Wann darf ich mein Haus meinem Sohn überschreiben?

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wenn du selbst drinn gewohnt hast, mind. 2 o. 3 Jahre fällt keine Spekulationssteuer an.

Du machst eine Schenkung an deinen Sohn; das muss über einen Notar laufen. Egal ob Schenkung oder Erbe - bis zu 400.000. fällt nix an.

Eine Schenkung hat nur den Vorteil, du lebst noch mind. 10 Jahre, dann gehört das Haus vollkommen dem Sohn. Hast noch weitere Kinder fällt nur noch dein Privatvermögen ins Erbe, das Haus jedoch nicht mehr.

sobinich111 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 18:51

ich wohne nicht in dem Haus, mein Sohn wohnt darin.

peterobm  05.04.2018, 19:29
@sobinich111

das dürfte keine Rolle spielen.

Wenn du vererbst , muß dein Sohn bis zu einem Wert von ca 400 000 Euro keine E-Steuer zahlen.

Und wer das Wohnungseigentum 10 Jahre lang hat , zahlt beim Verkauf auch keine Spek - Steuer

sobinich111 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 18:40

aha Danke, wenn ich das Haus verkaufen wollte müsste ich noch 5 Jahre warten! Und wenn ich es oder etwas vererben wollte, darf es nicht mehr sein als 400 000,- ansonsten zahlt er Steuer :-(

Nicht "ab wann", sondern "bis wann",nämlich 10 Jahre vor Deinem Tod müsstest Du das Haus schenken, jedenfalls wenn Du noch weiteres zu vererben hast.

Ein Gewinn beim Verkauf wäre von Deinem Sohn nicht zu versteuern, wenn er solange im Haus wohnen bleibt oder seit Deiner Anschaffung bis zu seinem Verkauf mehr als 10 Jahre vergangen sind.

  • Wenn der Verkehrswert des Hauses unter oder bei 400.000 Euro liegt, können Sie es jederzeit an Ihren Sohn unentgeltlich übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Er hat als Sohn einen Freibetrag von 400.000 Euro
  • Eine "Spekulationssteuer" kommt hier schon deshalb nicht in Betracht, weil Sie das Haus ja nicht zu einem höheren Preis als selbst bezahlt weiter veräußern, sondern es verschenken.

also ich vermute mal weil mein Vater auch ein haus "gekauft hat " also eher gesagt er hats auch zusammengebaut xd

vor 17 jahren schon hat er mein Erbe fest gelegt da war ich noch n windelscheißer und wäre meinen Eltern was passiert hätte Ich das Haus bekommen und durch die Lebensversicherung wäre es von der Bank abbezahlt .....also erben kannst du eig immer machen würde Ich mal so sagen