Darf ein Inkasso Unternehmen die Polizei holen und die Tür aufbrechen?

4 Antworten

Nein. Ein Inkassobüro hat keinerlei Sonderrechte und darf selbstverständlich auch keine Wohnungen aufbrechen lassen. Die Polizei würde das sowieso nicht durchführen.
Sollte ein Inkassobüro solche Dohungen aussprechen dann wäre das sogar strafrechtlich relevant

Nein, ein Inkassounternehmen kann und darf das selbst nicht. 

Wenn jedoch ein vollstreckbarer Titel vorliegt und dieser durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt wird, kann dieser in der Tat die Polizei holen und die Wohnung öffnen lassen. 

mepeisen  04.01.2017, 08:42

Aber der GV kann und darf das nur, sobald ein Richter das angeordnet hat. Stattfinden tut so etwas maximal, wenn man sich einem Gerichtsvollzieher verweigert und ihn nicht in die Wohnung lässt zur Pfändung in das dort vielleicht vorhandene pfändbare Vermögen.

NEIN!

Du musst nicht auf Briefe vom Inkassounternehmen reagieren und wenn dir mit Polizei gedroht wird, dann solltest du es wegen Betrug anzeigen.

 

franneck1989  03.01.2017, 06:23

@hundefreund: Bleib bei deinen Hunden. Ich glaube nicht dass das hier dein Thema ist zu dem du dich äußern solltest. Überlasse das denen die Ahnung haben

Hundefreund1966  03.01.2017, 00:38

Soll das ein Witz sein?Nach den Aufforderungen kommt der Mahnbescheid vom Amtsgericht.Die gesamten Kosten des Inkassounternehmen und die Gerichtskosten übersteigen das vielfache des Ursprungsbetrages. Ist man unschuldig zu einer Zahlung aufgefordert,muss man reagieren. Manchmal reicht ein Anruf,manchmal ein Brief vom Rechtsanwalt. Dann kommt der Gerichtsvollzieher. 

Hundefreund1966  03.01.2017, 00:56
@Hundefreund1966

Wenn man dann nicht da ist und das mit Ankündigung,dürfen sie mit dem Mann vom Schllüsseldienst und der Polizei kommen.Die gesamten Kosten trägt der ignorante Schuldner.

kevin1905  03.01.2017, 01:02
@Hundefreund1966

Die gesamten Kosten des Inkassounternehmen und die Gerichtskosten übersteigen das vielfache des Ursprungsbetrages.

Inkassokosten fliegen im Teilwiderspruch raus und die Kosten für den Mahnbescheid betragen bei Forderungen bis 500,- € Höhe gerade einmal 32,- €.

Ist man unschuldig zu einer Zahlung aufgefordert,muss man reagieren.

Man muss sich außergerichtlich nicht äußern und es entsteht auch kein Rechtsnachteil dadurch.

Dann kommt der Gerichtsvollzieher. 

Ein Gerichtsvollzieher darf ohne gerichtliche Feststellung der Schuld nicht aktiv werden.

Nein, normalerweise würde das Inkassounternehmen wenn dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der dann in deine Wohnung darf.

Oder du bekommst einen Haftbefehl und musst die Schulden absitzen, ist aber eher selten der Fall, eher wenn z.B Betrug vorliegt aber auch dann geht das nicht so schnell.

Es wird vermutlich zu ner Kontopfändung/Lohnpfändung usw. Kommen aber darüber wirst du vorher informiert.

Das natürlich auch nur, wenm du über einen längeren Zeitraum nicht bezahlst.

kevin1905  03.01.2017, 01:00

Nein, normalerweise würde das Inkassounternehmen wenn dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der dann in deine Wohnung darf.

Ohne Titel kommt kein Gerichtsvollzieher und damit der Gläubiger einen Titel bekommt muss man merhfach Gerichtspost ignorieren.

Oder du bekommst einen Haftbefehl und musst die Schulden absitzen

Das gibt es im Zivilrecht nicht. Ein Haftbefehl kann nur ergehen, wenn der Gerichtsvollzieher die Abgabe der Vermögensauskunft verlangt und man diese verweigert.

Es wird vermutlich zu ner Kontopfändung/Lohnpfändung usw.

Auch das bedingt wie schon geschrieben einen Titel.

AnnaSCV  03.01.2017, 01:11
@kevin1905

Versteh grade dein Problem nicht, da ich erwähnt habe, dass das alles nur über einen längeren Zeitraum passiert und man darüber informiert werden müsste. 

Und das sind alles Dinge, die passieren KÖNNEN, wenn man gar nicht bezahlt.

Ich erzähl das auch nicht einfach weil ich grade mir was aus den Fingern ziehe, sondern weil ich leider mit diesen Punkten selbst Erfahrungen gemacht habe. Außer das mit dem Haftbefehl, das hat mir meine Schuldenberatung erklärt.

Dass das alles nicht sofort passiert sollte wohl logisch sein, ich bin beim Fragesteller davon ausgegangen, dass er nicht vor hat das Inkasso in nächster Zeit zu bezahlen, da er sonst auch vermutlich nicht angst vor der Polizei hätte.

Nur aus diesem Grund habe ich die genannten Punkte kurz wieder gegeben.

Immer diese Besserwisser...

franneck1989  03.01.2017, 08:20
@AnnaSCV

Immer diese Besserwisser...

Hier geht es um Recht und da ist es schon äußerst wichtig, die Sachverhalte sehr genau zu erklären und auch wieder zu geben. Dein Beitrag kann zumindest falsch verstanden werden, denn ein uninformierter Leser könnte dadurch auf die Idee kommen dass ein Inkassounternehmen Haftbefehle ausstellen kann, ein Konto pfänden kann usw... Und das wäre nicht korrekt.

Das natürlich auch nur, wenm du über einen längeren Zeitraum nicht bezahlst.

Das ist auch nicht vollständig korrekt, denn neben der Zahlungsverweigerung muss der Schuldner auch noch Post vom Amtsgericht ignorieren.

Still  03.01.2017, 08:41
@franneck1989

@AnnaSCV

Deine Angaben über die Inhaftierung infolge von Schulden ist schlichtweg falsch. Auch bei Betrug würde der zivilrechtliche Schaden nicht durch die Haft getilgt.

AnnaSCV  03.01.2017, 11:15
@franneck1989

Natürlich kommen noch Briefe, habe auch nocht gesagt, dass dem nicht so sei.

AnnaSCV  03.01.2017, 11:30
@Still

Du willst mir also erzählen, dass es unter keiner Umständen möglich ist, aufgrund von Schulden einen Haftbefehl ausgestellt zu bekommen? Weißt doch nicht woher das Inkassoschreiben kam also was nicht bezahlt wurde?

Es ist möglich im Endeffekt, auch wenn es ein längerer Weg sein kann, teilweise durch nicht bezahlte Schulden eine Haftstrafe absitzen zu müssen.

Ich weiß was ich mit meinen Aussagen sagen möchte, weiß dass ich damit recht habe und wenn irgendwer daher kommt, meine Textzzeilen auseinander pflückt und meint alles genau unter die Lupe zu nehmen, dann viel spaß dem dabei.

Ich habe nichts falsches geschriegen, einige Sachen weggelassen ja aber keine falsch Aussagen getätigt.

Viel spaß euch noch beim möchtegern korrigieren.

AnnaSCV  03.01.2017, 11:50
@franneck1989

Und wenn du meinst, du weißt es besser, dann schreib dem Fragestelle doch einfach eine Antwort, wie es deiner Meinung nach richtig ist, anstatt hier den roten Stift auszupacken, Brille aufzusetzten und jeden möglichst viel zu korrigieren. Sowas nervt.

kevin1905  03.01.2017, 12:56
@AnnaSCV

Es interessiert mich nicht was dich nervt.

Wenn du Beiträge schreibst die, inhaltlich unpräzise sind oder gar gänzlich falsch, werde ich diese kommentieren und verbessern im Sinne des Fragestellers.

Die Regeln der Community besagen, dass man grundsätzlich nicht auf Fragen antworten sollte, wenn man es nicht genau weiß.

franneck1989  03.01.2017, 13:08
@AnnaSCV

Du willst mir also erzählen, dass es unter keiner Umständen möglich ist,
aufgrund von Schulden einen Haftbefehl ausgestellt zu bekommen?

Ja, und das ist auch völlig korrekt so. Ein Haftbefehl kann zur Erzwingung der Vermögensauskunft angeordnet werden. Hat mit der Bezahlung überhaupt nix zu tun.

weiß dass ich damit recht habe

Nein, hast du nicht. Es ist sogar mittlerweile grob falsch was du hier behauptest

Still  03.01.2017, 13:37
@kevin1905

Bei AnnaSCV gibt es noch den Schuldenturm aus dem Mittelalter😉

AnnaSCV  03.01.2017, 13:59
@kevin1905

Leider weiß ich es genau. 

Seine Frage Frage lautete auch nur, ob die polizei vom Inkasso aus die Tür aufbrechen darf, diese hab ich klar mit nein beantwortet.

Der Rest war zusätzliche Information, was stattdessen theoretisch möglich wäre.

Hätte der Fragesteller weiter Fragen dazu gehabt, hätte ich das auch gerne näher beschrieben.

Das wars aber jetzt hier auch für mich. Ihr seid doch echt übertrieben mit eurem rumgemecker. 

Still  03.01.2017, 14:59
@AnnaSCV

Wäre doch einfacher, einen Irrtum einzusehen.  In Deutschland gibt es keine wie auch immer geartete Freiheitsentziehung zur Beibringung von zivilrechtlichen Schulden.

kevin1905  03.01.2017, 17:01
@AnnaSCV

Leider weiß ich es genau. 

Dann bitte ich dich in Zukunft für deine Aussagen Primärquellen aufzuführen in Form von §§ und Urteilen.

Der Rest war zusätzliche Information, was stattdessen theoretisch möglich wäre.

Jedoch mit falschen Zusammenhängen dargestellt.

mepeisen  04.01.2017, 08:48
@AnnaSCV

Der Rest war zusätzliche Information, was stattdessen theoretisch möglich wäre.

Und genau dieser Rest war abgrundtief falsch.

Das wars aber jetzt hier auch für mich. Ihr seid doch echt übertrieben mit eurem rumgemecker. 

Das ist nicht übertrieben. Du schreibst, dass man für Schulden inhaftiert werden kann und die Schulden dann im Gefängnis absitzen muss. Du schürst damit absichtlich Panik bei Leuten, die vielleicht von einem Inkasso widerrechtlich bedroht werden und die vielleicht aufgrund von Arbeitslosigkeit u.ä. die Schulden einfach nicht bezahlen können.

Du weißt nur eines: Dass du keine Ahnung hast. Vielleicht hast du mal irgendwo diese Behauptungen gelesen. womöglich fantasierst du dir das alles zusammen. Und hier wurdest du korrigierst und kläffst dann herum (Betroffene Hunde bellen). Das ist kein guter Stil von dir.

Man hätte dich auch einfach den Admins melden können. statt dich direkt zu korrigieren.

Wie wäre es, wenn du einfach mal etwas lernst und in Zukunft diese falschen Infos nicht mehr verbreitest, sondern stattdessen bei dem bleibst, was du wirklich weißt oder gelernt hast?

AnnaSCV  04.01.2017, 13:21
@mepeisen

Und du unterstellst mir grade, dass ich absichtlich Panik verbreiten möchte? Was für ein Schwachsinn.

Ich habe das mit Kontopfändung und Gerichtsvollzieher selbst erlebt, ich bin bestimmt nicht so ein ekelhafter Mensch, der sich daran aufgeilt, wenn Menschen leiden, also unterstell du mir hier bitte auch nichts!

Das mit dem Haftbefehl habe ich so wiedergegeben, wie es mir meine Schuldenberatung mehrfach erklät hat. 

Wenn du einen Grund siehst mich zu melden, dann kannst du dies gerne tun. Ich find das einfach alles hier nur noch lächerlich. 

Also wie wär es, wenn du hier nicht Leute bedrohst, unsinnige Dinge Unterstellst und DU doch eigentlich beabsichtigt noch mehr Ärger zu verbreiten? Immerhin war die Unterhaltung hier schon beendet.

mepeisen  04.01.2017, 16:48
@AnnaSCV
Das mit dem Haftbefehl habe ich so wiedergegeben, wie es mir meine Schuldenberatung mehrfach erklät hat. 

Tut mir leid, dann hast du entweder Blödsinn erzählt bekommen oder du hast es völlig falsch verstanden. Eine Schuldnerberatung, die behauptet, dass man Schulden im Gefängnis absitzen muss, erzählt Unfug. Lies dir mal folgenden Wikipedia-Artikel durch: https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldgef%C3%A4ngnis

Oder du hast Ordnungswidrigkeiten/ Straftaten begangen und die geweigert abzubezahlen. Dann gibt es ggf. eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Das hat aber nichts mit Schulden zu tun. Das sind dann Strafen und wer kein Geld hat, die Strafen zu zahlen, der muss entweder zwangsweise gemeinnützige Arbeit verrichten oder kommt ersatzweise in den Knast. 

 

Du kannst es noch so oft behaupten: Wegen Schulden wird niemand inhaftiert und Schulden muss man auch nicht im Gefängnis absitzen.

Und ich drohe hier auch niemandem. Du brauchst dich auch nicht weiter zu rechtfertigen, wieso du diese falschen Infos verbreitest. Lass es halt einfach.

AnnaSCV  04.01.2017, 17:39
@mepeisen Ich habe nie behauptet, dass man ins Gefängnis kommt, weil man seine Schulden nicht zahlen kann sondern wenn dann wegen Betrug, dass es sehr selten der Fall ist und das auch nicht so schnell geht!  Betrug

Den Tatbestand des Betruges erfüllt, wer in der Absicht sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden.

Vorsicht: Falls Sie eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben und weiterhin bei Versandhäusern bzw. generell auf Raten einkaufen kann Ihnen dies als Betrug ausgelegt werden.

Denn bei der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung muss davon ausgegangen werden, dass Ihnen Ihre Zahlungsunfähigkeit sowohl bekannt wie auch bewusst ist! 

Genauso kann beispielsweise ein Schwarzfahrer, der seine Strafe nicht bezahlt verurteilt werden und dann diese Schulden absitzen wenn er nicht zahlen will, wie ihr ja schon genannt habt "Ersatzfreiheitsstrafe". Auch da kommen vorher Mahnungen vom Inkasso bis es überhaupt zur Gerichtsverhandlung und ggf. Zur Verurteilung kommt.

Das dazwischen viel liegen muss bestreite ich nicht.

Dass ich mich falsch ausgedrückt habe bzw. (wie ich schon gesagt hatte) nicht jeden Einzelfall aufgezählt habe, gebe ich ja zu und sehe ich auch ein.

Ich hatte damit aufgehört mich zu rechtfertigen, bevor jemand (Du) der Meinung war, sich auch einzumischen und erneut für eine Diskussion zu sorgen.

mepeisen  04.01.2017, 19:09
@AnnaSCV

Und auch wenn du es fett schreibst wird es trotzdem nicht richtig. Man kann keine Schulden absitzen, auch Betrugsschulden nicht. Den Schaden, den man durch Betrug anrichtet, bleiben auch nach einer etwaigen Haft immer noch bestehen.

Das eine (Zivilrecht, Schadensersatz, also die Schulden) hat mit dem anderen (Betrug, Strafrecht, Strafe für die Straftat) absolut nichts zu tun.

Genauso kann beispielsweise ein Schwarzfahrer, der seine Strafe nicht bezahlt verurteilt werden und dann diese Schulden absitzen wenn er nicht zahlen will, wie ihr ja schon genannt habt "Ersatzfreiheitsstrafe". Auch da kommen vorher Mahnungen vom Inkasso bis es überhaupt zur Gerichtsverhandlung und ggf. Zur Verurteilung kommt.

Auch das ist absurd falsch. Die Fahrkarte muss er trotzdem bezahlen und die 60€ fürs erhöhte Beförderungsentgelt.

Die verschwinden durch die Haft nicht, egal wodrin die Haft begründet sein mag.

Und die Mahnungen und Inkasso haben absolut nichts mit Haft zu tun oder mit einer Straf-Verhandlung wegen Erschleichen von Beförderung (oder wie das nun genau heißt).

Lass es einfach, es ist falsch, was du schreibst, egal wie oft.

AnnaSCV  04.01.2017, 19:47
@mepeisen

Wie oft soll ich denn noch sagen, dass ich es falsch ausgedrückt habe? 

Das Inkasso hat insofern damit zu tun, da es, wenn du diese Kosten bezahlst, gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung und somit zur Verurteilung kommen muss. "Dann diese Schulden nicht bezahlst" ist nicht auf die Schulden der Fahrkarte bezogen sondern auf die Schulden bzw die Strafe die daraufhin folgt.

Die Anzeige wegen erschleichen von Leistungen, kann gestellt werden, "nur" weil man beim Schwarzfahren erwischt wird. Ich spreche allerdings davon, erwischt worden zu sein und sich zu weigern zu bezahlen, denn dann bekommst du ein Schreiben vom Inkasso (und zwar meist ohne Mahnung) wenn du diese nicht bezahlst, kann es auch bis hin zum Gerichtsverfahren und schließlich Haft führen.

Ich fang doch bei einer Diskussion nicht an, jedes Wort, jede Ausdrucksweise und jede Formulierung auseinander zu nehmen.

Still  05.01.2017, 07:49
@AnnaSCV

Und wieder verwechselst du Zivil- und Strafrecht. Wenn du das erhöhte Beförderungsentgelt nicht zahlst, kann dieses durch ein Inkassounternehmen eingefordert werden. Das parallel eingeleitet Strafverfahren wegen Leistungserschleichung kann zu einer Freiheitsstrafe führen, die in sg. Tagessätzen erfolgt. Wenn du diese nicht löhnst, gehst du entsprechend ins Gefängnis. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird dadurch jedoch nicht getilgt; sprich, die Forderung bleibt trotz

mepeisen  05.01.2017, 08:34
@AnnaSCV

denn dann bekommst du ein Schreiben vom Inkasso (und zwar meist ohne Mahnung) wenn du diese nicht bezahlst, kann es auch bis hin zum Gerichtsverfahren und schließlich Haft führen.

Und nochmal: Das ist Quatsch. Das eine (Verweigerung der Inkassoforderung, also der SCHULDEN) hat mit dem anderen (Strafanzeige, etwaige Haft bei Weigerung der Zahlung einer STRAFE) absolut nichts zu tun. Ein Inkasso oder ein Gläubiger kann niemanden inhaftieren lassen und auch kein Gerichtsverfahren zur Inhaftierung einleiten. Genauso wenig geht ein Gläubiger leer aus, nur weil ein Schuldner meint, seine Schulden im Gefängnis absitzen zu wollen.

Ich fang doch bei einer Diskussion nicht an, jedes Wort, jede Ausdrucksweise und jede Formulierung auseinander zu nehmen.

Es geht hier nicht um das Auseinandernehmen eines einzelnen Wortes. Es geht um ganz grundsätzlichen Quatsch, den du hier nieder schreibst. Um ein ganz grundsätzliches Verständnisproblem, wie das in Deutschland mit Zivilrecht und Strafrecht funktioniert.

Anderes Beispiel: Hoeneß...

Den kennst du sicher. Der war im Knast, richtig?

Hat er damit seine Steuerschulden abgesessen? Nein. Natürlich nicht. Die Steuerschulden hat er trotzdem bezahlen müssen. Und das hat er auch getan.

Wie viele Beispiele brauchst du noch, um zu verstehen, dass man seine Schulden nicht im Knast absitzen kann und darf?

AnnaSCV  05.01.2017, 13:04
@mepeisen

Genau das meine ich damit, dass ihr die Worte auseinandernehmt

Nochmal :

Es gibt 2 Unterschiede eine Anzeige durchs Schwarzfahren zu erhalten 1. Erschleichen von Leistungen 2. Die Strafe, welche durchs Schwarzfahren entstanden ist nicht zu bezahlen. 

Ich habe doch grade gar nicht davon gesprochen, dass man diese Schulden dann los ist! Du verdrehst mir hier grade komplett alles was ich sage

Ich habe jetzt allerdings keine Lust mehr, jede meiner Textzeilen erneut zu zitieren und dir zu erklären, z. b dass ich eben nicht mal ein Wort über das absitzen der Schulden verloren habe sondern nur gesagt habe, dass es zu einer Inhaftierung führen kann. Denn wie ich jetzt noch gerne zum 4. Mal wiederhole, habe ich mich Anfangs falsch ausgedrückt. Das durch die Haft die Schulden " abgesessen" werden, habe ich anschließend auch kein Mal wiederholt es geht mir also nur um den Fakt, dass es möglich ist, durch nicht Zahlen (in gewissen Fällen) in Haft zu kommen.

Ich behaupte ja nicht, dass ihr unrecht habt. Ich weiß auch nicht wieso ich mich hier solange rechtfertige aber sowas ist mir hier auch echt noch nie passiert. 

Zum Thema Schwarzfahren

http://m.tagesspiegel.de/berlin/strafen-jeder-dritte-in-ploetzensee-sitzt-wegen-schwarzfahrens/1396434.html?utm_referrer=

„Wir weisen immer wieder darauf hin, dass das Nichtbezahlen der Strafgebühren für Schwarzfahren zur Verurteilung führt“, sagt Friederike Flacke von der Schuldnerberatung Neukölln. „Aber viele ignorieren die Urteile. Oder sie haben einfach das Geld nicht. Dann müssen sie eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.“

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/947/strafen-beim-schwarzfahren-anzeige-und-gefaengnis/

"Allerdings gebe es viele Fälle, in denen die Geldstrafe nicht gezahlt werde und dann Ersatzhaft angeordnet werde. „So gab es schon Zeiten, zu denen ein Drittel der Gefangenen einer Berliner Justizvollzugsanstalt Schwarzfahrer waren, die ihre Geldstrafe absaßen“, weiß Hotstegs."

mepeisen  06.01.2017, 08:17
@AnnaSCV

Ich habe doch grade gar nicht davon gesprochen, dass man diese Schulden dann los ist! Du verdrehst mir hier grade komplett alles was ich sage

Na wenn du meinst. Jeder kann nachlesen, was du gleich mehrfach behauptet hast.

Und es ging nicht nur ums Absitzen, es ging darum, dass du Inkasso, Klage und Inhaftierung in einen Topf wirfst usw. Die Sätze sind hier zu lesen.

Mir ist das auch langsam zu dumm, dir das weiter irgendwie erklären zu wollen. Ich habe auch kein sonderliches Interesse hier ständig reinzuschauen, ob es neue falsche Ergüsse in diesem Thema gibt.

Wenn du der Meinung bist, weiterhin diese falsche Ansichten auch in anderen Themen zu vertreten, wirst du weiterhin korrigiert werden. Von mir oder anderen. Ist letztendlich egal. Denn Falsch-Antworten braucht weder hier noch anderswo irgendjemand.