Mit polnischen Feuerwerk vom Zoll erwischt. Was blüht mir?
Guten Tag, ich wurde letztens vom Zoll mit 20 Polenböller und einer Batterie erwischt. Die Polenböller hatten kein Prüfsiegel und die Batterie stand nicht auf der Liste. Der Verkaufen meinte, dass man diese in Deutschland legal einführen darf. Die Polenböller und die Batterie wurden beschlagnahmt. Eine Strafanzeige gegen das Sprengstoffgesetz wird angefertigt. Ich bin 23 Jahre, hab geringwertiges Einkommen, bin nicht vorbestraft und hatte nie etwas mit dem Gesetz zu tun. Was droht mir?
7 Antworten
Die "Bandbreite" bei einem derartigen Verstoss ist mir nicht bekannt. Ein konkretes Fallbeispiel betreffend dem Besitz bzw. des "verdeckten Führens ausserhalb des eigenen, befriedenden Grundstücks" einer "PTB" Waffe ( Also mit Prüfzeichen sog. "Schreckschusswaffe" ) ohne kleinen Waffenschein endet zwischen 800 Euro und 1200 Euro. Gerade "in dieser aktuellen Zeit" gehe ich davon aus, dass ein "ich wusste es nicht" - "es wurde mir etwas falsches gesagt" kaum mehr als Argument "ziehen wird". Im Gegenteil, da wird man jetzt gerichtlich eher "exempel statuieren" um generell von solchen Handlungen abzuschrecken. Mir ist der Amtsweg unbekannt, wie man an so einen "Pflichtanwalt" kommt. Aber der wäre wirklich dringend zu empfehlen.
Geldstrafe die sich nach deinem Einkommen richtet- wobei es nicht ganz niedrig ausfallen dürfte.
dein Kommentar ist blödsinn- ich hab als ehemaliger Jugendgerichtshelfer an zig Verhandlungen teilgenommen- wo es genau darum ging, die Strafe wird keineswegs niedrig ausfallen- ganz im Gegenteil.
Wäre vielleicht noch anzumerken, dass es sich bei den "aktuellen Ereignissen" um dieses Thema um einen Kernkreis "in diesem Alter" handelt. Das machts alles andere als besser.
Der nächste bringt seine Handgranaten mit und versucht ident zu argumentieren.
jaja, alles wird gut für dich, er wird 4 jahre bekommen, weil er sich knaller aus polen gekauft hatte
du hättest das gerne, weil du solche leute wie ihn nicht leiden kannst
der richter wird aber da schon ein maß finden, es sind eben keine handgranaten
.. du scheinst sinnbefreite Unterstellungen gegenüber anderen Menschen gerne zu haben?
Beschlagnahme, evtl auch des KFZ. Anzeige, Strafverfahren, hohe Geldstrafe, Vorstrafe eingetragen
Abschnitt VIII SprengG
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt, durchführt oder verbringt oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lässt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,
[..;]wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
besorg dir die addresse des verkäufers (Geschäft) und gib sie dem zoll ... sag das was du hier sagst: er hat gesagt man darf es legal in D einführen.
Nein, dass ist ausschliesslich Sache des "Importeurs". Man kann sonstwo auch 2000 Stück Zigaretten kaufen. Ist im jeweiligen Binnenland ja auch nicht illegal. Beim Grenzübertritt IST es aber dann "illegal" rsp. in dem Fall dann "nur" ein Steuerverstoss und keine "hochrelevante Straftat", wenn nicht deklariert.
was glaubst du interessiert den in Polen der deutsche Zoll?
Danke fuer diese Kurzzusammenfassung des von mir geschriebenen :-)
geldstrafe oder sozialstunden, kannste dir aussuchen oder biste schon bekannt?
nimm dirn anwalt oder schreib der staatsanwaltschaft das du bereit bist 600euro strafe zu zahlen, vielleicht gehn se drauf ein...
ja, das hatten wir auch mal gemacht, freiwillig sozialstunden geleistet
das verfahren wurde dann eingestellt und das war schon knackig
waffengesetz, sachbeschädigung, gefährliche körperverletzung
musst du mit dem anwalt absprechen, welches angebot er für angemessen hält
ja die sta übertreibt immer mit ihrer anklage ^^ aber die vergessen auch gerne strafttbestandteile ^^
das passte da aber schon....
geldstrafe oder sozialstunden,
Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht.
mit 23 jugendstrafrecht, wieder ein geistesblitz von dir während du meinen account durchkämmst und vollspammst. was erwartest du jetzt dafür?
Dass der Fragesteller 23 ist, hatte ich übersehen. Du hast aber anscheinend übersehen, dass es Sozialstunden ausschließlich im Jugendstrafrecht gibt.Die von dir genannten Alternativen gibt es somit nicht.
dann ruf morgen mal bei der staatsanwaltschaft an und frag nach ;)
blödsinn
ersttäter und popoaastraftat
die wird besonders niedrig ausfallen!