Ab wie vielen Jahren darf ich Feuerwerk(Raketen,Böller usw.) kaufen?

5 Antworten

Deutschland

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, in der Regel vom 29. bis 31. Dezember. Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet. An Privatpersonen mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – gewöhnlich im Rahmen einer Genehmigung zum Abbrand eines Kat.-F2-Feuerwerks zu einem besonderen Anlass – darf auch außerhalb der oben genannten Zeiten Feuerwerk der Kategorie F2 verkauft werden.

Die Einfuhren von zugelassenen Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 sind ganzjährig zulässig. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen jedoch nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedsland der EU ist keine zollrechtliche Anmeldung erforderlich. [25]

Gezündet werden dürfen Kategorie F2-Artikel nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung für diese 48 Stunden zeitlich noch weiter beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24). Die Verwendung von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie, seit 2009, Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.[26]

Wer ein Kategorie F2-Feuerwerk außerhalb von Silvester/Neujahr veranstalten möchte, muss dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Behörde beantragen, die nur für besonderen Anlässe und bei Vorweisen eines geeigneten Abbrennplatzes erteilt wird. Diese Genehmigungen beziehen sich auf ein Zeitfenster, d. h. das Feuerwerk darf nicht vor einer bestimmten Uhrzeit begonnen werden und muss spätestens zu einer bestimmten Uhrzeit enden. Das schließt auch die vom Fachpersonal veranstalteten Vorführungen ein.

Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2 ist ausschließlich Volljährigen, d. h. Personen ab 18 Jahren erlaubt. Artikel der Kategorie F1 dürfen dagegen bereits an Personen ab 12 Jahren abgegeben und von diesen verwendet werden. Das Verbringen von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland durch Privatpersonen ist, mit Ausnahme von Kategorie F1- und F2-Artikeln mit gültiger CE-Nummer, in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

Mehrere deutsche Städte schützen durch eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung ausdrücklich ihre Altstadt, um Altstadtbrände wie beispielsweise in Tübingen oder Konstanz zu verhindern. Insbesondere der historische Stadtkern, bestehend aus einer Vielzahl von Fachwerkhäusern und engen Gassen gilt als besonders brandgefährdet. Ein Feuerwerksverbot wurde beispielsweise in der Innenstadt von Ravensburg und Konstanz erlassen [27][28]. Die Stadt Düsseldorf begründet ihr Verbot auch mit Gefährdungen und relativ häufigen Personenschäden in der Vergangenheit an diesen gut besuchten Plätzen [29].

Aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk#Deutschland

Das stimmt nicht bei F1 sprich ab 12 Jahren darf man das so genannte „Jugendfeuerwerk“ benutzen wenn man dann irgendwann 18 ist und du Raketen, Böller und ähnliches (Also F2) kaufen willst darfst du das gerne tun! Allerdings darfst du das nur für Private Zwecke machen.

P.S.: F1 darf man das ganze Jahr über zünden! Und F2 nur am 31.12 bis zum 01.01 von 18:00Uhr bis 04:00Uhr benutzten!!! Sonst bekommt der Staat Geld!!!

In dem Sinne Frohes Neues Jahr!!!🎉🎊

Ab 18 egal welche Feuerwerksklasse.

Ab 18 Jahren

ab 18

CreepiKev 
Beitragsersteller
 24.12.2017, 16:58

Alles klar danke!