Wann darf die Polizei Briefe öffnen?
7 Antworten
Wenn ihre Anschrift auf dem Umschlag steht.
Ansonsten wenn es zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung erforderlich ist.
Wenn n Drogenhund zuschlägt, die Post anderweitig unter dringenden Verdacht besteht oder so.
Oder wenn Du als Person unter Verdacht stehst. z.b. Terrorismus etc.
Weiß aber nicht, ob sie dafür einen Beschluss brauchen, oder nicht.
Aber einfach so dürfen sie das sicherlich nicht
Wenn die Polizei als Empfänger auf den Brief steht, oder eine Vollmacht vom Empfänger hat. Die Polizei darf also grundsätzlich keine fremden Briefe öffenen.
Das darf nur der zuständige Richter, oder falls vom Richter ermächtigt, die Staatsanwaltschaft.
Ach so... noch vergessen: die Postbeschlagnahme umfasst nur Sendungen, die sich im Gewahrsam der Post befinden. Auf die bei einer Durchsuchung aufgefundenen Briefe ist die Vorschrift nicht anzuwenden. Da tritt der § 110 StPO ein.
Wenn sie dafür einen richterlichen Beschluss hat.
Bestimmt bei Gerichtsbeschluss oder wenn sie an die Polizei gerichtet sind.
Vielleicht auch bei einem dringenden Tatverdacht. Da bin ich mir nicht ganz so sicher.
Ich kann mir auch vorstellen, dass sie das in einer Notsituation darf. Also wenn zum Beispiel irgendwo eine Bombe ist und daneben ein Brief mit der Aufschrift "Entschärfungscode" liegt, aber der Brief nicht an die Polizei adressiert ist, darf sie ihn bestimmt auch öffnen.
Sonst nicht
Der § 100 StPO bezieht sich auf Strafverfahren. Die zulässige Öffnung von Briefen zur Gefahrenabwehr ist davon nicht erfasst.