Eigene Wohnung und Zweitausbildung?
Hallo zusammen,
Da ich in meinem Berufsfeld nicht Glücklich werde und die Arbeite von Tag zu Tag schlimmer wird möchte ich nochmal eine 2./3. Ausbildung in Richtung Industrie-Kaufmann Oder Kaufmann für Eventmanagement machen. Leider musste ich feststellen das ich mich zu Schulzeiten wohl für den falschen Ausbildungsberuf entschieden habe. Uhrsprünglich bin ich gelernter Maschinen- & Anlagenführer und habe dann 1 Jahr dran gehängt um noch die Ausbildung als Verfahrensmechaniker für nichteisenmetall-umformung ab zu schließen. Schließlich Arbeite ich nun schon seid ca 2 Jahren in der Produktion und merke zu nehmend das ich auf dauer gesehen hier eingehe.
Aktuell Wohne ich wieder bei meiner Mutter allerdings möchte ich das schnellst möglichst ändern, aus Privaten Gründen, und mir eine eigene Wohnung suchen.
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich nächstes Jahr eine Ausbildungsstelle finden sollte, welche Möglichkeiten bestehen für mich um meine Finanzen auf zu stocken das ich monatlich über die Runden komme und die Wohnung bezahlen kann, da die Ausbildungsvergütung nicht reichen wird um Miete sowie Nebenkosten zu finanzieren?
Wenn ich das richtig gesehen habe kann ich Weder BAföG, BAB oder Arbeitslosengeld bekommen. Das einzige was mir bleibt ist Wohngeld und das ist wohl auch ne Glückssache.
Habt ihr noch Ideen die mir Weiterhelfen könnten?
MfG
DiFresh
4 Antworten
Mit dem nötigen Mindesteinkommen wäre Wohngeld möglich.
Seit knapp einem Jahr sind Auszubildende nicht mehr von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Du könntest also möglicherweise aufstockend Arbeitslosengeld 2 erhalten. Beachte aber, dass du vor Abschluss eines Mietvertrages die Zusicherung des Jobcenters einholen musst.
Arbeitslosengeld 2 und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Du solltest dich also für eine der Leistungen entscheiden. Soweit den leistungsrechtlicher Bedarf (im Jobcenter) durch die Gewährung von Wohngeld gedeckt werden kann, entfällt diese Wahlmöglichkeit.
Grundsätzlich wäre Wohngeld möglich, wenn du keinen Anspruch auf BAB oder BAföG dem Grunde nach hast. Allerdings setzt der Bezug von Wohngeld voraus, dass man ein gewisses Mindesteinkommen vorweisen kann und das ist als Azubi meist etwas schwer. Du musst deinen Lebensunterhalt von 409,- Euro plus deine Miete aufbringen und davon mind. 80% nachweisen können. Dann könnte es mit Wohngeld klappen.
Vergiss es ! Das ist eine private Entscheidung für die der Staat nicht aufkommt !
Sparen vorher.