Wer haftet für eine defekte Gastherme?
Wir haben letzten Monat unsere Strom und Gasabrechnung erhalten und mussten mit entsetzen feststellen, das der Gasverbrauch bei ca. 18000 kwh ( 2 P. Haushalt/ 50qm) liegt. Gestern war ein Fachmann vor Ort und hat festgestellt das die Therme einen defekt hat bzw. die Gaseinstellung nicht korrekt war. Wir haben die Infos an den Vermieter weiter geleitet, ohne Erfolg. Wer haftet nun für den übermässigen Gasverbrauch?
9 Antworten
18.000 kWh für welchen Zeitraum?
bzw. die Gaseinstellung nicht korrekt war.
Bestenfalls kann die Einstellung der Therme nicht korrekt sein. Was kann der Vermieter dafür?
Der hat ja keinen Zugriff auf die Therme.
18.000 kWh für 1 Jahr größtenteils nur Warmwasser,da kein Raumthermostat vorhanden ist und es nicht gedämmt ist. Der Fachmann hat den Gasdruck an der Brennerdüse überprüft und bemerkt das die Gaseinstellung doppelt so hoch ist wie benötigt. Laut Aussage des Fachmanns ein Wartungsfehler. Wartungsvertrag und Therme gehören und laufen beide über den Vermieter. Gegenfrage: Was können wir dafür?
Gibt es für diese Gastherme einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb? Kommt also zum Beispiel einmal jährlich ein Fachbetrieb zwecks Wartungsarbeiten / zur Kontrolle vorbei?
Ja für die Gastherme gibt es einen Wartungsvertrag, er läuft zwischen unserem Vermieter und der Sanitärfirma.
Es stellt sich bei euch aber auch die Frage, ob es wirklich nur an der Einstellung der Therme liegt oder ihr nicht wirklich sehr viel Gas gebraucht habt, weil ihr sehr hohe Raumtemperaturen benötigt. Ich gebe mich mit 20 Grad zufrieden. Pro Grad Wärme mehr entstehen Mehrkosten von 6 %.
Dieser Fall wird nur vor dem Richter geklärt. Dein Vermieter ist Vertragspartner des Wartungsdienstes und somit kann nur er fordern oder ggfs. rechtliche Schritte einleiten. Das Problem hierbei ist die Beweisbarkeit der falsch eingestellten Werte. Diese "Behauptung" wird die Wartungsfirma sicher von sich weißen. Warum war dort auch eine andere Firma, wenn die regelmässige Wartung doch schon von einer Fachfirma ausgeführt wird?! Die "neue" Firma wird sicher nicht als Gutachter (und daher neutral) anerkannt und deshalb bezweifle ich deren Aussage hinsichtlich der Beweiskraft. Nur wenn der zukünftge Verbrauch deutlich vom bisherigen abweicht dürfte ein Einstellungsfehler als "bewiesen" gelten. Ob ihr das "zuviel" bezahlte Geld vorstrecken und dann evtl. von der Miete abziehen könnt, kann euch nur ein Anwalt sagen. Gesetzliche Vorgaben, wieviel eine Heizung verbrauchen darf, gibt es nicht. Auch eine schlechte Dämmung ergibt noch keinen Rückforderungsgrund. Wie hoch war denn der Verbrauch der Vormieter?
Der Eigentümer der Gastherme haftet. Seid Ihr es - müsst Ihr zahlen, ist es Euer Vermieter ist der dran.
Dein Vermieter, dem in diesem Fall die Gastherme gehört, soll den Auftrag an den Fachdienst auslösen Dann hat er auch zu zahlen. Das müsst ihr ihm klar machen. Und wenn ihm das nicht passt, dann soll er dabei sein, wenn der Sanitärfachmann seinen Job erledigt und mit ihm aushandeln, was er will. Gehört ihm die Gastherme, so ist es sein Job -wenn der Mieter ihm ein Problem anzeigt- dafür zu sorgen, dass jemand kommt, und auch dafür zu zahlen.
Erst wenn dieser nicht zeitnah aktiv wird, darf der Mieter selbständig tätig werden (sprich: einen Handwerker beauftragen) und der Vermieter muss die Rechnung dann begleichen. Dazu gibt es sogar irgendwo irgendwelche Rechtsurteile.
Danke erstmal für die Antwort, doch unsere Frage bezieht sich eher auf den Schaden der entstanden ist aufgrund des hohen Gasverbrauches. Wir haben hier eine Rechnung liegen die irgendjemand übernehmen muss da der Gasbetrieb auch sein Geld möchte, doch wer haftet nun für das zuviel verbrauchte Gas?
Vielen Danke im vorraus für weitere Hilfe.
Die Therme gehört dem Vermieter. Er möchte das wir die Kosten auf die Sanitärfirma abwälzen, ER IST aber deren Kunde. Somit haftet er, oder? Ich hab ja keinen Vertrag mit der Sanitärfirma.