Muss der Verkäufer mich noch reinlassen?
Stellen wir uns vor
Es ist 21:59:00
Es schließt um 22:00
Ich brauch nur ein Kaugummi oder garnichts und bis es 22:00 ist bin ich raus
Und darf ich bis 22:00:59 bleiben ?
12 Antworten
Wenn der Händler bestimmte Öffnungszeiten angibt, dann hat er sich auch daran zu halten. Er kann aber jederzeit durch entsprechende Hinweise auch davon abweichen.
Zu deinem konkreten Beispiel: Öffnungszeit ist nicht gleichzusetzen mit Einlasszeit. Sondern 21:00 Uhr ist die die Schließzeit und das bedeutet, dass sich nach Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt kein Kunde mehr im Geschäft zu befinden hat. Somit ist es durchaus legitim, dass Kunden bereits einige Minuten vor Ladenschluss zur Kasse gebeten werden oder auch gar nicht mehr hereingelassen werden, wenn man damit rechnen kann, dass der Kunde es ohnehin nicht mehr schafft bis 21:00:00 den Laden bereits wieder verlassen zu haben.
Es mag sein, dass du vielleicht tatsächlich ein blitzschneller Kunde bist, doch die meisten Kunden sind es nicht, sondern lassen sich auch vom Ladenschluss nicht aus der Ruhe bringen. Und diese Erfahrungswerte veranlassen das Personal halt dazu, diesbezüglich auf Nummer sicher zu gehen. Denn wenn du mal ehrlich bist, du hättest sicher auch keine Lust ständig deine Freizeit zu opfern für Kunden die es nicht auf die Reihe kriegen in der regulären Öffnungszeit einkaufen zu gehen.
Kommt immer drauf an, wie Du drauf bist und ob das Personal vor Ort noch Stress hat.
Aber zuerst kommt es auf Dich selber an.
Ja. ich würde Dir das erlauben. Allerdings ist die Kasse dann geschlossen. Aber egal, das Kaugummi kriegste gratis dann.
Niemand muss dich in sein Geschäft lassen und dir irgendwas verkaufen. Es herrscht Vertragsfreiheit.
Auch Betreiber und Betriebsinhaber können sich ihre Kunden aussuchen.