Pfändung? Alles weg? Trotzdem verfügen?
Ich habe mal eine blöde Frage..folgendes Szenario: Ich habe Knapp 100000€ auf dem Konto und erhalte einen Pfändungsbeschluss in der Höhe von 1200€ "zur Einziehung überwiesen". Kann ich jetzt, obwohl ich Guthaben darüber hinaus habe nicht mehr über mein Geld verfügen? Und bekommt der Gläubiger so wie im Internet zu lesen mein ganzes Guthaben???!!!
5 Antworten
Hä, warum, Nein....
Wenn du tatsächlich 100.000.- € auf deinem Konto hast, und du bzw. die Bank / Sparkasse usw. bekommt einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss über 1.200.-€ wird auch nur der Betrag eingezogen, der auch gefordert ist.
Es kann allerdings sein das dein Konto für die Dauer dieser Aktion komplett lahm gelegt wird. Aber du kannst doch dein restliches Guthaben behalten.
Da war ich mir nicht Sicher. Aber wenn du das weißt dann Danke für die Korrektur.
Nö, komme an alles ran. Der geforderte Betrag wurde seperat auf ein Zwischenkonto geführt von der Bank
Ich habe Knapp 100000€ auf dem Konto
Schön.
und erhalte einen Pfändungsbeschluss in der Höhe von 1200€ "zur Einziehung überwiesen".
Das liefe dann wohl unter "selbst Schuld".
Kann ich jetzt, obwohl ich Guthaben darüber hinaus habe nicht mehr über mein Geld verfügen?
Nein. Das Konto bleibt für Verfügungen insgesamt gesperrt, bis der gepfändete Betrag an den Gläubiger ausgekehrt wurde oder die Pfändung auf dem Klage weg angefochten und aufgehoben wurde.
Es dürfte im Interesse des Schuldners liegen, die eigene Bank in diesem Fall unverzüglich anzuweisen, den gepfändeten Betrag sofort an den Gläubiger zu überweisen, anstatt dies erst nach Ablauf der Schutzfrist durchzuführen. Denn auch wenn das Kontoguthaben den gepfändeten Betrag in diesem Beispiel etwa um € 98800.-- übersteigt, könnte der Schuldner über diesen Betrag in keinster Weise verfügen vor Gläubigerbefriedigung.
War wohl doch nicht ganz richtig deine Aussage
er kommt an das geld ran , weil er es sofort überweist ...........
Ja, schrieb ich ja - NACH der Gläubigerbefriedigung steht das Guthaben wieder zur Verfügung. Nur - selber kann er das nicht, aufgrund der Sperre. Das muss er seine Bank machen lassen.
natürlich nicht : Vom Konto wird nur der Betrag gepfändet , den man schuldet .
Und bekommt der Gläubiger so wie im Internet zu lesen mein ganzes Guthaben???!!!......
das bekommt er nur dann , wenn die Schuld das Guthaben auf dem Konto übersteigt.
Daher ist die Umstellung des Konto auf ein P-Konto nützlich
Das P-Konto als Schutz vor KontopfändungFür Guthaben gibt es automatisch einen pauschalen Basisschutz von 1.133,80 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
Also komme ich an den Rest ganz normal ran? Oder wird da etwas gesperrt? Danke für die Antwort
bei dem guthaben kommt man immer ohne probleme ran.
Falsch.
Die Pfändung ist doch beziffert. Nein, der Gläubiger bekommt natürlich nicht dein ganzes Geld
Sollte das bei dir so sein, dann hat dir deine Bank das auch erklärt, wie das mit einem Pfändungsschutzkonto funktioniert.
Du hast einen Freibetrag der dir zur Verfügung steht und alles was darüber hinaus geht, kann dir geholt werden.
Eine blöde Gegenfrage: wenn du soviel Geld auf dem Konto hättest, wieso brauchst du so ein Konto?
Ich habe hier nie das Wort Pfändungsschutzkonto erwähnt!
Ja das hast du nicht, aber wenn eine Pfändung ins Haus steht, dann kann man davon ausgehen, dass ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wird.
Das kann nicht nur so sein, sondern ist auch so.