darf man ein Kind behalten wenn, man es verstoßen von der Familie findet?

9 Antworten

Ein Kind ist keine 'Sache', die man bis zu einem gewissen Wert behalten kann, wenn man sie findet.

Die Sache mit dem Übernachten kommt auf die Umstände an (Entfernung zur Polizeistation, Tages- bzw. Nachtzeit ...). Wahrscheinlich wird dem 'Finder' aber nichts passieren, da er ja zum Wohl des Kindes gehandelt hat.

Eine spätere Adoption ist möglich, aber nur wenn keine Eltern ermittelbar sind oder sie eine Gefahr für das Wohl des Kindes darstellen.

Bei uns in der RK-Dienststelle wurde auch einmal ein Kind abgegeben, das Eltern an einer Tankstelle vergessen (im wahrsten Sinn des Wortes) hatten.


Nein, man kann ein Kind nicht behalten. Wenn man ein verlassenes Kind findet, hat man das der Polizei zu melden, die alles tun wird, um die Eltern zu finden. Inzwischen wird das Kind wohl in einem Heim untergebracht. Wenn man die Voraussetzungen hat, kann man natürlich den Antrag stellen, das Kind zeitweise in Pflege übernehmen zu können. Ein Antrag auf Adoption ist erst möglich, wenn die Herkunft des Kindes geklärt ist.  

fastfangiirl 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 21:36

Oke vielen Dank !

Guten Tag zusammen,

Gesetzliche Lage zwischen Eigentümer und Finder:

Zwischen Verlierer und Finder besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Finder ist verpflichtet den Fund dem eigentlichen Besitzer anzuzeigen und abzuliefern. Ist dem Finder der Eigentümer nicht bekannt, muss er seinen Fund unverzüglich der zuständigen Behörde (Gemeinde oder Polizei) melden. Dort wird der Gegenstand dann auch hinterlegt oder es wird notiert, dass er sich in seinem Besitz befindet. Sollte das Gefundene einen Wert von 10 Euro nicht überschreiten, gilt diese gesetzliche Auflage nicht.

Wer einen Fund nicht meldet, macht sich der Unterschlagung schuldig und muss mit möglichen Folgen wie Geldbußen oder im Extremfall Haftstrafen rechnen. Der ehrliche Finder hat aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte: Er kann auf einen gesetzlichen Finderlohn und sogar auf einen Ersatz für seine (berechtigten) Aufwendungen bestehen. (Siehe Fundrecht §§ 965-984 Bürgerliches Gesetzbuch BGB)

Luftkutscher  26.07.2016, 10:55

Kinder sind Menschen, keine Sachen.

SZ66112  18.08.2016, 17:33
@Luftkutscher

Bitte nicht falsch verstehen ein Kind darf man nicht behalten es muss dem Jugendamt übergeben werden das sich um das wohl des Kindes sorgen muss. Das Kind ist sofort einem Jugendamt oder Kinderkrankenhaus abzugeben. 

Bei meiner Antwort handelt es sich um Sachen keine Lebende Sachen wie Mensch oder Tier.

RasThavas  25.07.2016, 22:07

Es geht um ein KIND!

Ich glaube das Kind kommt erstmal in die Obhut des Jugendamtes und später kann dann ein Adoptions Antrag gestellt werden

jesboc  25.07.2016, 21:35

Nein!ganz und gar nicht.

fastfangiirl 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 21:33

Oke danke, nur ist die "Familie" schwul und ist das nicht verboten, dass homosexuelle ein ind adoptieren dürfen?

Gweny02  25.07.2016, 21:41
@fastfangiirl

Ich hab grad schnell gegoogelt und wenn das Paar homosexuell ist besteht dann ( ungerechter Weise) keine Möglichkeit. 

fastfangiirl 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 21:51
@Gweny02

oke danke, schöne Welt in der wir hier leben ;D

Alle Gesetze findest du diesbezüglich im 8. Sozialgesetzbuch. Das Jugendamt wäre zuständig, die Polizei nur bei einer Straftat, diese würde aber unabhängig ob Straftat oder nicht immer das Jugendamt einschalten. Das Jugendamt würde zunächst die Rückführung zu den leiblichen Eltern prüfen, geht dies nicht, dann Pflegeeltern, geht dies  auch nicht, dann Heimunterbringung. Die Leute die das Kind finden könnten sich als Pflege- oder Adoptiveltern (Zustimmung der leiblichen Eltern erforderlich und daher selten) zur Verfügung stellen, dann würde eine ganz genaue und längere Prüfung erfolgen. Insbesondere ein jüngeres Kind über Nacht zu behalten könnte schon rechtliche Probleme mit sich bringen.

fastfangiirl 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 21:44

Und was ist wenn die Leute, die das Kind gefundne haben homosexuell sind? Dürfen sie es dann adoptieren? Oder ist das in Deutschland noch verboten?

Joergi666  25.07.2016, 21:51
@fastfangiirl

Eine gemeinsame Adoption ist da tatsächlich immer noch nicht möglich, nur einer der beiden kann ein Kind adoptieren und wie gesagt ist dafür auch immer die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig, sprich Eltern oder Vormund.

fastfangiirl 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 21:55
@Joergi666

Oke vielen Dank, schade, dass sowas in Deutschland noch nicht möglich ist