Darf man als Privatpersonen an Silvester auf einem Parkplatz ballern wenn man danach wieder alles sauber macht?
Hallo!
Wenn man eine Privatperson ist darf man dann eigentlich an Silvester auf einem Parkplatz ballern der zu einem Supermarkt gehört wenn da zu dem Zeitpunkt keine Autos sind und wenn man danach die abgebrannten Feuerwerkskörper wieder entfernt also alles sauber macht? Ich bin nämlich umgezogen und suche jetzt schon für das kommende Silvester 2020/2021 einen geeigneten Platz zum Ballern weil das würde mich mal interessieren weil so viele andere Leute ballern ja auch auf Flächen die ihnen selber nicht gehören deshalb wäre es hilfreich wenn sich da jemand auskennt und mir meine Frage beantworten kann. Weil ein paar 40 Meter von meiner neuen Wohnung entfernt ist ein Edeka-Supermarkt mit einem Parkplatz und da würde ich gerne mal wissen ob ich da an Silvester Rakete und Batterien anzünden darf wenn ich am nächsten Tag das verballerte Zeug wegmache.
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5 Antworten
Für ein Dürfen bräuchtest du die Erlaubnis des Eigentümers. Da der aber zum Jahreswechsel nicht vor Ort ist, wird er es kaum merken, wenn du es doch tust.
Aber jetzt mal ernsthaft: Wofür brauchst du das? Kostet Geld, macht Dreck und jede Menge Feinstaub. Sollten wir diesbezüglich nicht alle mal etwas erwachsener werden ?
Feuerwerk ist etwas ganz besonderes das ist sehr schön mein Geld ist es mir Wert ja ich weiß das es auch Abgase verursacht aber hallo das ist 1 mal in 365 Tagen da verursachen Kraftfahrzeuge in 365 Tagen bedeutend mehr Abgase als ein toller Silvester Tag im Jahr also übertreib mal nicht und stinken tut Feuerwerk überhaupt nicht!!!
Dürfen, nein. Wie andere schon gesagt haben, ist es eben ein Privatgrundstück und du benötigst das Einverständnis des Eigentümers.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Es handelt sich bei diesen Parkplätzen um das jeweilige Eigentum des Marktes
Gehörte er tatsächlich zu dem Blumengeschäft oder war es halt eine in der Nähe gelegene Fläche, um parken zu können? Marktbetreiber werden Dich schnell verscheuchen und/oder anzeigen
Das Argument "da ist noch nie was passiert" ist kein Garant dafür, dass es erlaubt war. Im genannten Beispiel deiner Frage ist es definitiv NICHT zulässig ohne die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben.
Ob es eventuell GEDULDET wird, steht auf einem anderen Blatt.
Erstens bist du immer eine Privatperson und zweitens gehört der Parkplatz dem marktbetreiber. Der Parkplatz wird durch eine Schranke abgesperrt sein, also nicht für die Öffentlichkeit zugänigig, du bräuchtest dann schon die Erlaubnis vom besitzer. Anders gesagt: würdest du es gut finden wenn sich jemand wildfremdes in deine hofeinfahrt stellt, darauf dann Zeug abfeuert und es erst am Tag darauf wegmacht?
Der Parkplatz ist nicht von einer Schranke abgesperrt da ist nie eine Schranke
Dann achte mal darauf. Reicht auch wenn ne Kette da ist. Jedenfalls ist es privatgelände
Da ist auch keine Kette die Einfahrt ist Tag und Nacht offen
Weil es PRIVAT Gelände ist.
Seltsam aber zuvor in meinem alten Wohnort da habe ich auch jedes Jahr an Silvester auf einem Parkplatz geballert der zu einem Blumengeschäft gehörte und da habe ich nie Probleme bekommen