Eigene Wohnung und Zweitausbildung?

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Mit dem nötigen Mindesteinkommen wäre Wohngeld möglich.

Seit knapp einem Jahr sind Auszubildende nicht mehr von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Du könntest also möglicherweise aufstockend Arbeitslosengeld 2 erhalten. Beachte aber, dass du vor Abschluss eines Mietvertrages die Zusicherung des Jobcenters einholen musst.

Arbeitslosengeld 2 und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Du solltest dich also für eine der Leistungen entscheiden. Soweit den leistungsrechtlicher Bedarf (im Jobcenter) durch die Gewährung von Wohngeld gedeckt werden kann, entfällt diese Wahlmöglichkeit.

Grundsätzlich wäre Wohngeld möglich, wenn du keinen Anspruch auf BAB oder BAföG dem Grunde nach hast. Allerdings setzt der Bezug von Wohngeld voraus, dass man ein gewisses Mindesteinkommen vorweisen kann und das ist als Azubi meist etwas schwer. Du musst deinen Lebensunterhalt von 409,- Euro plus deine Miete aufbringen und davon mind. 80% nachweisen können. Dann könnte es mit Wohngeld klappen.

Vergiss es ! Das ist eine private Entscheidung für die der Staat nicht aufkommt !

Sparen vorher.