Betriebskostenabrechnung Schornsteinfeger

7 Antworten

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Bei mir gibt es auch keine Brennstelle, lediglich in der Küche E-Herd und im Bad Abluftkanal. Schornsteinfeger kommt zweimal im Jahr zum Kehren. Umlage nach WOHNFLÄCHE ! (eigentlich paradox, aber lt. BKV zulässig. Bei dir musst du im MV nachschaun, ob überhaupt die Umlage SCHORNSTEINFEGER vereinbart wurde. Wenn nicht, brauchst di Kosten nicht zu tragen.

werle0815 
Beitragsersteller
 27.11.2010, 16:37

Vielen Dank für die Antwort(en)! Das komische ist ja, das die Schornsteinfegerkosten erst nach dem Ausbau der Gastherme angefallen sind. Vorher gab es die nicht. Seit vorigem Jahr will der Schornsteinfeger auch noch das Abzugsgitter und den dahinter liegenden Teil des Schachtes Reinigen.

albatros  28.11.2010, 18:28
@werle0815

In meiner letzten Wohnung wurde auch von GAS-DE auf Elektro-DE umgestellt. Aber vorher und hinterher kam der Schornsteinfeger um zu kehren und die Öffnungen einschl. Gitter zu reinigen. Bei Gas kam noch die Abgasmessung hinzu und eine technische Prüfung der sicherheitsrelevanten Funktionen. Für dich ist jetzt entscheidend, ob diese Betriebskostenart mietvertraglich zur Umlage vereinbart wurde. Wenn nicht, ist dafür auch nicht zu zahlen.

Die Schornsteine müssen auf jeden Fall jährlich überprüft werden, und die Gebühren sind umlagefähig.

werle0815 
Beitragsersteller
 28.11.2010, 19:52

Danke für deine Antwort! Aber wo kann ich denn die entsprechenden Vorschriften darüber finden? Laut KÜO ist es keine Schornstein, sondern ein stillgelegter Abgasschacht und der ist von der Kehrplicht ausgenommen.?

du kannst die original rechnungen bei im einsehen.

Hallo werle0815,

diese Fragen werden hier ja oft in verschiedenen Varianten gestellt. Wenn keine Zentralheizung oder Warmwassertherme, kein Ofen oder Holzkessel sowie in einigen Bundesländern Abluftleitungen oder Ableitungen von Dunstabzügen vorhanden sind, gibt es auch keine Rechnung vom Schornsteinfeger. Lassen Sie sich eine Kopie der Rechnungen geben, die diesen Nebenkostenpunkt rechtfertigen. Sie haben, glaube ich ein Recht darauf. Fragen Sie andere Mieter, ob denen dieser Punkt schon aufgefallen ist. Erheben Sie schriftlich Einspruch. Zum Schluss gibt es noch Mieterbund oder Rechtsanwalt.

MfG.

Storteper

Lass Dir auf jeden Fall die Kostenrechnung zeigen.

Ich habe in meinem Haus zwei Abzugsrohre, eins für die Ölheizung und eins für einen eventuellen Kohleofen.

Den habe ich aber nie eingebaut, trotzdem werden jedes Jahr beide Rohre sauber gemacht.