Wie viel Feuerwerk darf man lagern?
Wie viel Feuerwerk (Klasse 2) darf man im Keller lagern?
5 Antworten
Sobald du Feuerwerk in einem bewohnten Gebäude lagern möchtest, sind die Vorschriften strenger. Im Keller eines Wohnhauses sollten nur maximal 1 Kilogramm der Klasse 2 liegen. Nicht lagern, denn das offizielle Lagern ist Privatpersonen eigentlich nicht erlaubt. Für den Gesetzgeber bewahren wir Böller und Raketen nur auf.
Offizielle Lagerräume für Feuerwerk müssen einer Menge Vorschriften entsprechen. Das ist kaum machbar für Privatpersonen. Denk daran, dass bei einem eventuellen Brand die Feuerwerkskörper hochgehen. Du solltest also genau prüfen, was du in der Nähe des Feuerwerks aufbewahrst. Leider machen Knaller und Raketen schnell aus einem kleinen Feuer ein großes Feuer. Dafür reicht auch schon wenig Feuerwerk.
Damit in einem Raum überhaupt Feuerwerkskörper gelagert werden dürfen, muss er zumindest den Anforderungen der Sprengstofflagerrichtlinie 410 entsprechen. Siehe http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/213247,5.
Das heißt, der Keller muss zumindest ein Fenster als Druckausgleichsfläche haben und mit feuerhemmenden Türen von den anderen Räumen getrennt sein. Wenn kein Fenster vorhanden ist, dann halbieren sich die zulässigen Lagermengen. Außerdem muss der Keller auch ausreichend beleuchtet sein.
Die Menge, die Du im privaten Bereich lagern darfst, steht in einer Tabelle in der Anlage 7 zur 2. SprengV. Das sind für Gegenstände der Lagerklasse 1.4 (Silvesterfeuerwerk) 10 kg NEM, von denen aber nur maximal 2 kg in Verpackungen gelagert werden dürfen, auf denen nicht der Aufdruck "Das Zurschaustellen ist unbedenklich" aufgedruckt ist!
Die Tabelle die beim VPI abgedruckt ist gilt für den gewerblichen Bereich und stammt aus der Anlage 6.
Na ja ich glaub nicht mehr als 90kg nem
Hier findest du alles rechtlich Wissenswerte über Feuerwerk.
http://www.feuerwerk-vpi.de/index.php?id=89
Also 100kg Nem? Oder gilt das nur für Verkäufer?
In unbewohnten räumen ne ganze menge.