Darf ein Lehrer meinen Taschenrechner überprüfen?
Hallo,
Ich schreibe bald Vorprüfungen (Abitur). Darf der Lehrer auf Verdacht meinen grafikfähigen Taschenrechner prüfen? (Hab ein paar "Notizen" eingespeichert.. :)
Dürfte ich mich dem widersetzen? Er ist von meinem Geld bezahlt... (Eigentum)
10 Antworten
Ja, alle bei der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel dürfen von den Lehrkräften überprüft werden.
Sich beim Schummeln erwischen zu lassen bedeutet die Note 6. Und würde in der Abiturprüfung durchgefallen bedeuten.
Natürlich darf der Lehrer deine Arbeitsmittel überprüfen und bei Unterschleif die Note 6 geben.
P.S. Diese CAS-Rechner haben idR einen Prüfungsmodus, in dem solche Notizen u.a. nicht zur Verfügung stehen. Wenn du diesen Modus während der Prüfung beendest, gilt das auch als Unterschleif.
Hallo Fragestehler,
genau weil Schüler sich gerne "Notizen" einspeichern dürfen Lehrkräfte die Taschenrechner kontrollieren.
Genau so, wie man Hefte/Flaschen/Dosen,... kontrollieren darf.
Ja, darf er. Bei der Abiturprüfung werden die eh erst überprüft oder welche von der Schule zur Verfügung gestellt. Du kannst dich natürlich widersetzen und auf dein Abitur verzichten.
Vermutlich schon, nur bezweifle ich dass du ihn dann mit in die Klausur nehmen darfst. Du stehst dann also entweder ohne da oder kriegst einen von der Schule für die Klausur.