Arbeitsamt - Termin wegen Krankheit absagen
Hallo,
ich hätte heute einen Termin beim Arbeitsamt, muss den aber leider wegen Krankheit absagen. Wie genau läuft das nun ab? Bisher musste ich noch keinen Termin absagen.
Muss ich dort zuvor anrufen? Ansonsten sende ich einfach die Krankmeldung per Briefumschlag zum Arbeitsamt, oder?
14 Antworten
Das ist wie beim Arbeitgeber. Anrufen !!!
Und den Krankenschein innerhalb von 3 Tagen zustellen lassen / abgeben .. wie auch immer.
Und beim anrufen schreibst Du Dir den Namen des Beraters am Telefon auf, wird diese Info nicht an Deinen Kundenbetreuer weitergegeben, bekommst Du einen Brief, weil Du nicht zu diesem Termin gekommen bist.
PS: rufe VOR dem Termin oder zumindest sehr, sehr Zeitnah an! Termin -> Berater wartet -> Du kommst nicht -> Eintrag in Deinem Profil / Deiner Akte -> Post am nächsten Tag mit einem Termin, wo Du extra aufs Amt musst, um zu erklären - warum Du nicht da warst. Weiß Dein Berater es VOR dem Termin, bekommst Du diese Extraeinladung nicht.
ja Anrufen und dann entweder beim neuen Termin die Krankmeldung mitnehmen oder einfach mit der Post hinsenden
Das Landes Sozialgericht Hessen hat entschieden - eine Krankheit ist kein Grund einen Termin abzusagen, wenn man nicht bettlegerig geschrieben ist - die Sanktion gegen den Kläger waren somit gerechtfertigt.
Wenns irgendwie geht - geh hin!
Bitte Link wo steht das er nicht muß
§ 309 SGB III
(3) Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
Steht nichts von Bettlägerigsbescheinigung, sondern nur von AU.
Und in der Fachanweisung der BA zu § 31 SGB II ist das Verlangen einer Bettlägerigsbescheinigung explizit verboten.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-31---20.07.2010.pdf
Hartz-IV-Empfänger muss sich trotz Krankheit melden
Ein arbeitsfähiger Hartz-IV-Empfänger muss auch dann zum Besprechungstermin bei seinem Leistungsträger erscheinen, wenn er erkrankt ist und als arbeitsunfähig gilt.
Er muss eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, wenn er den vereinbarten Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kann. Das geht aus einem am Dienstag vorgelegten Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor, mit dem die Richter eine Entscheidung des Sozialgerichts Trier bestätigten (Aktenzeichen: L 5 AS 131/08).
Im vorliegenden Fall war ein Hartz-IV-Empfänger mehrfach der Aufforderung der Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Arbeitsagentur und Stadt Trier nicht gefolgt, zur Besprechung seines Angebots zu erscheinen. Unter anderem mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hatte er sein Fehlen entschuldigt. Der Arge akzeptierte dies nicht, sie forderte den Mann auf, künftig jeweils eine Bescheinigung vorzulegen, wenn er die Termine aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen könne. Als der Mann dies nicht tat, wurden seine Bezüge verringert.
Die Klage des Mannes vor dem Sozialgericht Trier blieb ohne Erfolg. Das Landessozialgericht bestätigte diese Auffassung und erklärte, wenn der Meldepflichtige zum vereinbarten Meldetermin erkranke, reiche es nicht aus, arbeitsunfähig zu sein. "Es kommt vielmehr darauf an, ob er krankheitsbedingt gehindert war, den Meldetermin wahrzunehmen", hieß es in der Mitteilung. (dpa)
Es ist vollkommen Banane, was ein LandesSG irgendwann enschieden hat.
Der Vermittler/Sachbearbeiter ist in seinem Handeln an die Fachanweisung seines Dienstherren gebunden und nach der darf er nicht.
es ist ja eigentlich nicht so wichtig, ob du dort anrufen musst. Es wäre zumindest einfach höflich, dann kann die Sachbearbeiterin deinen Termin anderweitig vergeben und muss nicht umsonst auf dich warten..
Aber auch, um hinterher keine Schwierigkeiten zu bekommen, würde ich definitiv anrufen (brauchst ja dann auch nen neuen Termin).
Guten morgen. Du rufst um 7.30 Uhr beim Arbeitsamt an, sagst Deine Bedarfsnummer und Namen und sagst halt den Termin bei dem und dem Berater ab. Das wird von der Telefonistin aufgeschrieben und weiter geleitet. Einige Tage später kommt ein Brief mit einem neuen Termin. Das war es. Kleiner Tip am Rande, geh in Begleitung hin, damit Du Unterstützung und einen Zeugen bei ewentuellen absprachen hast.Gute Besserung
Bitte Link zum Urteil