeitlich wurde dann der Betreuer gewechselt und es wurden mehrmals Aufgabenkreise erweitert. Schlussfolgern kam es dann zur Entmündigung und ich wurde postalisch über nichts mehr informiert. Da ich Schulden hatte, hat der erste Betreuer Geld an Gläubiger überwiesen. Leider erhielt ich keine Kenntnis wohin das ganze Geld floss. Der nachfolgende Betreuer hatte anscheinend keine Ahnung, dass da überhaupt mal Vermögen vorhanden war, also gehe ich davon aus, dass der erste Betreuer Unterlagen unterschlagen haben könnte.
Nun wurde die Betreuung beendet und ich stehe noch in Dunkeln, was die ganzen Sachen betrifft von denen ich keine Kenntnis erhielt. Per Brief erfuhr ich: das Gericht und Betreuung fertigen keine Schlussabrechnung und keinen Schlussbericht an. Dazu soll ich mich nun äußern. Entweder auf die Stellungnahme verzichten, oder eine Erklärung abgeben. Nun würde ich gerne mal wissen, was ich da erklären soll?
Mein erster Gedanke: erklären, dass ich auf eine Schlussabrechnung und einen Bericht bestehe. Natürlich würde ich auch erklären, dass ich eine Darlegung aller Zahlungseingänge- und Ausgänge möchte (damit ich weiß, wohin das Geld genau ging und was alles für Rechnungen bezahlt wurden). Sollte ich da dann auch etwas zum ersten Betreuer schreiben? Gibt es sonst noch etwas, das man anfordern sollte?
4 Antworten
Du hast das Recht auf einen Schlussbericht,nur wird dir dafür eine Rechnung geschrieben die du bezahlen müsstest.Umsonst geht da nichts.Natürlich hast du das Recht darauf dass dir alle Unterlagen,Rechnungen undso die in den 4 Jahren angelegt wurden an Dich übergeben werden!Falls nicht kannst du auf Herausgabe klagen!
Okay. Und wie viel kostet das in etwa?
Auf gar keinen Fall die Entlastungserklärung unterschreiben. Damit der Betreuer nämlich von allen Haftungsrisiken entbunden - deshalb heist das so.
Du versicherst damit praktisch, das du weisst was der Betreuer gemacht hat und es für dich OK war.
gehe zur Polizei und zeige den Betreuer wegen Betrugsverdacht an er hat es mit Sicherheit Unterschlagen und keine Schilden bezahlt wenn mann Schulden hat geht mann zum Schuldnerberater nicht zum Betreuer das bringt nichts.
MfG
Thomas Pillusch
Vlt sollte er doch erst auf die Abrechnung warten oder?
Wenn du im Urlaub warst und du erstattest Anzeige wegen Einbruch ohne überhaupt bei dir zu Haus gewesen zu sein und guguckt zu haben ob jemand ein gebrochen ist werden sich die Polizisten doch auch tot lachen😂
Ja, Du solltest dem Gericht mitteilen, dass Du einen Schlußbericht und Schlussrechnungslegung erwartest.
Üblicherweise wird auch erwartet, einen Schlussbericht einzureichen (§ 1841 BGB), obwohl dies als Abschlusstätigkeit nicht ausdrücklich im Gesetz steht.
Schlussbericht und SchlussrechnungslegungDieser Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung (§ 1890 BGB) sind beim Betreuungsgericht vorzulegen (§ 1892 BGB). Soweit der Betreuer schon bisher rechnungslegungspflichtig war (nicht befreiter Betreuer), beinhaltet die Schlussrechnungslegung den Zeitraum seit der letzten regelmäßigen Rechnungslegung (§ 1840 BGB) bis zum Betreuungsende.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Schlusstätigkeiten
Erfahrungsgemäß wird das Gericht zurückschreiben, dass das Betreuungsverfahren beendet sei und man sich mit allen weiteren noch offenen Fragen an den Betreuer wenden solle.
Der Betreuer wiederum wird überhaupt nicht mehr reagieren.
Offensichtlich gibt es einen himmelweiten Unterschied zwischen geschriebenem und umgesetztem Recht.
Woher ich das weiß ? eigene Erfahrung + Fremderfahrung