Wann darf die Polizei mich mitnehmen auf das Revier?
Also wir gehen davon aus ich habe bsw. alles dabei (Perso, Führerschein) um mich ausreichend ausweisen zu können.. Jetzt beschuldigen mich meinetwegen andere Leute ich habe sie geschlagen oder ich habe in einem Club Unruhe gestiftet. Aber ohne stichhaltige Beweise.. also z.B. meine sichtbaren Verletzungen. Dürfen sie mich mitnehmen oder nur vom Platz verweisen ?
Wann dürfen sie mich noch mitnehmen.. z.B. bei einer Ordnungswidrigkeit wie Wildpinkeln oder Übertritt der Geschwindigkeit ? Wenn ich sie beleidige ?
Mir fallen gerade keine guten Beispiele ein, würde mich nur mal interessieren. Da ich schon auf Youtube sehr merkwürdige Videos gesehen habe, in denen die Polizei Leute ohne richtige Grundlage mitgenommen hat.
7 Antworten
Es gibt jede Menge Rechtsgrundlagen, nach denen die Polizei freiheitsentziehende Maßnahmen durchführen darf. Grundsätzlich unterliegt jede Freiheitsentziehung dem Richtervorbehalt, also von der ersten Sekunde an. Allerdings ist der richterliche Entscheid entbehrlich, wenn die Freiheitsentziehung beendet werden kann, bevor ein Richter entschieden hätte. Ohne richterliche Anordnung ist eine Freiheitsentziehung spätestens um 24.00 Uhr des Folgetages zu Ende.
Von der Freiheitsentziehung zu unterscheiden ist die gesetzlich kaum geregelte Freiheitsbeschränkung.
Gründe für die Freiheitsentziehung können sein:
Vollzug einer gerichtlichen Anordnung (Haftbefehl, Vorführhaftbefehl...)
Vorliegen von Haftgründen nach § 112 StPO ff.
Freiheitsentziehung zur ID-Feststellung nach der StPO
Gefahrenabwehrende Freiheitsentziehungen ( z.B. ID-Feststellung, Suizidgefahr, Durchsetzung Platzverweis... usw.)
Bei Owis ist keine Freiheitsentziehung aufgrund der StPO zulässig.
Owis sind Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. wie Wildpinkeln oder Übertritt der Geschwindigkeit.
Solltest du dich allerdings nach deiner Owi nicht ausweisen können, wäre eine Freiheitsentziehung zur ID-Feststellung zulässig.
Bei einer Straftat, deren Täterbeschreibung auf dich passt, würde man dich wahrscheinlich erstmal festnehmen. Allerdings kann auch das hier nicht eindeutig beurteilt werden, es kommt immer auf die augenblickliche Lage vor Ort an.
Du kannst aber davon ausgehen, dass die Freiheitsentziehung durch die Polizei grundsätzlich rechtmäßig ist, die Beamten sind gut ausgebildet und wissen was sie tun.
Also sofern ich nichts getan habe und mich ausweisen kann, können sie mir gar nichts richtig.
Stimmt nur eingeschränkt. Wenn der Polizist dir sagt, du sollst den Platz verlassen und du macht gar nichts, dann wirst du zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen und weggebracht. Oder wenn gegen dich die Voraussetzungen eines HB vorliegen, nimmt er dich fest.
okay :D das habe ich jetzt mal aus Logik gleich ausgeschlossen..
Danke
Ordnungswidrigkeiten
Du darfst nicht alles glauben, was du bei YouTube siehst. Nicht alles, aber Vieles ist manipuliert. Die Polizei nimmt niemanden ohne Grund mit zur Wache. Warum sollte sie???
Naja in dem Video hat die Polzei auch gesagt sie sind die Polizei und müssen sich nicht ausweisen :D Soll ich das auch nicht glauben ? Denn das müssen sie in den meisten Situationen..
Die Polizei besitzt in Deutschland das sogenannte Gewaltmonopol. Bedeutet sie dürfen dich, wenn ein entsprechender Grund vorliegt auch mit aufs Revier mitnehmen.
Die Gründe sind gesetzlich geregelt. Vor allem dürfen sie das wenn du dich nicht ausweisen kannst. Also immer schön den Personalausweis mitnehmen, gelle?
Auf der anderen Seite musst du ihnen nur erzählen wer du bist, zu einem Tatvorwurf oder ähnliches musst du dich nicht äußern.
Wenn du nicht sicher bist ob du dich mit einer Aussage selbst belasten würdest, sage ihnen dass du dich zum Vorwurf nicht äußern willst. Dann müssen sie dich bei einer entsprechenden Bagatelltat wieder gehen lassen.
Die Polizei ist letztendlich nur der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft, sie sind aber keine Richter oder entscheiden über eine Strafe etc.
Hallo, die Polizei kann dich immer mitnehmen!
Das Video was du dauernd verlinkst ist auch großer Käse. Ich würde mit solch gefährlichem Halbwissen aufpassen. Ein Tipp. Versuch das mal in einer Verkehrskontrolle und schreibe danach deine Ergebnisse hier rein.
@Szwab lass mal, der danielschnitzel ist ein ganz Schlauer! Den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen, den kennt er noch nicht. Ich denke er kennt vieles noch nicht!
@Szwab
Was stimmt denn darin bitte nicht ? das meiste konnte ich inzwischen belegen oder es wurde hier in den Antworten belegt.
Ein Tipp: Wenn du es nicht sicher weißt dann schreib woanders nervende Kommentare.
Andere haben es auch geschafft vernünftige und nachvollziehbare Antworten zu schreiben.
Argument - These- Beispiel
eventuell einen vernünftigen Beleg durch Gesetze
@Weisefrau
Du hast ja bis jetzt die schlechtesten Antworten geschrieben..
"Sie dürfen dich immer mitnehmen und zur Not finden sie einen Grund".. "mein Bruder ist Polizist"
Für Sie reicht leider nur Copy & Paste
Andere haben es auch geschafft vernünftige und nachvollziehbare Antworten zu schreiben.
Argument - These- Beispiel
eventuell einen vernünftigen Beleg durch Gesetze
Sorry, aber in meiner Familie haben wir Heute sehr über die Kommentare von dir gelacht.
Nein das darf sie eben NICHT!
das meiste davon habe ich bereits überprüft, stimmt.
https://www.youtube.com/watch?v=6XcCLNu6aSk
Wenn du ihnen Dumm kommst dann werden sie es aber tun. Einfach um den Sachverhalt zu klären. Was willst du dagegen tun?
eben nicht.
Es muss ein Grund vorliegen.. zum Beispiel wenn ich mich nicht ausweisen kann oder einwillige... außer ich habe natürlich nachweislich jemanden geschlagen, randaliert usw...
Aber sofern das nicht der Fall ist geht es eigentlich nicht. Ich frage mich ab wann es geht... welche Bedingungen erfüllt werden müssen.
Sie werden einen Grund finden! Du kannst im nachhinein mit einem Anwalt dageden an gehen.
Schrecklich. Die NWO zeigt bei Dir schon starke Auswirkungen.
Spirit leidest du an akuter Spastik ? Warum sollte jemand in meine Freiheit und Unversehrtheit eingreifen dürfen, wenn keine Grundlage vorhanden ist.. oder andersrum ich will wissen wann er/sie es darf und wann nicht.
Ich hoffe du erlebst irgendwann mal selber den Unterschied zwischen Theorie und Praxis!
tja und im Zweifelsfall kann ich es angehen oder mich dagegen wehren indem ich bsw. darauf hinweise, dass sie sich strafbar machen. In bestimmten Situationen kann ich sie sogar filmen.
Ich will niemanden auf dem Sack gehen bei der allg. Verkehrskontrolle oder so.. aber ich will meine Rechte wissen und was die Polizei wann darf und wann nicht.
Wenn du hier mit bloßem Unwissen um dich schlägst, kann ich auch nichts dafür.
https://www.youtube.com/watch?v=6XcCLNu6aSk
Kannste auch im Juraforum nachlesen, viel Spaß.
Das brauch ich gar nicht...mein Bruder ist seit 35 Jahren Polizist -Praxis und meine Nichte ist Rechtsanwältin - Theorie.
Mein Bruder ist Chirurg, dennoch mache ich keine OP oder weiss wie man sie macht.
z.B. bei einer Ordnungswidrigkeit wie Wildpinkeln oder Übertritt der Geschwindigkeit ? Wenn ich sie beleidige ?
Weder, noch.
Wann darf die Polizei mich mitnehmen auf das Revier?
- Bei dringenden Tatverdacht einer schweren Straftat
- Bei einem Haftbefehl
- um deine Personalien festzustellen, falls du dich nicht ausweisen kannst
- Um - mit richterliche Genehmigung - einen Blutalkoholtest oder Drogentest durchzuführen
- Wenn du die öffentliche Sicherheit gefährdest (alkoholisiert, Ahnunglosigkeit, verstört, usw)
Einfach so mitnehmen weil "wir glauben sie sind der Mörder, sie kommen erst mal mit aufs Revier zur Vernehmung" ist strafprozessrechtlich unzulässig! Das sind nur Märchen aus TV und Film!
Danke, Danke und nochmal Danke !!
Solche Antworten habe ich erwartet oder zumindest erhofft.
Aber wie ist eine schwere Straftat geregelt ?
Bitte Bitte
Damit meine ich, dass sie dich mitnehmen können wenn ein hinreichender Tatverdacht (erwischt oder ähnliches) besteht. Müsste ich nochmal in der StPO schauen. Ich glaube das müsste schon ein Verbrechen sein (Mindeststrafe 1 Jahr)
hab grad nochmal nachgeschaut.
Das ist alles ein wenig komplexer ^^
Lese hierzu bitte Abschnitt zwei ab §112 StPO
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
PS: Festnahme ausserdem maximal 48 Stunden. Offiziell heißt es bis 24 Uhr des Folgetages!
Bei Vorliegen einer Straftat (Vorliegen von Haftgründen -§ 112 StPO ff- oder von Unterbringungsgründen) können die Polizisten den Täter nach § 127 (2) StPO festnehmen.
Danke :)
Was meinst du mit Owis ?
Also sofern ich nichts getan habe und mich ausweisen kann, können sie mir gar nichts richtig.
Wenn jetzt eine Schlägerei war und ich passe auf die Täterbeschreibung (schwarze Jacke, Kappe, Sportschuhe, jung :D), was ist dann ? Dürfen sie mich dann mitnehmen ?