Wann darf die Polizei einen in die Ausnüchterungszelle stecken?

7 Antworten

ann darf die Polizei einen in die Ausnüchterungszelle stecken?

Wenn man sich in einer Lage befindet, in welcher man den Weg erkennbar alleine ohne fremde Hilfe nicht mehr fortsetzen kann.

Ab diesem Zeitpunkt hat, so die Polizei hinzu kommt, die Polizei die sogenannte Garantenpflicht.

Das bedeutet, wenn Dir ab dann was zustößt, ist die Polizei schuld.

Also kann man Dich nicht so liegen lassen oder ohne Aufsicht bzw. ungesichert.

Um Dich also zu sichern, steckt man Dich dann in eine Ausnüchterungszelle.

Da drin bist Du sicher, nichts kann Dir passieren.

Die Kosten dafür trägst Du, da Du ja auch die Ursache gesetzt hast, wer säuft, zahlt.

Bist Du wieder in einem Zustand, in welchem man Dich gefahrlos der Öffenlichkeit ausliefern kann, lässt man Dich wieder laufen.

mit 2 Promille


Der Messwert ist unerheblich. Schwankt der zu arg, kommt der in die Zelle. Wenn nicht, nicht.

Und !ohne! Begleitung dann wieder entlassen. Gibt bei mir immer noch 1,6 Promille.......

Jap.
Das entscheidet zudem ein Richter. Und auch dann ist der Messwert völlig schnuppe. Wenn der einigermaßen gerade steht, besteht kein Grund mehr, in festzuhalten.

Er ist dann heimgelaufen weil er im nächsten Dorf wohnt.

Ich nehme mal an, die dunkle Landstraße entlang, quasi als Suizidfußgänger auf dunkler Landstraße, nur eine Frage der Zeit, dann puzt ihn jemand von der Platte.

Na auf so eine blöde Idee kommt man halt auch nur, wenn man besoffen ist.

Er ist auch nicht ausfällig geworden oder so.

Muss man auch nicht. Wenn man genug schwankt und auf blöde Ideen kommt, ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass man auf ihn aufpassen muss.

Er hätte die Strecke auch ohne Anhalter geschafft

Das ist eher fraglich, weil Nacht, Dunkel, Besoffen, die Fahrbahn entlang ......

Klar ist mir das die Polizei sich rechtlich nichts vorzuwerfen hat.

Die kann gar nicht anders, die darf gar nicht anders.

Aber gibts bei sowas nicht ne andere Lösung?

Jap, gäbs.

Nur je nach Gegend schränkt sich das halt ein. Da war mal eine Polizeidienststelle, die wurde verklagt, weil sie besoffene Leute heimgefahren hat.

Von wem verklagt? Von einem Taxiunternehmen, weil die Polizei ihm seine Kundschaft versaut!

Was ist nach sowas natürlich die Folge?

Es wird niemand mehr heimgefahren. Ab in die Zelle und gut ist!

Und ja, sowas kommt vor. Da gibts z.B. die Schlüsseldienste, die die Feuerwehr verklagen, weil die auch Türen öffnet - ab dann nur noch geöffnet hat.

Da gibts die Dachdecker, die die Feuerwehr verklagen, weil die einen losen Dachziegel mit einer Drehleiter von einem Hausdach entfernt haben, bevor der runterfällt, ......

Ach ja, da gibts auch das Abschleppunternehmen, die die Polizei verklagt, weil der Polizist an einer Unfallstelle den nächsten Abschleppdienst zum Wohnort der Unfallbeteiligten empfohlen hat...... und weil sie Leute heimgefahren haben.... das geht so weit, dass in der Ausbildung der Polizei der Führerschein nicht mehr innerhalb der Polizei gemacht wird, weil die Fahrschulen die Polizei verklagt haben, dass ihnen dadurch Kunden gestohlen werden. Seit dem machen Polizeischüler ihre Führerscheine bei Fahrschulen außerhalb der Pozelei.

Weißt Du, was diese Dienste hinterher machen? Nichts mehr, wodurch sie verklagt werden könnten.

Das ist richtig blöde mittlerweile, das war vor 25 jahren viel einfacher. Da hat man den besoffenen Delinquenten halt mal nach Hause gefahren, dort wartete die Family oder Freudnin oder sowas und alles war gut.

Ist nicht mehr!

z.B einen Nüchternen Kumpel der einen dann vor Ort abholt oder so?

Ähm, da soll also die Polizei in der Gegend herumstehen und warten, bis der Kumpel vom Besoffenen.... Es tut mir ja leid, aber in Anbetracht der Personal"stärke" hat die Pozelei für sowas keine Zeit mehr. Eine Sache ist zu lösen, schnell, denn es wartet die nächste Sache.

So eine Nacht in der Zelle kostet halt nicht wenig. Meinem Kumpel kam das
auch eher so vor als ob die ihn nur abzocken wollten.

Die Polizei will ihre Zimmer nicht zwangsvermieten. Denen ist es lieber, die bleiben leer, weil man dann nur wieder jemanden drin hat, auf den man aufpassen muss, die verdient kein Geld.

Zudem, nur noch einen kleinen Hinweis, die Polizei hat NICHTS von Geld, welches durch sie eingenommen wird. Alles geht wo anderst hin. Die Polizei hat ihr Budget, damit hat sie klar zu kommen. Was rein kommt, bekommt NICHT die Polizei - aus gutem Grund, das hat man mit purer Absicht gemacht, um eben genau dem Vorwurf vorzubeugen.

Noch ein kleiner Rat an Deinen Kumpel.

Alkoholismus ist eine große Gefahr für Bedienstete im Gastgewerbe. Saufen und Bedienen führt zur Abhängigkeit.

Ausgebuffte Leute haben, so sie eingeladen werden, eine extra Flasche mit "Getränk" für sich. Das sieht genauso aus, es ist aber z.B. kein Ramazotti drin sondern Johannisbeersaft - denn eh man sichs versieht ist man dabei.

Er sollte versuchen, beim Bedienen hin und wieder nüchtern zu bleiben.

Mit 2 Promille hatte er vielleicht eine andere Sicht als die Polizei - nur weil jemand etwas getrunken hat, kommt er nicht in die Ausnüchterungszelle, denn das bedeutet auch für die Beamten eine Menge Papierkram

juli1899 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 21:49

find die Story halt komisch. Er wird wenn er betrunken ist eher anhänglich und überhaupt nicht aggresiv. Zudem haben sie ihn nur 4 Stunden da behalten. Und !ohne! Begleitung dann wieder entlassen. Gibt bei mir immer noch 1,6 Promille.......

Mitgenommen wird wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage scheint seinen Weg sicher zu bestreiten. Da reichen auch schon Zweifel, und bei 2 Promille kann man da schon welche haben. Würde man ihn weiterlaufen lassen und 1km später wird er überfahren können die Beamten dafür verantwortlich gemacht werden und haben ein Problem.

Abzocke wirds wohl nicht gewesen sein, der ganze Papierkram für ein paar Pfennig in der Staatskasse lohnt sich nicht ;) 

Wenn das so war dann sicher nicht. Wenn er beim Trampen aber z.B. gewankt hat dann ist das ein Risiko. Schön ist das aber nicht. Wegen 4 Kilometer zumal die Polizei ihn ja schnell nach Hause hätte fahren können.

Wenn er eine Gefahr für sich selbst, andere oder dem Eigentum anderer darstellt.

juli1899 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 21:40

seh ich halt in dem Fall nicht wirklich lt. seiner Aussage hat er für niemanden eine Gefahr dargestellt

HansFassbinder  28.08.2017, 21:41
@juli1899

Aber wahrscheinlich war seine Wahrnehmung durch den Alkohol getrübt, wer kann sich bei 2 Promille denn noch so gut daran erinnern??

Aliha  28.08.2017, 21:44
@juli1899

Die Beamten waren der Meinung, dass er sich selbst gefährdet, somit waren sie nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ihn aus dem Verkehr zu ziehen.

Wie du das in diesem Fall siehst und ob er laut seiner Aussage meint, keine Gefahr darzustellen, ist völlig belanglos.

juli1899 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 21:55
@Aliha

Und deshalb entlasse ich so jemanden dann nach 4 Stunden mit immer noch über 1,5 Promille?

diewoelfin0815  28.08.2017, 22:06
@juli1899

@juli1899:

"... Er ist über den Radweg der an einer Bundesstraße verläuft gelaufen. ..."

Er läuft in der Dunkelheit da volltrunken lang, wo er nicht mal nüchtern langlaufen darf, räkelt sich immer wieder in den schnellen Bundesstraßen-Verkehr hinein, um vielleicht eine Mitfahrgelegenheit zu finden (was schnell durch betrunkenes Torkeln gefährlich werden kann) und hält es offenbar für unmöglich, dass ihn einer erst zu spät sieht und überfährt, weil ein Ausweichen nicht mehr möglich ist und das rechtfertigt NICHT die durchgeführten polizeilichen Maßnahmen???

Oh man, lieber Gott, bitte schmeiß Hirn oder Steine, egal, Hauptsache Du triffst...  *Augenverdreher*Kopfschütteln*


Ahnunglos  29.08.2017, 04:15
@juli1899

Freigelassen wird dann, wenn die Person wieder in der Lage ist sich gefahrlos alleine fortzubewegen. Wenn er mit 1,5 Promille wieder gut klar in der Rübe ist, darf er gehen.