Testament: Nicht verwandte Person erbt Haus und soll 20.000 EUR an weitere Begünstigte zahlen - Wie hoch fällt Erbschaftsteuer aus?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer:
Das ältere, kinderlose Ehepaar B. besitzt ein Haus mit einem Wert von 400.000 EUR. Nach dem Tod des Ehepaars soll das Haus an eines Ihrer drei Patenkinder vererbt werden. Zu den Patenkindern besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Die Patenkinder 2 und 3 sollen nicht leer ausgehen und von Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR erhalten. Dies ist jedoch (noch) nicht testamentarisch festgehalten und lediglich eine mündliche Vereinbarung zwischen Patenkind 1 und dem Ehepaar.
Da Patenkind 1 ja lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 EUR hat, ist nun die Überlegung ob die oben genannte Vereinbarung über einen beglaubigten Nachtrag zum Testament festgehalten wird, um Erbschaftsteuern zu sparen.
Meine Frage ist nun: Wenn im Nachtrag entsprechend fixiert wird, dass Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR an die Patenkinder 2 und 3 zu zahlen hat, wird dies dann entsprechend von seiner Erbschaftssteuerlast abgezogen? Oder anders gesagt: Muss es auf den vollen Wert des Hauses (400.000 EUR abzgl. 20.000 EUR eigener Freibetrag) Erbschaftsteuer abführen oder eben nur auf 400.000 EUR abzgl. 60.000 EUR (Freibeträge aller drei Patenkinder nach Zahlung von Patenkind 1 an Patenkinder 2 und 3 i. H. v. je 20.000 EUR)?
Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten im Voraus & Grüße
3 Antworten
Macht ein Testament! Mündliche Vereinbarungen gelten nicht! Patenkin 1 kann etwas abgeben, muss aber nicht.
Patenkind 1 muss den vollen Betrag über dem Freibetrag versteuern. Mit Testsmen gehen wenigstens noch 40.000€ der anderen beiden ab.
Man könnte es auch so sehen, dass Kind 2 und 3 jeweils Anteile am Haus im Wert von je 20.000€ bekommt. Somit bekommt Kind 1 nur 360.000€ vererbt, wovon 340.000€ versteuert werden müssen.
Sollte allerdings auch so ähnlich festgehalten werden. Für genaueres aber lieber diejenigen Fragen, die das Ganze mehrere Jahre lang studiert haben.
Es geht explizit um das erwähnte Konstrukt:
- Es gibt bereits ein Testament!
- In einem Nachtrag soll festgehalten werden, dass Kind 1 je 20.000 EUR an Kinder 2 und 3 in Bar nach Erbschaft auszahlt (keine Hausanteile o. ä.)!
Zahlt Kind 1 durch diesen Nachtrag auf 380.000 EUR oder nur auf 340.000 EUR Erbschaftsteuer?