Wann darf man Feuerwerkskörper anzünden?
Ich habe mich etwas erkundigt und herausgefunden das man erst am 1.01.2017 Klasse 2 Feuerwerk anzünden darf also am 31.12.16 um 23:55 wäre das zum beispiel gesetzlich verboten erst wenn es offiziell der 1.01 ist darf man das so das ich bis hier hin auch okey nur wie lange darf ich das stimmt es das man bis 23:59 anzünden darf also den ganzen Tag aber wenn es nach 00:00 uhr ist also 2.01 ist es vorbei also könnte ich um 00:00 raus gehen anzünden und dann schlafen gehen und im prinzip weiter machen mittags oder abends hauptsache es ist der 1.01 oder ?
8 Antworten
Bei manchen Antworten frag ich mich wirklich, ob es so schwer ist, Gesetzestexte zu lesen?
Es wäre doch so einfach:
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)§ 23
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden.
Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.Einschränkung:
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
Das heißt, wer über 18 ist, darf ab 00:00 Uhr am 31.12. bis 23:59 Uhr am 01.01. pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 abbrennen, solange die Gemeinde keine weiteren Vorschriften erlassen hat.
Aber aus Rücksicht auf die Nachbarn, ist ein "geregeltes" Abbrennen - zeitlich also an die "normal arbeitende Bevölkerung angepasst", empfehlenswert:)
Die Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden.
Bundesweit gilt die Regelung in 1. SprengV §23: Feuerwerk der Kat. 2 darf von Erwachsenen vom 31.12. 00:00 Uhr bis zum 1.1. 24:00 frei abgebrannt werden.
Allerdings kann dieser Zeitraum durch das lokale Ordnungsamt weiter eingeschränkt werden.
Beispiel Berlin: Hier darf nur vom 31.12. 18:00 bis 1.1. 7:00 Feuerwerk abgebrannt werden:
Daher am besten beim lokalen Ordnungsamt nachfragen.
Es geht nicht bloß darum, was erlaubt ist. Wenn du ein einigermaßen rücksichtsvoller Mensch bist, böllerst du nur in der Silvesternacht, um andere nicht zu sehr zu stören. Mittags fände ich noch okay, aber in der Nacht danach, nein danke!
Was den 31.12 anbelangt: Du wirst ganz bestimmt nicht verklagt, wenn du um 23:50 einen großen Feuerwerkskörper zündest. Ich finde es aber besser, wenn alle erst um Mitternacht anfangen! Dann kann man sich auf den Moment freuen, wo das Feuerwerk und das neue Jahr beginnen.
Wenn ich um 9 Uhr Abends einen Böller höre. denke ich nur: WTF?
Oder meiner xD
Kommt ganz auf den Tag an, an dem du anfangen willst.
Sagen wir 2 Tage vor Silvester mit einer Batterie anfangen würde ich nicht tun.
Aber ein Paar Böller zünden interessiert keinen wirklich(Man sollte es aber auch nicht übertreiben!).
Also es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Es gibt Orte wo du den kompletten 31.12. und 1.1. zünden darfst. Es gibt aber auch Orte, wo du offiziell erst am 31.12. ab 18 Uhr bis 1.1. bis 5 Uhr zünden darfst.......Erkundige dich aufm Rathaus oder Ordnungsamt nach dem Immissionsschutzgesetz und ob es da Uhrzeitliche Sonderreglungen gibt. Dann weißt du genau was DU in DEINEM Ort wie lange machen darfst.
Dann sei froh dass du nicht mein Nachbar bist