Darf das Berichtsheft während der Arbeitszeit geschrieben werden?
Guten Tag, ich wollte mal nachfragen ob es irgendwo in einem Gesetz festgehalten wird, dass man das Berichtsheft auch während der Arbeitszeit schreiben darf.
6 Antworten
Ja, das gehört zur Arbeitszeit!
Nein, wo das Berichtsheft geschrieben werden soll ist gesetzlich nicht geregelt da es in einigen ausbildungsberufen geht, in anderen nicht.
Es gibt den § 14 BBiG Abs. 2
2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Dafür gibt es kein Gesetz, um Deine Frage zu beantworten.
Es ist aber fraglich, dass ein Chef das verbietet. Es sei denn du brauchst dafür jedes mal über eine Stunde.
Ich meine er legt ja auch fest wie groß der Umfang eines solchen Heftes ist zu dem, was mindestens drinstehen muss.
Wusste ich nicht. Wieder eines besseren beleht worden, Danke.
Das musst du mit deinem Chef besprechen.
Die Gesetze im Betrieb macht Dein Chef!
Es gibt den § 14 BBiG Abs. 2
2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Es gibt den § 14 BBiG Abs. 2
2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.