Waisenrente für Personen ab 28 in erster Ausbildung?
Hallo, hat eine Person mit 28 Jahren Anspruch auf Halbwaisenrente?
Fakten: - Mutter mit 61+7 verstorben, 2 Jahre mehr und sie hätte ihre Rente beziehen können. - Ich bin 28 und am ende meiner ersten Ausbildung - kein Job/Soz o.ä. zwischenzeitlich Hauptberuflich, immer Minijobs parallel zur Schule und Studium - Vater 72 lebt und kann mir kein Unterhalt zahlen (ist dieser überhaupt noch dazu verpflichtet?)
Auf der Seite [1] habe ich gelesen, dass nur Personen bis zum vollendeten 27. Lebensjahres einen Anspruch darauf haben. Gibt es hier Ausnahmeregelungen, die in meinem Fall in Kraft treten könnten?
6 Antworten
Nein. Es gibt keinerlei Ausnahmeregelungen, um mit 28 noch Waisenrente zu bekommen. In dem Alter ist es für alle Zeiten vorbei mit Waisenrente.
mit 28 gibt es ganz sicher keine Waisenrente mehr und Unterhalt bekommst du mit 28 auch keinen mehr
Mag sein, dass es Ausnahmeregelungen gibt, aber wo sollte die Ausnahme bei dir liegen? Extreme Umstände, warum du deine Ausbildung mit 28 immer noch nicht beenden konntest, kann ich nicht erkennen. Daher wird es für dich auch keine weitere Unterstützung geben, du bist nun alt genug, um alleine für dich aufzukommen.
Beende schnellstens deine Ausbildung und mache bis dahin einen Nebenjob oder informiere dich über einen Studienkredit. Danach kannst du dann H4 beantragen, wenn du nicht gleich eine Arbeit findest.
Die extremen Umstände sind: Ich bin im Sommer durch meine Krankheit nicht lernfähig. Dadurch kann ich im Sommer an keiner Prüfung teilnehmen und muss diese immer in den Winter verschieben. Hinzu kommt, dass ich bereits seit 10 Jahren mehreren Minijobs nachgehe, zum Teil waren es 4 Arbeitgeber.
Ich habe bereits einen Arbeitgeber, der mich unbedingt einstellen will mit anschließender Verbeamtung. Allerdings steht noch meine Masterarbeit dazwischen. Da ich diese in sehr kurzer Zeit beenden will (angesetzt sind 26 Wochen, ich will diese Zeit halbieren) wäre ein Studienkredit die letzte Wahl.
Ursprünglich wollte ich vor 2 Jahren bereits fertig sein. Es gab allerdings keinen Betreuer für meine Masterarbeit. Meine Uni und auch die Kooperationsunis konnten mir keinen Betreuer stellen. Dadurch hat sich mein Masterstudium um 2 Jahre verlängert. Zwischendurch hatte natürlich Kurse belegt und versucht in einem anderen Gebiet das Basiswissen zu erlernen. Nun gibt es aber wieder einen Prof in meinem Vertiefunsgebiet. Nach meinem Bachelor hatte ich alle Kurse für den Master, mit Ausnahme der Readingcourses fertig. Leider sind die beiden Profs, die mein Vertiefungsgebiet gebildet haben, ein Semester später in Pension getreten.
Kurzum: Mein Studium hat sich unnötigerweise verlängert, ohne, dass ich was dafür konnte. In meiner Bewerbung habe ich meine Vertiefung explizit angegeben. Zusätzlich studiere ich unter erschwerten Bedingungen, die seit 28 Jahren zum ersten Mal in diesem Jahr etwas gemildert werden konnten, sodass ich zum ersten Mal in meinem Leben im Sommer studierfähig war. Durch diese Krankheit hat sich auch meine schulische Ausbildung verlängert.
Nein, mit 28 gibt es keine Waisenrente mehr. du musst dann eben Bafög oder ALG II beantragen. War bei mir auch so früher. Mit 26 ist Schluss mit der Waisenrente.gehe zum VDK zur Beratung.
Hallo,
nein, sonst hätte es im SGB VI gestanden.
Beste Grüße
Dickie59