Betriebskostenabrechnung Schornsteinfeger
Hallo! Folgender Sachverhalt: Mein Vermieter erhebt mit der Neben-Betriebskostenabrechnung eine Gebühr für Schornsteinreinigung, obwohl ich gar keinen Schornstein im eigentlichen Sinne habe. Der vorhandene Abluftkanal wurde bis vor ca. 10 Jahren zum betrieb eine Gastherme zur Warmwasser Erzeugung genutzt. (umgestellt auf Fernwärme) In meiner Wohnung gibt es keinen Ofen oder eine andere Feuerstelle. Auf Anfragen beim Vermieter, bekam ich meist die Antwort, dass es sich hierbei um eine Brandschutzrechtliche Verpflichtung handelt. Bei genauerer Recherche habe ich herausgefunden, dass diese Art Von Stillgelegtem Abgaskanal nicht durch den Schornsteinfeger überprüft werden muss. (Kehr- und Überprüfungsordnung kurz KÜO) Auch im sogenannten Schornsteinfeger Gesetz konnte ich darüber nichts finden. Allerdings hat es beim Schornsteinfeger Gesetz vor kurzem eine Änderung gegeben, die auch Abluftkanäle mit einschließt. Ich vermute aber dass sich diese Änderung immer auf Wohnungen und Häuser mit einer Feuerstelle bezieht. Denn sonst müsste ja der SF jede Toilette oder Küche die einen Abzug hat, überprüfen. Der Brandschutzbeauftragte des Kreises konnte mir auch keine Antwort geben, ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt es dazu nicht. Ich gehe also davon aus, dass der Vermieter diese Reinigung auf eigenen Wunsch durchführt. Muss ich dafür bezahlen? Bin dankbar f. jeden Tipp!!
7 Antworten
Bei mir gibt es auch keine Brennstelle, lediglich in der Küche E-Herd und im Bad Abluftkanal. Schornsteinfeger kommt zweimal im Jahr zum Kehren. Umlage nach WOHNFLÄCHE ! (eigentlich paradox, aber lt. BKV zulässig. Bei dir musst du im MV nachschaun, ob überhaupt die Umlage SCHORNSTEINFEGER vereinbart wurde. Wenn nicht, brauchst di Kosten nicht zu tragen.
In meiner letzten Wohnung wurde auch von GAS-DE auf Elektro-DE umgestellt. Aber vorher und hinterher kam der Schornsteinfeger um zu kehren und die Öffnungen einschl. Gitter zu reinigen. Bei Gas kam noch die Abgasmessung hinzu und eine technische Prüfung der sicherheitsrelevanten Funktionen. Für dich ist jetzt entscheidend, ob diese Betriebskostenart mietvertraglich zur Umlage vereinbart wurde. Wenn nicht, ist dafür auch nicht zu zahlen.
Die Schornsteine müssen auf jeden Fall jährlich überprüft werden, und die Gebühren sind umlagefähig.
Danke für deine Antwort! Aber wo kann ich denn die entsprechenden Vorschriften darüber finden? Laut KÜO ist es keine Schornstein, sondern ein stillgelegter Abgasschacht und der ist von der Kehrplicht ausgenommen.?
du kannst die original rechnungen bei im einsehen.
Hallo werle0815,
diese Fragen werden hier ja oft in verschiedenen Varianten gestellt. Wenn keine Zentralheizung oder Warmwassertherme, kein Ofen oder Holzkessel sowie in einigen Bundesländern Abluftleitungen oder Ableitungen von Dunstabzügen vorhanden sind, gibt es auch keine Rechnung vom Schornsteinfeger. Lassen Sie sich eine Kopie der Rechnungen geben, die diesen Nebenkostenpunkt rechtfertigen. Sie haben, glaube ich ein Recht darauf. Fragen Sie andere Mieter, ob denen dieser Punkt schon aufgefallen ist. Erheben Sie schriftlich Einspruch. Zum Schluss gibt es noch Mieterbund oder Rechtsanwalt.
MfG.
Storteper
Lass Dir auf jeden Fall die Kostenrechnung zeigen.
Ich habe in meinem Haus zwei Abzugsrohre, eins für die Ölheizung und eins für einen eventuellen Kohleofen.
Den habe ich aber nie eingebaut, trotzdem werden jedes Jahr beide Rohre sauber gemacht.
Vielen Dank für die Antwort(en)! Das komische ist ja, das die Schornsteinfegerkosten erst nach dem Ausbau der Gastherme angefallen sind. Vorher gab es die nicht. Seit vorigem Jahr will der Schornsteinfeger auch noch das Abzugsgitter und den dahinter liegenden Teil des Schachtes Reinigen.