Kann die Deutsche Bahn einen einfach nicht mitnehmen?

12 Antworten

Die Bahn hat zwar Beförderungspflicht, aber auch das Hausrecht. Sie kann also deine Mitfahrt verweigern unbd falls du trotzdem einstegst auch die Polizei rufen

Das Überschreiten der Gleise an einem Ort, wo es nicht erlaubt ist stellt schon eine Übertretung dar. Über den Tarif dafür in Deutschland bin ich nicht informiert. Das Gleiche gilt für das Zeigen des Mittelfingers und deine Ansage (Beleidigung und Drohung). Wenn der Schaffner Gewalt anwenden muss, um dich aus dem Fahrzeug zu entfernen, hast du SEHR schlechte Karten, wenn du auf ihn einstichst. Bei einem schlecht ausgeschlafenen Richter kann das sogar als Mordversuch gewertet werden.

Da aber der Schaffner nicht die Polizei gerufen hat, hat er meines Erachtens richtig reagiert und dich so 'bestraft'.


  1. Du hast nichts auf den Gleisen zu suchen, aus welchem Grund auch immer.
  2. Wenn der Zug auf einem anderen Gleis fährt, wird das mit Sicherheit angesagt worden sein. Hilfreich beim warten die Stöpsel mal aus dem Ohren zu nehmen !
  3. Ja, jeder im Deutschland darf die Polizei rufen. Ob die dann kommt, wenn man den Grund schildert und ob es im Zweifel negativ für den Anrufer wird, kann man aber aus DER Geschichte, die Du hier schreibst nicht herausfinden.
  4. hast Zu ziemlich viele "hättest", "wärst", "würdest" in Deiner Geschichte, was schreibst man darauf ? ... Hm, Wenn er Dich schlägt dann darfst Du Dich wehren. Ob "Abstechen" zur Notwehr gehört wage ich zu bezweifeln, warum hast Du ein Messer dabei ? Verstoß gegen das Waffengesetz ?
  5. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Ich denke, es hat in diesem Fall einfach den Richtigen erwischt und Du wirst hier sicherlich auch nicht die ganze Geschichte erzählt haben. Da wird noch mehr von Deiner Seite passiert sein, das der Lokführer entschieden hat, das Du draußen bleibst.

Natürlich darf die Bahn die Beförderung verweigern auch wenn ich den Grund lächerlich finde. Aber die Bahn darf dich sehr wohl nicht reinlassen. Ist ja den ihr Raum und da darf die dir natürlich auch den Eintritt verbieten. Genau wie du jedem hausverbot geben kannst in deinen 4 Wänden

Hallo Siivux,

das allgemeine Eisenbahngesetz besagt bezüglich Deiner Frage folgendes:

§ 10 AEG 1994 - Beförderungspflicht

Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dem Personenverkehr dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn

  1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
  2. die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Beförderungsmitteln möglich ist und
  3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es auch nicht abhelfen konnte.

Das bedeutet im Bezug auf Deine Frage, dass es nicht rechtmäßig war Dir die Mitnahme zu verweigern.

Allerdings darfst Du die Mitnahme auch nicht mit Gewalt erzwingen.

Allerdings hast Du mit dem Überschreiten der Gleise ordnungswidrig gehandelt, was mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 Euro geahndet werden kann. Allerdings ist die Bundespolizei zuständig, die dafür in der Regel nicht extra angefordert wird.

Für den von Dir gezeigten Mittelfinger würde die Bundespolizei aber durchaus kommen, weil diese Handlung eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage darstellt:

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schöne Grüße
TheGrow

Das Betreten der Gleise ist verboten - siehe auch § 62 EBO - und stellt gelichzeitg auch eine Straftat dar § 315 StGB