Wann ist der Pfändungsbetrag nach vollständiger Bezahlung im Postbank Girokonto weg?

1 Antwort

Der Sachgrund für die Pfändung hat sich mit Eingang der Zahlung beim Gläubiger erledigt.

Daß die Forderung vollständig bezahlt ist, mußt Du der PoBa gegenüber ggf. nachweisen.

Manche Geldinstitute wollen meines Wissens nach auch eine Bestätigung des Forderungsgläubigers darüber, daß die Pfändung gegenstandlos ist.

Im Falle von anhaltenden diesbezüglichen Schwierigkeiten mit Deinem Geldinstitut wende Dich an die Verbraucherzentrale.