Personenkontrolle auf dem eigenem Grundstück
Darf die Polizei bzw. Kriminalpolizei einen auf dem eigenen Grundstück kontrollieren ?
Weil ein Kumpel meinte mal,dass fals man in der nähe des eigenen Hauses ist und die Kriminalpolizei einen verfolgt, man ungetrost auf sein Grundstück rennen kann ohne das die Polizei/KriPo einen kontrollieren darf.
6 Antworten
Nun, das eigene Grundstück, der eigene Haus ist kein rechtsfreier Raum. Wenn also Gründe dafür vorliegen ist das durchaus erlaubt.
Ohne den konkreten Anlass deiner Frage zu kennen, läßt sich das schwer beantworten. Wenn du nachts mit der kettensäge Bäume fällst, kommt die Polizei auf dein Grundstück und macht Schluss damit. Wenn du im Liegestuhl liegst, hat die Polizei keine Veranlassung überhaupt auf dein Grundstück zukommen, geschweige denn deine Identität zu klären. Die Flucht auf deinen Privatgrund verhindert jedoch auf keinen Fall die Kontrolle, weil ohne diese ja gar nicht festgestellt werden kann,,ob deine Behauptung wahr ist.
Hallo, hast du zufällig einen Gesetzestext oder den Link zu einer Website mit mehr Informationen darüber
gegenfrage, warum sollte man wegen einer polizeikontrolle wegrennen?
im übrgen ist es egal, ob es dein grundstück ist oder das des nachbars oder öffentlicher grund.
Den Teil mit Warum kann man sich wahrscheinlich selber denken.
Geht wohl darum das man etwas zuverbergen hat.
und da wollte ich wissen ob man selbst zu Hause sicher ist.
und die Kriminalpolizei einen verfolgt, man ungetrost auf sein Grundstück rennen kann ohne das die Polizei/KriPo einen kontrollieren darf.
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das wäre ein bisschen zu einfach oder?
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woher soll die Polizei denn wissen, dass die Person auf ihrem eigenen Grundstück ist, ohne dies zu kontrollieren??
Wenn die Polizei eine Kontrolle durchführen will, wird diese nicht dadurch rechtswidrig, weil sich eine Person auf ihr eigenes Grundstück flüchtet! Die Kontrolle dürfte dann dort durchgeführt bzw. fortgesetzt werden (der Beginn war ja schon vorher).
Wen die dich sehn auf dem Grundstück ja :D Aber sobald du im Haus drinne bist kann keiner dich zwingen auf zumachen auch die Polizei laut gg.
kann keiner dich zwingen auf zumachen auch die Polizei [nicht] laut gg.
Man sollte nicht nur den ersten Satz eines Artikels lesen, sondern den gesamten Artikel, in diesem Fall Artikel 13 Absatz 2:
Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Also dann immer schnell im Haus verstecken ^^
Danke :)