Ich bekomme eine Anzeige, weil ich mich gewehrt habe. Ist das gerecht?

13 Antworten

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Zuerst einmal, ich habe großes Mitgefühl für dich und ich verstehe das du in dieser Situation sehr viel Angst hattest. Aber leider hast du dich nicht richtig verhalten! Hättest du nur ein oder zweimal zugeschlagen, um wegrennen zu können, wäre das völlig in Ordnung gewesen. Aber den Angreifer grün und blau zu schlagen, ihn sogar einen Zahn auszuschlagen, gilt vor Gericht als unangemessen und du wirst wohl mit Konsequenzen rechnen müssen. Mein Vorschlag, gehe mit der Anzeige zu einem guten Anwalt und gib die Frau, die alles beobachtet hat, als Zeugin an.

Das wird der zuständige Richter entscheiden.

Das war Notwehr... jeder halbwegs vernünftige Richter sollte das einsehen.


Peil0rd  25.11.2015, 11:34

Naja, die Notwehr deckt nur die Gefahrensituation ab, ist die Gefahr vorüber und du schlägst weiter auf den Täter ein, ist das insoweit keine Notwehr mehr..

Baltion  25.11.2015, 11:36
@Peil0rd

Dann kann ich mich ja glücklich schätzen das ich noch nicht angegriffen wurde :O Ich würde erst aufhören wenn der sich nicht mehr bewegt...

Wenn das so stimmt wie von dir geschildert, wirst du nichts zu befürchten haben im Gegensatz zu dem Taxifahrer. Nimm dir einen Anwalt. Wenn du dir keinen leisten kannst, geh zum Gericht und beantrage Prozesskostenhilfe. Du kannst auch zuerst zum Anwalt gehen und er beantragt das für dich.

Nimm Dir einen Anwalt, und lass Dich verteidigen. Der kann auch in die Ermittlungsakte Einblick nehmen. Deine Schilderung kann ich kaum lesen/verstehen.

Schnoofy  25.11.2015, 11:17

Deine Schilderung kann ich kaum lesen/verstehen.

Ich auch nicht. Besonders fällt es mir schwer zu glauben, dass der Fragesteller nach seiner Schilderung völlig grundlos bedrängt wurde.

FragaAntworta  25.11.2015, 11:19
@Schnoofy

Ja, das ist der springende Punkt..

schwarzwaldkarl  25.11.2015, 11:24
@FragaAntworta

uns dann noch als 15-Jähriger nachts unterwegs...  ;-)