Erbe und Miete: Dumme Frage, aber wenn...?


29.03.2022, 19:44

Zur Info: Ich bin die Enkeltochter.

Ja, nämlich an... 71%
Nein 29%

7 Stimmen

8 Antworten

Nein

Ich gehe davon aus, die Oma als Vermieterin ist zumindest Eigentümerin der Wohnung, wahrscheinlich aber des gesamten Hauses. Vererbt sie die Wohnung, geht das Eigentum an die im Testament genannten Erben über, die Wohnung gehört also dir/euch und ihr müsst prinzipiell keine Miete zahlen

Problematisch würde es nur, wenn das Gesamtvermögen nach Abzug des Wertes der Wohnung nicht mehr genug für die Pflichtanteile der anderen Erben übrig ist (z.B. In Form der 2. Wohnung), und diese dann Ansprüche erheben. Oder ihr (also mehrere Enkelkinder, denen die Wohnung gemeinsam vermacht wird) euch nicht einig werdet. Wenn ihr die Wohnung nicht gemeinsam nutzen oder so trennen könnt, dass jeder seinen Anteil nutzen kann, bleibt die logische Konsequenz, dass (mindestens) einer weggeht und auf seinen Anspruch (an der Wohnung, bzw der Nutzung) verzichtet. Er hätte dann den Anspruch, sich seinen Anteil auszahlen zu lassen (heißt er bekommt den Geldwert seines Teils, der/die andere(n) Erbe(n) werden Eigentümer und kaufen quasi den Anteil an dem Sachwert), oder tatsächlich eine Miete für die Nutzung seines Teils der Wohnung zu verlangen

Hallo Du bist die Enkeltochter, und hast Geschwister, und Ihr habt zusammen das Haus geerbt, auf jeden fall müsst Ihr die Kosten des Hauses zusammen tragen Feuerversicherung usw, kommt drauf an wieviel Enkel Ihr seid und wer in dem Haus alles wohnt wann alle Enkel im haus wohnen muss niemand jemand Miete zahlen nur über die Nebenkosten müsst ihr euch einig werden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja, nämlich an...

Geschwister auszahlen wenn es noch andere Verwandte gibt

mruniverse1 
Beitragsersteller
 29.03.2022, 19:42

Also müsste ich als Enkeltochter Miete an meinen Bruder zahlen? 🤔

Nein

Da deine Oma vermutlich die Eigentümerin des ganzen Hauses war, wird sie wohl auch dich und deinen Bruder zu Erben zu je 1/2 eingesetzt haben. Oder sie hat euch beiden nur die Wohnung als "Vermächtnis" zugewendet (was aber rechtlich schwer einzuordnen wäre, weil hier ja offenbar kein Wohnrungseigentum mit Aufteilung in die untere und die obere Wohnung gebildet worden ist. Daher solltest du zunächst mal klären, wie die rechtlichen Verhältnisse aussehen. Wenn es sich tatsächlich um eine Zuwendung der unteren Wohnung an dich und deinen Bruder handelt, hast du natürlich keine Miete an deinen Bruder zu zahlen; denn er müsste dann ja umgekehrt auch an dich die gleiche Miete zahlen; denn euch würde die Wohnung ja zu je 1/2 gehören. Könnte es denn sein, dass die Oma von deinem Vater oder deiner Mutter beerbt worden ist mit der Bestimmung, dass die Enkel die untere Wohnung bewohnen sollen ? Wenn das so wäre, müsstet ihr allenfalls Miete an den Elternteil zahlen, der Erbe der Oma geworden ist. Aber Oma wird wohl bestimmt haben, dass ihr die Wohnung mietfrei bewohnen sollt. dann würde das gelten und es wäre mit dem erbenden Elternteil (als Eigentümer des Hauses) zu klären, ob und was ihr z.B. zu den Hausunkosten beitragen sollt. Eine Miete wird er aber nicht verlangen können. Klärt mal vor allen Dingen auf, was genau die Oma über Haus und Wohnung in ihrem Testament bestimmt hat und einigt euch dann untereinander, wie das alles in ihrem Sinne geregelt werden kann.

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mruniverse1 
Beitragsersteller
 29.03.2022, 20:27

Ja. Genau. Sorry. Hätte ich erwähnen sollen. Meine Oma ist die Eigentümerin des Hauses.

Ja, nämlich an...

ihr bildet eine Erbengemeinschaft - klar must du Miete zahlen, und zwar an deinen Miterben. in dem Falle kann das die Hälfte der Miete sein.

mruniverse1 
Beitragsersteller
 29.03.2022, 19:47

Ja? Also müsste ich in dem Fall Miete an meinen Bruder zahlen?

peterobm  29.03.2022, 19:50
@mruniverse1

wenn du in diese Wohnung ziehen willst, ja

wenn das Kind der Oma dein Vater ist, so hat der Anspruch auf den Pflichtteil

mruniverse1 
Beitragsersteller
 29.03.2022, 19:51
@peterobm

Ah. Ok. Danke. Es ist beides der Fall.

mruniverse1 
Beitragsersteller
 29.03.2022, 19:55
@peterobm

Hä? Und was ist mit meinem Bruder? Muss er mir Miete zahlen oder muss ich ihm Miete zahlen? Wer zahlt eigentlich die Miete? Wir sind ja die Enkelkinder.

peterobm  29.03.2022, 19:58
@mruniverse1

du zahlst Miete wenn du in diese Wohnung ziehst.

warum soll dein Bruder dir Miete zahlen? DU hast einen Vorteil; er nicht

für die Grundkosten kommt ihr gemeinsam auf

mruniverse1 
Beitragsersteller
 29.03.2022, 20:00
@peterobm

Warum hab ich einen Vorteil? Sorry. Kenn mich nicht damit aus, aber wenn es soweit ist, weiß ich nicht was abgeht und wie es nach dem Tod meiner Oma weitergeht.