Mietrech?
Unserer Vermieter weigert sich seit Mietbeginn unsere Defekte Gastherme gründlich reparieren zu lassen oder auszutauschen.
Es geht sogar soweit das der Schornsteinfeger vom Vermieter dazu gebracht wird einen falschen Befund abzugeben.
die Therme fällt regelmäßig aus und es wurde uns von mehreren Elektrikern dazu geraten die Therme auswechseln zu lassen da Lebensgefahr besteht !!
Der Vermieter weigert sich dennoch etwas zu tun!
Was können wir jetzt rechtlich gegen den Vermieter tun
10 Antworten
Es geht sogar soweit das der Schornsteinfeger vom Vermieter dazu gebracht wird einen falschen Befund abzugeben.
Ich kenne viele Schornsteinfeger, aber es ist keiner darunter, der sich auf so etwas einlassen würde. Dafür sind sie als gewissermaßen Amtspersonen viel zu mächtig. Die haben das doch gar nicht nötig.
Was haben Elektriker mit Gastherme zu tun, außer wenn es um den elektrischen Anschluss geht.
Lass doch mal einen Heizungsinstallateurmeister kommen, der in Deinem Auftrag die Therme besichtigt und einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur abgibt. Er sollte auch dazu was aussagen können, ob wirklich Lebensgefahr besteht. Elektriker übertreiben gerne mal.
Falls eine Reparatur wirklich dringend nötig ist und sich die Kosten im dreistelligen Bereich bewegen, beauftagst Du selbst die Reparatur, nachdem Du dem Vermieter noch einmal eine Frist gesetzt hast. Teile ihm dabei direkt die erwarteten Reparaturkosten mit und dass Du diese von der nächsten Mietzahlung einbehalten wirst.
Sind die Reparaturkosten höher und besteht die Lebensgefahr in Form von Explosionsgefahr, würde ich sowieso keinen Augenblick länger in der Wohnung verbringen.
Frage: Was haben Elektriker mit Gasthermen zu schaffen? "(es wurde uns von mehreren Elektrikern dazu geraten die Therme auswechseln zu lassen da Lebensgefahr besteht !!)"
Sie können den Vermieter auf den Ersatz der Therme vor Gericht verklagen.
Im Fall, dass du dem Vermieter schriftlich von dem Schaden an der Therme Mitteilung gemacht hast ( das gehört lt. Mietvertrag zu deinen vertraglichen Pflichten), kannst du nochmal die Reparatur anmahnen und ihm eine Frist setzten.
Gut wäre eine Art schriftliche Aussage eines kompetenten installateurs über die Art des Defekts und die drohende Gefahr. Gerade bei Gas ist es heikel.
Passiert nach der Aufforderung nichts, kannst du, um die Gefahr abzuwenden, selbst die Reparatur beauftragen und dem Inhaber in Rechnung stellen. Nur wäre das die ärgerlichste Variante, da du dein Geld wiederbekommen musst, was rechtliche Schritte erforderlich macht.
Ansonsten kannst du wegen des Nutzungsausfalles einen Teil der Miete einbehalten, musst natürlich den Grund dafür schriftlich formulieren.
Mein Rat: wende dich an einen Anwalt. Für einen Mieterverein ist es, wenn schon ein konkreter Anlass vorliegt, evtl. zu spät. Aber da würde ich mal fragen.
Mit so einem Vermieter macht es bestimmt keinen Spaß! Meine Mieter sind da in guten Händen.
Alles Gute!
Bittesehr. Ich war selbst lange Zeit Mieterin und habe so meine Erfahrungen sammeln dürfen! Ich hoffe, die Sache lässt sich rasch regeln! Gruß!
Anwalt nehmen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe