Wann kommt der Diebstahl Brief von Rossmann?

5 Antworten

Bei den 75 € handelt es sich um eine sogenannte "Fangprämie", die, sofern die Höhe angemessen ist (75 € bildet die Obergrenze dessen, was heute bei pauschalen Fangprämien als angemessen angesehen wird), auch grundsätzlich rechtmäßig ist, wie auch ein altes BGH-Urteil von 1979, BGHZ 75, 230 ff., feststellt.

Allerdings ist die Voraussetzung, daß das Verfahren nicht nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, sondern allenfalls wegen Geringfügigkeit oder gegen Weisungen oder Auflagen. Deshalb ist hier zuerst abzuwarten, ab ein rechtskräftiger Strafbefehl oder ein rechtskräftiges Urteil ergeht oder wie das Verfahren eingestellt wird, ehe man eine Fangprämie geltend machen kann. Die Post von Rossmann wird also auf sich warten lassen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Meist ist das Abschreckung. Theoretisch könnten sie es durchsetzen, aber wenn man bedenkt, wie oft bei Rossmann geklaut wird - und Roßman ist deutschlandweit groß vertreten - dann müsste es eine ganze Abteilung geben die den ganzen Tag nichts Anderes macht als die 75€ einzutreiben.

Manche Firmen automatisieren den Vorgang auch.

Du musst wohl abwarten. Wenn 3 Jahre nichts kommt können sie aber ihre Forderung auch nicht mehr geltend machen.

Von rossmann kommt nichts. warum auch. du bekommst hausverbot und das wars

Privat2003207 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 13:25

aber warum hat sie gesagt das noch ein brief kommt wo drinnen steht das ich 75€ zahlen muss?

nettermensch  14.09.2018, 13:26
@Privat2003207

vielleicht ist es anders bei euch. da kannst du nur warten, bis rossmann sich meldet.

Wieso soll von Rossmann noch was kommen?

Man wird dir sicher mündliches Hausverbot erteilt haben und alles andere läuft über die Staatsanwaltschaft

Privat2003207 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 13:27

sie hat sogar ausgedruckt es sie geschrieben hat zum fall

TheQ86  14.09.2018, 13:24

Es hängen doch in so gut wie jedem Laden Schilder: Achtung Diebstahl wird mit xxx€ bestraft. Glaube darauf bezieht sich die Frage

Woelfin1  14.09.2018, 13:25
@TheQ86

Das wird vor Gericht mit verhandelt

TheQ86  14.09.2018, 13:28
@Woelfin1

Macht auch Sinn. Das Gericht kann dann gleich auch entscheiden ob die Höhe dieser Bearbeitungsgebühr angemessen ist.

Desweiteren kann ein Laden ja nicht wegen Ladendiebstahls jemanden bestrafen, der noch nicht gerichtlich verurteilt ist

Privat2003207 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 13:22

sie meinte ich kriege nich ein brief wo drinnen steht das ich 75€ zahlen muss

Woelfin1  14.09.2018, 13:24
@Privat2003207

Nein, dass kommt in der Strafe, die du bei Gericht erwarten wirst.

Ich denke, Schadenswiedergutmachung und Sozialstunden

Privat2003207 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 13:25
@Woelfin1

kam nicht. ich habe heute den brief von der staatsanwaltschaft bekommen wo drinnen steht das es nicht ins führungszeugnis kommt

Woelfin1  14.09.2018, 13:28
@Privat2003207

Was hat das Führungszeugnis mit der ausstehenden Strafe zu tun? Da kommt nur rein, wenn du vorbestraft bist, aber nicht die paar Sozialstunden fürs klauen

Der Brief mit der Vertragsstrafe kommt noch .....