Wann darf eine Schwangere den Liegeraum nutzen?

8 Antworten

Ab dem 4 manat.. aber auch nur wenn du immer stehend arbeitest

Blacksnow87  26.04.2018, 09:09

am besten redest du mit deiner frauen ärztin.. wenn es dir zuviel ist wird sie dir auch ein zeugniss geben.. bei mir wars so.. ich konnte dann alle 2std 10 minuten pause machen

Mirarmor 
Beitragsersteller
 26.04.2018, 19:28
@Blacksnow87

dankeschön

Mirarmor 
Beitragsersteller
 26.04.2018, 08:57

Danke. Dann nützt mir der Raum nichts.

Hatte letztes Jahr drei schwangere Kolleginnen, die im Abstand von etwa 8 Wochen guter Hoffmumg waren.

Alle haben ab deutlichem Bäuchlein, also ab 6. Monat, gelegentlich mal für 10 Minuten die Liegemöglichkeit genutzt. Auch für die Pausen war er beliebt, die haben sich da regelrecht abgesprochen, wer wann und so.

Da alle ansonsten normal mit ihrer Arbeit durchgezogen haben, hat der Chef nix gesagt, wenn eine kam und sagte: ich muss mal einige Minuten raus...

Bei einer war es häufiger als bei den beiden anderen, die hatte aber auch generell ziemliche Probleme mit Kreislauf, wasser in den Beinen etc.

Man sollte es definitiv nicht überteiben!

Nimm es anfangs erst mal nur in den regulären pausen wahr. Und so ab dem 6. Monat eben nur dann, wenn es wirklich sein muss... und auch dann max 10 minuten am Stück.

Mirarmor 
Beitragsersteller
 26.04.2018, 19:30

danke!

Also ich kann nur sagen wie es bei uns war: Wir haben extra eine Art "Feldbett" gekauft als meine Kollegin schwanger wurde und es aufgestellt. Falls ihr schlecht wurde konnte sie sich dort jederzeit hinlegen. Dies war für uns als Firma sogar Pflicht.

Frag vl. mal bei der Arbeiterkammer nach.

Liebe Grüße & alles gute für die weitere Schwangerschaft

Mirarmor 
Beitragsersteller
 26.04.2018, 19:28

danke :)

Gibt es dafür tatsächlich Vorschriften? Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt, dass sie ihn bei Bedarf nutzt - unabhängig von der Häufigkeit oder der Schwangerschaftswoche. Jede Schwangerschaft ist doch anders, was nützen da gesetzliche Regelungen? Wenn eine Frau im ersten Trimester unter starker Übelkeit leidet, bringt ihr der Raum zu der Zeit vermutlich mehr als später, wenn sie ansonsten eine "einfache" Schwangerschaft hat...

Es gibt kein Gesetz das für werdene Mütter durch den Arbeitgeber Liegeräume zur Verfügung gestellt werden müssen.

Arbeitsstättenverordnung § 6 Absatz 3

Es gibt nur die gesetzliche Regelung das für werdene Mutter eine Möglichkeit zum Rückzug geschaffen werden muss, das kann auch der normale Pausenraum sein.

Wie oft sie die Möglichkeit nutzt, das muß die werdene Mutter selbst entscheiden.