Gesetzliche Betreuung eines Legastenikers?

2 Antworten

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Die Eltern können die gesetzliche Betreuung übernehmen, wenn sie vom Gericht für geeignet gehalten werden und der Betreute einverstanden ist. Aber das ist nicht immer sinnvoll, da Eltern ihre Kinder, egal, wie alt sie sind, immer klein halten. Die Fragestellung sollte daher sein, wie weit kann der Betreute seine Wünsche mithilfe des Betreuers verwirklichen. Meist ist ein Betreuer, der nicht mit dem Betreuten verwandt ist, daher besser.

Novosibirsk  25.01.2018, 12:41

Zitat:

"Die Eltern können die gesetzliche Betreuung übernehmen.......Aber das ist nicht immer sinnvoll, da Eltern ihre Kinder, egal, wie alt sie sind, immer klein halten. Meist ist ein Betreuer, der nicht mit dem Betreuten verwandt ist, daher besser."

Diese Sichtweise entspricht der von Betreuungsgerichten,  die oftmals nicht einsehen wollen, dass sie Berufsbetreuer beauftragen, die nicht zum Wohle des Betreuten sondern ausschließlich zum eigenen Wohle  und zum Schaden des Betreuten tätig sind.

DieWachsende 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 16:30

Ja es soll ja wegen dem nicht klein halten in "fremde Hände" gelegt werden.

Die Befürchtung des zu Betreuenden ist, dass der Molli mit ihm gemacht wird, wenn nicht noch eine weitere Person mit drauf schaut. Z.b. den "Jugendlichen" weil er ja nicht Lesen kann (nicht beschulbar / arbeitsfähig)gewisse Anträge zurück hält oder nicht so " Fördert" wie er es benötigt. Zb. Sich nicht blicken lassen und alles nur vom Büro aus erledigt.

Alleine schaft das Elternteil nicht.

lg und danke für die Mühen

Braucht ein Legasteniker ueberhaupt Betreuung??

SaVer79  28.08.2014, 22:29

Du bist dir aber schon darüber im klaren, dass ein gesetzlicher Betreuer weder dabei hilft, in einer fremden Stadt eine Straße zu finden noch ein essen zuzubereiten, oder?

DieWachsende 
Beitragsersteller
 29.08.2014, 06:57
@SaVer79

Wer lesen kann ist klar im vorteil. Wenn du mir Antworten kannst dann tue es aber verstecke dich nicht hinter Kommentaren. Dafür ist die Sache zu hart.

DieWachsende 
Beitragsersteller
 29.08.2014, 07:52
@DieWachsende

Nochmal zur Erinnerung: Die Frage ist , ist es möglich die Eltern mit ein zu binden in die Gesetzliche Betreuung, das sie auch noch ein Wörtchen mit zu reden haben zusätzlich zum Gesetzlichen Betreuer ?

Nicht das der Gesetzliche Betreuer alles nur von seinem Büro aus erledigt und sich somit über die Wünsche des zu Betreuenden hinwegsetzt und ihn nicht Adequart Fördert wo er Förderungen braucht.

lg

Novosibirsk  25.01.2018, 13:07
@DieWachsende

Der Begriff der „gesetzlichen Betreuung“ ist eine Mogelpackung. Er soll suggerieren, dass jemandem geholfen wird, was jedoch tatsächlich nicht zutrifft.

Demjenigen, dem geholfen wird, ist allenfalls der Berufsbetreuer, dem es überlassen bleibt, welche Maßnahmen er zum eigenen oder zum Wohle der Betreuten anordnet.

Bis zum Jahre 1992 galt noch der alte Begriff „Entmündigung“. Dieser wurde durch den beschönigenden Begriff „gesetzlichen Betreuung“ ersetzt.

Leider hat dieser mit „Betreuung“ aber auch gar nichts zu tun. Er bedeutet lediglich, dass ein fremder Mensch über einen zu Betreuenden vollkommene rechtliche Verfügungsgewalt hat und über diesen nach Gutdünken wie über ein Kaninchen verfügen kann

Hierbei bleibt es ihm überlassen, ob und inwiefern er mitfühlend handelt oder ausschließlich seine eigene Gewinnoptimierung anstrebt.

DieWachsende 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 16:49

Weist du wie das ist nur gerade mit viel mühe seinen Namen schreiben zu können?

Keine einfachen Sätze aus einem Kinderbuch vorlesen zu können geschweige Verträge / Behörden Briefe ?? Die manchmal noch nicht mal einer ohne die Behinderung lesen kann.

Franticek  28.08.2014, 14:56
@DieWachsende

Fuer mich heisst das, er braucht bei einigen Dingen Hilfe, aber keine Betreuung. Betreuung ist ja auch eine Form der Bevormundung.

Beim Helfen wuerde jemand vorlesen, oder etwas schreiben usw, aber das im Sinne der entsprechenden Person, so wie die es will.
Bei Betreuung wird nicht nur vorgelesen oder geschrieben sondern auch entschieden, was passiert, was gemacht wird. Die betroffene Person hat nichts mehr zu melden, es geschehen auch Dinge GEGEN deren Willen.

Vielleicht ist mein Verstaendnis von Betreuung ja nicht so ganz richtig. Aber vor dem Hintergrund des oben geschriebenen ist meine Ablehnung der Betreuung zu verstehen. Legasthenie hat naemlich nichts mit Dummheit zu tun.

DieWachsende 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 18:49
@Franticek

Das nennt man so weil er ja auch Geschütz werden muss vor etwaige Betrüger.Dabei wird er Betreut, dass er in die Schulung geht, Ausbildungsvertrag unterschreiben muss der Betreuer auch. So das einer noch mal draufschaut, bevor er irgendwelche Verträge unterschreibt. Oder einfach nur mit dem Bus Fahren, später Auto fahren da wo er sich nicht auskennt, eine Straße finden in einer fremden Stadt.... Es gibt bei der Gesetzlichen Betreuung punkte die rausgenommen werden können. Wenn er jetzt alleine in einer Wohnung leben könnte und sich Essen zu bereiten dabei müsste er nicht Betreut werden. Was wieder etwas anderes ist beim Einkaufen. Natürlich wissen Legasteniker wie ein Marmeladen Glas aussieht oder eine Käse Verpackung. Aber welcher Käse ist das denn?? Allergiehinweise. Er isst was und erstickt daran....

In diesen dingen wird er Betreut.

FranzJohannes  12.09.2014, 18:13
@Franticek

vor der Entscheidung steht erst einmal das Verstehen. Nach dem Verstehen entscheidet bei einer Betreuung der Beroffene, was geschieht.