Rechtsfrage wegen parken am Straßenrand
Hallo ihr Lieben! Ich wohne in einer kleinen Straße, sagen wir sie ist ca. 4 m breit. Mein Nachbar hatte mich darum gebeten nicht mehr am Straßenrang GEGENÜBER SEINES Hauses zu parken, damit er besser mit seinem Anhänger rangieren kann. Zuerst kein Problem für mich. Allerdings hat sich das so entwickelt, dass mein chronisch gelangweilter Nachbar jetzt wegen jedem kleinen Halten o.Ä. mich nicht mehr grade sachlich ansch....
Jetzt wollte ich einfach mal fragen, ob er mir einen Abschlepper rufen könnte, falls ich da parke. Also gegenüber seines Hauses am Straßenrand. Dort ist kein Parkverbot und andere Autos kommen so an meinem vorbei.
Danke lg Martin
8 Antworten
...Ich wohne in einer kleinen Straße, sagen wir sie ist ca. 4 m breit
Wenn dein Fahrzeug nur 95 cm breit sein sollte (z.B. Motorrad), stellt dies kein Problem dar wenn du dort parkst.
Ist dein Fahrzeug breiter als 95 cm kann dies für dich zu Problemen führen.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EngerStrTeil01.php
Dort ist kein Parkverbot
Wenn du durch das Parken oder Halten die nötige Breite von 3,05 Metern welche vorhanden sein sollte unterschreitest, dann gilt dort selbstverständlich ein Halt- / Parkverbot
Dein Nachbar ist in diesem Fall dann im Recht.
Jetzt wollte ich einfach mal fragen, ob er mir einen Abschlepper rufen könnte, falls ich da parke.
Dies könnte er durchaus, er kann aber auch einfach das Ordnungsamt informieren und die würden sich dann darum kümmern, dann muss dein Nachbar kein Geld "vorschießen".
Das kann er nicht. Ich würde ihn höflich darauf hinweisen, daß du schon auf ihn Rücksicht nimmst. Sollte er sich weiter so unverschämt verhalten, kannst du auch wieder gegenüber seiner Einfahrt parken. Selbst dann kann er dir nichts! Würde ich nur mal so als Warnung aussprechen!
Laut StVO muss eine Durchfahrtsbreite von 3 Meter bleiben. Würde er einen Abschlepper bestellen, müsste er ihn auch bezahlen so weit ich weiss. Er könnte Dich höchstens wegen Nötigung anzeigen wenn er wegen Dir nicht in seine Einfahrt kommt, dem könntest Du entgegenwirken in dem Du das Auto nicht aus den Augen verlierst, also nicht Parkst sondern nur Haltest. Wenn er grad durch muss musst Du halt wegfahren.
Das erste ergebnis von google (http://www.asv.bremen.de/verkehrsthemen/halten_und_parken-1862):
Das Halten ist unzulässig an engen (es muss eine Restbreite von mind. 3 m verbleiben) und an unübersichtlichen Straßenstellen im Bereich von scharfen Kurven
auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
auf Bahnübergängen wenn Richtungspfeile oder Grenzmarkierung für Haltverbote auf der Fahrbahn aufgetragen sind
bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!", "Vorfahrt gewähren!" und "Halt! Vorfahrt gewähren!", wenn sie dadurch verdeckt werden
vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten an Taxenständen.
Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
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bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern vor und hinter Andreaskreuzen innerhalb geschlossener Ortschaften
bis zu je 5 m, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo das Parken durch Verkehrszeichen oder Markierung auf dem Gehweg erlaubt ist
vor Bordsteinabsenkungen.
Vom Grundsatz ist das Parken auf der Fahrbahn nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Linie bei Zeichen 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung ) und Zeichen 296 StVO (einseitige Fahrstreifenbegrenzung) ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.
Ich vermute, dass dein Auto aufgrund seines Maßes diesen Abstand unterschreiten lässt.
Somit hat der Nachbar Recht und kann das Kfz (vorerst) auf seine Kosten entfernen lassen. Alternativ kann er dich auch bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Ob der Ton angebracht ist, ist eine andere Sache...