Wann darf die Polizei mich mitnehmen auf das Revier?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt jede Menge Rechtsgrundlagen, nach denen die Polizei freiheitsentziehende Maßnahmen durchführen darf. Grundsätzlich unterliegt jede Freiheitsentziehung dem Richtervorbehalt, also von der ersten Sekunde an. Allerdings ist der richterliche Entscheid entbehrlich, wenn die Freiheitsentziehung beendet werden kann, bevor ein Richter entschieden hätte. Ohne richterliche Anordnung ist eine Freiheitsentziehung spätestens um 24.00 Uhr des Folgetages zu Ende.

Von der Freiheitsentziehung zu unterscheiden ist die gesetzlich kaum geregelte Freiheitsbeschränkung. 

Gründe für die Freiheitsentziehung können sein:

Vollzug einer gerichtlichen Anordnung (Haftbefehl, Vorführhaftbefehl...)

Vorliegen von Haftgründen nach § 112 StPO ff.

Freiheitsentziehung zur ID-Feststellung nach der StPO

Gefahrenabwehrende Freiheitsentziehungen ( z.B. ID-Feststellung, Suizidgefahr, Durchsetzung Platzverweis... usw.)

Bei Owis ist keine Freiheitsentziehung aufgrund der StPO zulässig. 

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 09:34

Danke :)

Was meinst du mit Owis ?

Also sofern ich nichts getan habe und mich ausweisen kann, können sie mir gar nichts richtig. 
Wenn jetzt eine Schlägerei war und ich passe auf die Täterbeschreibung (schwarze Jacke, Kappe, Sportschuhe, jung :D), was ist dann ? Dürfen sie mich dann mitnehmen ? 

furbo  20.02.2016, 09:44
@danielschnitzel

Owis sind Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. wie Wildpinkeln oder Übertritt der Geschwindigkeit. 

Solltest du dich allerdings nach deiner Owi nicht ausweisen können, wäre eine Freiheitsentziehung zur ID-Feststellung zulässig.

Bei einer Straftat, deren Täterbeschreibung auf dich passt, würde man dich wahrscheinlich erstmal festnehmen. Allerdings kann auch das hier nicht eindeutig beurteilt werden, es kommt immer auf die augenblickliche Lage vor Ort an. 

Du kannst aber davon ausgehen, dass die Freiheitsentziehung durch die Polizei grundsätzlich rechtmäßig ist, die Beamten sind gut ausgebildet und wissen was sie tun. 

Also sofern ich nichts getan habe und mich ausweisen kann, können sie mir gar nichts richtig. 

Stimmt nur eingeschränkt. Wenn der Polizist dir sagt, du sollst den Platz verlassen und du macht gar nichts, dann wirst du zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen und weggebracht. Oder wenn gegen dich die Voraussetzungen eines HB vorliegen, nimmt er dich fest.  

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 17:42
@furbo

okay :D das habe ich jetzt mal aus Logik gleich ausgeschlossen.. 

Danke

Du darfst nicht alles glauben, was du bei YouTube siehst. Nicht alles, aber Vieles ist manipuliert. Die Polizei nimmt niemanden ohne Grund mit zur Wache. Warum sollte sie???

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 00:47

Naja in dem Video hat die Polzei auch gesagt sie sind die Polizei und müssen sich nicht ausweisen :D Soll ich das auch nicht glauben ? Denn das müssen sie in den meisten Situationen.. 

Die Polizei besitzt in Deutschland das sogenannte Gewaltmonopol. Bedeutet sie dürfen dich, wenn ein entsprechender Grund vorliegt auch mit aufs Revier mitnehmen.

Die Gründe sind gesetzlich geregelt. Vor allem dürfen sie das wenn du dich nicht ausweisen kannst. Also immer schön den Personalausweis mitnehmen, gelle?

Auf der anderen Seite musst du ihnen nur erzählen wer du bist, zu einem Tatvorwurf oder ähnliches musst du dich nicht äußern.

Wenn du nicht sicher bist ob du dich mit einer Aussage selbst belasten würdest, sage ihnen dass du dich zum Vorwurf nicht äußern willst. Dann müssen sie dich bei einer entsprechenden Bagatelltat wieder gehen lassen.

Die Polizei ist letztendlich nur der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft, sie sind aber keine Richter oder entscheiden über eine Strafe etc.

Hallo, die Polizei kann dich immer mitnehmen! 

Szwab  20.02.2016, 01:33

Das Video was du dauernd verlinkst ist auch großer Käse. Ich würde mit solch gefährlichem Halbwissen aufpassen. Ein Tipp. Versuch das mal in einer Verkehrskontrolle und schreibe danach deine Ergebnisse hier rein.

Weisefrau  20.02.2016, 01:40
@Szwab

@Szwab lass mal, der danielschnitzel ist ein ganz Schlauer! Den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen, den kennt er noch nicht. Ich denke er kennt vieles noch nicht!

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 17:48
@Weisefrau

@Szwab 

Was stimmt denn darin bitte nicht ? das meiste konnte ich inzwischen belegen oder es wurde hier in den Antworten belegt. 

Ein Tipp: Wenn du es nicht sicher weißt dann schreib woanders nervende Kommentare. 

Andere haben es auch geschafft vernünftige und nachvollziehbare Antworten zu schreiben. 
Argument - These- Beispiel 
eventuell einen vernünftigen Beleg durch Gesetze 

@Weisefrau 

Du hast ja bis jetzt die schlechtesten Antworten geschrieben.. 
"Sie dürfen dich immer mitnehmen und zur Not finden sie einen Grund".. "mein Bruder ist Polizist"

Für Sie reicht leider nur Copy & Paste

Andere haben es auch geschafft vernünftige und nachvollziehbare Antworten zu schreiben. 
Argument - These- Beispiel 
eventuell einen vernünftigen Beleg durch Gesetze 

Weisefrau  20.02.2016, 23:48
@danielschnitzel

Sorry, aber in meiner Familie haben wir Heute sehr über die Kommentare von dir gelacht.

Omnivore08  20.02.2016, 00:51

Nein das darf sie eben NICHT!

Weisefrau  20.02.2016, 00:54
@Omnivore08

Wenn du ihnen Dumm kommst dann werden sie es aber tun. Einfach um den Sachverhalt zu klären. Was willst du dagegen tun?

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 00:45

eben nicht. 

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 00:46
@danielschnitzel

Es muss ein Grund vorliegen.. zum Beispiel wenn ich mich nicht ausweisen kann oder einwillige... außer ich habe natürlich nachweislich jemanden geschlagen, randaliert usw... 

Aber sofern das nicht der Fall ist geht es eigentlich nicht. Ich frage mich ab wann es geht... welche Bedingungen erfüllt werden müssen. 

Weisefrau  20.02.2016, 00:51
@danielschnitzel

Sie werden einen Grund finden! Du kannst im nachhinein mit einem Anwalt dageden an gehen.

Spirit528  20.02.2016, 00:54

Schrecklich. Die NWO zeigt bei Dir schon starke Auswirkungen.

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 00:55
@Spirit528

Spirit leidest du an akuter Spastik ? Warum sollte jemand in meine Freiheit und Unversehrtheit eingreifen dürfen, wenn keine Grundlage vorhanden ist.. oder andersrum ich will wissen wann er/sie es darf und wann nicht. 

Weisefrau  20.02.2016, 01:00
@danielschnitzel

Ich hoffe du erlebst irgendwann mal selber den Unterschied zwischen Theorie und Praxis!

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 01:12
@Weisefrau

tja und im Zweifelsfall kann ich es angehen oder mich dagegen wehren indem ich bsw. darauf hinweise, dass sie sich strafbar machen. In bestimmten Situationen kann ich sie sogar filmen. 

Ich will niemanden auf dem Sack gehen bei der allg. Verkehrskontrolle oder so.. aber ich will meine Rechte wissen und was die Polizei wann darf und wann nicht.

Wenn du hier mit bloßem Unwissen um dich schlägst, kann ich auch nichts dafür. 

https://www.youtube.com/watch?v=6XcCLNu6aSk

Kannste auch im Juraforum nachlesen, viel Spaß. 

Weisefrau  20.02.2016, 01:15
@danielschnitzel

Das brauch ich gar nicht...mein Bruder ist seit 35 Jahren Polizist -Praxis und meine Nichte ist Rechtsanwältin - Theorie.

furbo  20.02.2016, 08:38
@Weisefrau

Mein Bruder ist Chirurg, dennoch mache ich keine OP oder weiss wie man sie macht. 

z.B. bei einer Ordnungswidrigkeit wie Wildpinkeln oder Übertritt der Geschwindigkeit ? Wenn ich sie beleidige ?

Weder, noch.

Wann darf die Polizei mich mitnehmen auf das Revier?

  • Bei dringenden Tatverdacht einer schweren Straftat
  • Bei einem Haftbefehl
  • um deine Personalien festzustellen, falls du dich nicht ausweisen kannst
  • Um - mit richterliche Genehmigung - einen Blutalkoholtest oder Drogentest durchzuführen
  • Wenn du die öffentliche Sicherheit gefährdest (alkoholisiert, Ahnunglosigkeit, verstört, usw)

Einfach so mitnehmen weil "wir glauben sie sind der Mörder, sie kommen erst mal mit aufs Revier zur Vernehmung" ist strafprozessrechtlich unzulässig! Das sind nur Märchen aus TV und Film!

danielschnitzel 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 00:52

Danke, Danke und nochmal Danke !!

Solche Antworten habe ich erwartet oder zumindest erhofft. 
Aber wie ist eine schwere Straftat geregelt ? 

Omnivore08  20.02.2016, 01:06
@danielschnitzel

Bitte Bitte

Damit meine ich, dass sie dich mitnehmen können wenn ein hinreichender Tatverdacht (erwischt oder ähnliches) besteht. Müsste ich nochmal in der StPO schauen. Ich glaube das müsste schon ein Verbrechen sein (Mindeststrafe 1 Jahr)

furbo  20.02.2016, 08:23
@danielschnitzel

Bei Vorliegen einer Straftat (Vorliegen von Haftgründen -§ 112 StPO ff- oder von Unterbringungsgründen) können die Polizisten den Täter nach § 127 (2) StPO festnehmen.