Darf die Polizei die Tür aufbrechen?
Meine Mutter möchte sich von meinem Vater scheiden und lebt seit Wochen nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung. Meine Mutter kommt ab und zu mal in die Wohnung rein um ein paar Dokumente oder Klamotten zu holen.
meine Mutter wollte heute zb in ihr Schlafzimmer rein aber die Tür war abgeschlossen. Mein Vater hatte diese abgeschlossen. Jetzt droht meine Mutter mit der Polizei damit sie die Tür aufbrechen. Dürfte das die Polizei?
11 Antworten
Die Polizeit ist kein Schlüsseldienst und nicht für solche Dinge zuständig.
Die Frage ist auch: wohnt deine Mutter dort ofiziell noch bzw steht sie im Mietvertrag?
nein, solang kein gefahr im verzug ist, hat die polizei keinen grund die tür aufzubrechen, dass muss deine mutter mit deinem vater klären
Die Polizei hat mit solchen Zivilen Streitigkeiten nichts zu tun. Ist deine Mutter mit Inhaberin/Mieterin der Wohnung? Dann kann sie einfach einen Schlüsseldienst beauftragen. Ansonsten ist sie nen Gast vollkommen ohne Anspruch irgendwo Zugang zu haben.
Du kannst deinen Vater ja einmal ausrichten das er sich wie ein Erwachsener benehmen sollen. Deine Eltern sollen einen Termin vereinbaren, an dem deine Mutter ihre verbliebene Sachen abholt. Diese kindische Benehmen (Tür abgeschlossen) bringt doch niemanden etwas.
Nein, die Polizei darf nur mit einer richterlichen Verfügung oder bei Gefahr im Verzug Türen aufbrechen.
Der Streit zwischen deinen Eltern ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, da hat die Polizei nichts mit zu tun.