wann gilt ein Dachboden / Speicher als ausgebaut?
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Mieter einer Altbauwohnung BJ 1965 in München und haben ein Mieterhöhungsschreiben bekommen. Lt. Münchner Mietspiegel gibt es den, sich als mietmindernd auswirkenden Punkt (durch Ausstattungsmerkmale charakterisierte Haustypen): "Zwischen 1948 und 1967 fertiggestelltes Gebäude mit einem vorhandenen, aber nicht ausgebauten Dachboden/Speicher". Dieser wirkt sich mit immerhin € 0,67/qm mietmindernd aus.
***Strittig ist nun die Definition des "nicht ausgebauten Dachboden/Speicher". **Dieser Speicher steht den Mietern nicht zur Verfügung. Er ist zwar gedämmt und mit Holzpaneelen verkleidet. Der Boden ist reiner Estrich; Heizung gibt es keine; der Zugang erfolgt über eine Ausziehleiter; es besteht kein Wasseranschluss, nur Licht. Die Dachschräge beginnt bei ca. 60 cm und mündet in einen Spitzboden. Richtig wohnen könnte man in diesem Speicher nicht, da die Mitte höchstens zwei Meter hoch ist und man sich ständig den Kopf anschlagen würde. Unsere Frage: Handelt es sich um einen ausgebauten, oder nicht ausgebauten Dachboden, der sich mietmindernd auswirkt? Vielen Dank für eine baldige Antwort Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Ich glaube, ihr liegt da völlig falsch. Ihr habt eine Altbauwohnung gemietet und vermutlich nicht das ganze Haus. Hättet ihr das ganze Haus gemietet, würde dieser "Haustyp" eine Rolle spielen, denn dann hättet ihr einen Nutzen, wenn das DG ausgebaut wäre.
Ihr habt aber eine Wohnung gemietet, zu der der Speicher nicht gehört. Und somit ist es für Euch völlig unerheblich, ob der Dachboden ausgebaut ist oder nicht. Einziges für Euch wichtiges Kriterium ist, dass eine Dämmung vorhanden ist.
Wäre der Dachraum für Euch nutzbar, hättet ihr einen Vorteil, der sich eher mietsteigernd auswirken würde. So ist dieses Merkmal für Euch neutral, also ohne Auswirkung.
Üblicherweise impliziert der Begriff "ausgebaut" in Bezug auf Dachböden die Schaffung von Wohnraum, mindestens aber von zum zumindest zeitweisen Aufenthalt geegneten Räumlichkeiten. Die reine Dämmung des Daches innenseitig ohne jede weitere Maßnahme würde m.E. dies nicht erfüllen. Allerdings ist die mögliche Minderungsgröße lt. Mietrspiegel minimal. Bei einer 100m²Wohnung ergäbe das einen Minderungswert von gerade mal € 6,70/mtl. Sofern es hier um eine angekündigte/geforderte Mietsteigerung geht, würde ich sehr dazu raten, entsprechenden Schriftverkehr mit dem VM und/oder ggfs. gerichtliche Schritte nur nach Konsultation eines Fachanwalts einzuleiten.
Falsch: Keine Minderung, da der Speicher nie mit vermietet wurde.
Ah - OK. Habe den Mietspiegel nicht zur Hand, daher falsch gewickelt. Danke!
Grr. Tippfheler, meinte natürlich € 67.--/mtl.