Mietminderung bei defekter Gastherme

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Im Allgemeinen erhält der Vermieter/Verwalter eine schriftliche Aufforderung des Schornsteinfegers mit einem Abschnitt der, vom Vermieter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Schornsteinfeger zurück zu schicken ist und die Abstellung des Mangels quittiert. Rufe am besten den Schornsteinfeger an und frage den. Er sperrt sonst die Anlage und du kannst notfalls, wegen Gefährdung deiner Gesundheit fristlos kündigen und ausziehen.

Iceman97 
Beitragsersteller
 21.09.2010, 23:08

Vom Schronsteinfeger erfur ich, dass es eine Frist bis Monatsende gibt in der ein Kippschalter eingebaut wird. Dann geht die Therme nur noch in Betrieb wenn Fenster angekippt is. Das find ich aber blöd. Kann ich da fristlos kündigen? Schließlich hört sich das für mich nach ner billigen Lösung an. Eigentlich hätte laut Schornsteinfeger ein neuer Abzug besser sein sollen - aber wohl zu teuer. Hab ich Möglichkeiten deshalb fristlos zu kündigen?

Kiesi  22.09.2010, 14:47
@Iceman97

Knifflige Sache! Im Augenblick ist dir ja noch kein Schaden zugefügt worden, sprich du bist nicht benachteiligt. Aber der Herbst/Winter kommt mit großen Schritten, sprich Fenster ständig auf Kippe bedeutet für dich unzumutbar hohe Heizkosten! Ich vermute mal, du zahlst direkt an den Gasversorger? Wenn die Temperaturen in der nächsten Zeit absinken und du ständig heizen mußt, führe ein Protokoll indem du in der Mitte des Zimmers Thermometer aufhängst und die Raumtemperatur 3 x am Tag notierst morgens-mittags-abends. (Ganz wichtig, schriftlich- da du Beweislast hast!)14 Tage müßten genügen. dann kündigst du wegen der Erwartung stark überhöhter Heizkosten und Benachteiligung gegenüber allen anderen Mietern und der Gafahr von kalten Wänden und Schimmelbildung.

Iceman97 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 16:01
@Kiesi

Du scheinst dich echt gut auszukennen. Ich habe mir jetzt ne kostenlose Rechtsberatung gesucht und die suchen gerade nach ähnlichen Fällen und wollen mich beraten. Ich glaube, dass mein Vermieter und der Schornsteinfeger irgendwie Hand in Hand arbeiten! Ich denke, ein spezieller Abzugschacht aus der Küche wäre am sinnvollsten. Aber son Kippschalter kommt eben billiger. Wenn ich kündige muss ich dann Nachmieter suchen und malern? (Wände sind noch weiß).

Es entsteht mir aber sehr wohl ein Schaden! Ich habe städnig Kopfschmerzen, denn der CO-Ausstoß erfolg ja auch bei Warm-Wasser-Bereitung und ich kann ja nich kalt abwaschen oder immer kalt duschen! Kann man da nix machen? Der Schornsteinfeger rückt die genauen Werte nicht raus und einen anderen Schornsteinfeger zum messen bezahlen is sicher teuer oder? Ich hab nix in der Hand und das nervt! Was kann ich rechtlich tun? Muss der Schornsteinfeger mir mitteilen, wie hoch die Abgaswerte sind? Er meint, ertwas schriftliches darf er nur dem Vermieter geben - sehr seltsam! Nur ohne was schriftliches kann ich ja nichmal zum Arzt und wegen Gesundheitsgefährdung was unternehmen! Ein Rat wäre nett. Danke

Kiesi  23.09.2010, 17:59
@Iceman97

Ja, gehe zum Arzt, ist wohl am Besten. Lasse dich am besten damit 2-3 mal krank schreiben. Dir ist übel, du hast Kopfschmerzen, kannst deswegen nicht schlafen. Bei Krankschreibung auch unbdingt deinem Arbeitgeber über Ursachen informieren ( dohende Schadenersatzklage gegen Vermieter)und dann fristlos wegen Gesundheitsgefährdung und drohender Arbeitslosigkeit kündigen. Ab morgen wird es kühler- Raumtemperaturen unter 18 ° C- auf Dauer nicht zumutbar!!! Was der Schornsteinfeger dir gesagt hat, ist richtig! Es geht nur den Vermieter an, aber falls der Fiesematenten macht wegen der fristlosen Kündigung, kannst du fordern, die Werte offenzulegen!

in den wintermonaten bzw. monate in der die heizperiode beginnt ist es möglich die miete bis zu 90% zu kürzen, wegen fehlender gastherme. bei dir ist sie ja noch da, fange mit 25%an zu kürzen und denke dran das geld auf ein extra konto zu legen, denn der vermieter hat nach ausbesserung ein recht auf das geld

Wenn der Co Ausstoß wirklich ermaßen hoch gewesen wäre und hier Gesundheitsgefahr bestehen würde, hätte der Schornsteinfeger die Therme stillgelegt. Eine Minderung wäre denkbar, denn eine nicht einwandfrei funktionierende Therme, die evtl. auch noch Warmwasser bereitet, stellt einen Mangel dar. Nun ist sie noch eingeschränkt funktionsfähig. Daran muss sich auch die Minderung orientieren. Eine Reaktion des VM auf Anzeige des Mangels ist ebenfalls erfolgt. Ich wäre vorsichtig mit einer Minderung. Wenn Sie diese unbedingt durchsetzen wollen, dann bitte im Rahmen unter 5%. Allerdings denke ich auch, Sie sollten etwas Druck machen. Ein Brief des DMB wirkt oft Wunder. MfG

Iceman97 
Beitragsersteller
 21.09.2010, 23:06

Genau, ich möchte einfach etwas Druck machen!

Eine Mietminderung wegen der Temperaturen ist derzeit höchstens mit 5 % möglich.

Alle höheren Mietminderunnen beziehen sich auf Wintermonate und sehr kalte Tage.

Für den Beginn der Mietminderung gilt die Erkenntnis des Mangels - hier die Feststellung des Kaminfegermeisters - und nicht, ob der VM etwas veranlasst hat.

Setze nochmal schriftlich eine Frist von einer Woche und minder dann die Miete.