Vorschäden am Fahrzeug recherchieren?

5 Antworten

Ausgang zu meiner Frage:

Abschließend zu dem Thema: Wenn man Besitzer eines Fahrzeuges ist, kann man bei HIS information die Schadenshistorie einsehen...dort war ein fiktiver Schaden vom Verkäufer ersichtlich. Also habe ich ohne Rechtschutzversicherung geklagt...frühester Termin 7 Monate.

Ergebnis war klar, er muss das Fahrzeug zurücknehmen da er den Schaden nicht angegeben hatte. Der Richter wollte einen Vergleich(ich nicht) jedoch wäre der nächste Termin wieder 3-4 Monate später gewesen...vergleich zugestimmt,...also habe ich das Auto zurückgegeben und das Geld hierfür genommen. Allerdings war der Haken 10% des Gerichtskosten und mein Anwalt ca. 600-1000euro.

Fazit mit einer Verkehrsrechtsschutz hätte ich weiter geklagt. Ich wollte jedoch mein Geld, der Richter zieht auch immer einen Teil des Zeitwertverlustes vom Fahrzeug ab..wenn die Gerichte also voll sind und man Monate warten muss ist dies sehr schlecht.

Der Verkäufer arbeitete früher in einem Fahrzeughaus und hatte m.E. gefälschte Kostenvoranschläge (400 Euro um ein komplettes Dach zu reparieren..inklusive lackieren..ein KG kostet allein ca.100€.) dabei. Das hat mich am meisten geärgert.

Mir ging es zum Schluss nicht uns Geld sondern um das Recht!

Ich habe noch Strafanzeige gegen ihn und seine Frau gestellt, wegen Betrug (was es auch war).

Als das Verfahren vorbei war und ich mein Geld hatte, wurde diese Anzeuge fallen gelassen.

Interessant war auch das der fiktive Hagelschaden im Februar abgerechnet wurde (Stuttgatter Raum).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist ein Mangel, im Kaufvertrag steht "kein Mangel". Kannst Dich darauf berufen, das nicht gesehen und der Aussage vertraut zu haben und mit dem Schaden das Auto nicht zu wollen.

--> Kaufvertrag ist anfechtbar. Kannst Rückabwicklung verlangen.

Hornisse69 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 20:13

Danke, der Verkäufer sagt das Auto hätte keinen Mangel. Ich vermute er hat es über seine Versicherung abgerechnet. Im Kaufvertrag steht kein Mangel

Smartass67  16.01.2019, 20:17
@Hornisse69

Nochmal: Was der mit seiner Versicherung treibt, geht Dich nichts an. Es geht Dich aber sehr wohl etwas an, dass das Fahrzeug nicht die erwartete Beschaffenheit hat. Ob und wie das mit der Versicherung abgerechnet wurde ist für die Sache völlig irrelevant. Es geht hier nicht um eine dumme Vendetta mit einem vermeintlichen Betrüger; es geht um einen Kaufvertrag, der nicht korrekt ist.

Entweder Du berufst Dich auf den Mangel und verlangst UNVERZÜGLICH nach Kenntnis dieses Mangels Wandlung (also Geld zurück, Wagen zurück) oder Minderung (Teil des Geldes zurück, wegen Mangel) oder nicht. Alles andere ist Kindergarten respektive Dummheit von Dir.

Sorry, aber ich muss es wohl mal ganz deutlich sagen.

Nur bei seiner Versicherung und das wohl nur mit einem richterlichen Beschluss.

Hornisse69 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 08:12

Nein als Besitzer kann man bei His Informationen diese Auskunft schriftlich bekommen inkl. Schadensvorgang bei der damalsmigeb Versicherung

Smartass67  16.01.2019, 20:22

Erklär uns Unbedarften doch mal, was das dem Fragesteller nützen soll! Ich bin gespannt!

Hornisse69 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 08:15
@Smartass67

Ich habe bei HIS (Gott sei dank gibt es diese plattform) sogar die Schadennummer des Schadensfall vom Vorbesitzer bekommen, ich bin mir sicher diese erstatteten Kosten wichen von dem KV vor Gericht ab. Ohne die Auskunf der Datenbank hätte ich relativ schlechte Karten gehabt oder es müsste zusätzlich noch ein Gutachter eingeschaltet werden.

Grüße Jens

Hornisse69 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 20:03

Danke, dann lasse ich es darauf ankommen. Er ist Erstbesitzer und er hat ganz sicher einen Schaden welcher abgerechnet wurde.

Es gibt bei neueren Fahrzeugen die Möglichkeit die Historie einzusehen.

Beispiel 1: Du hast dir einen Mercedes gekauft. Da kann dir dann jede Mercedes Werkstatt sagen, ob und wann das Fahrzeug in der Werkstatt gewesen ist. Da diese Daten Zentral bei dem Hersteller gespeichert sind, gilt das für nahezu alle Fahrzeuge, sofern sie in den entsprechenden Werkstätten gewesen sind.

Beispiel 2: Es ist möglich über die Versicherung herauszufinden ob für das Fahrzeug bereits ein Kaskoschaden abgerechnet worden ist. Über den Zentralruf der Autoversicherer bekommt man anhand des Kennzeichens vom Vorbesitzer die Vorversicherung heraus. Da kann dann eine Anfrage gestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Wie zum Beispiel bei dem Anfangsverdacht eines Betruges.

Das kannst du allerdings nicht selbst in Angriff nehmen, sondern musst es einem Anwalt oder Anwältin überlassen.

Und noch ein Hinweis auch wenn er jetzt zu spät kommt: Ein Gebrauchtwagenkauf ganz generell niemals, aber auch wirklich niemals im Dunklen, bei Regen oder wenn das Fahrzeug stark Verschmutzt ist!

Da es ein offensichtlicher Schaden ist wird dir das nichts nutzen. Du hast es unterlassen den Wagen richtig anzusehen.

Du kannst nicht wirklich sagen das er den Schaden durch "Regen" versteckt hat. Es sei denn das war ein Wohnmobil wo man nicht sehen kann was oben ist

Smartass67  16.01.2019, 20:20

Das ist Quatsch. Es kann durchaus sein, dass man das nicht gleich sieht und der Käufer das arglistig verschwiegen hat. Auf so einen Mangel müsste der Verkäufer hinweisen. Den Rest habe ich in meiner Antwort und den Kommentaren dazu gesagt.

Ob der Schaden offensichtlich ist, können Du und ich aus der Ferne nicht beurteilen. Punkt.

topbaugutachter  16.01.2019, 20:46
@Smartass67

BGH, Urteil v. 15.07.2011, Az. V ZR 171/10

Smartass67  16.01.2019, 21:02
@topbaugutachter

Hat mit dem vorliegenden Fall NICHTS zu tun.

Du sollst hier helfen und nicht verwirren. Lass den Unsinn. Danke.

topbaugutachter  16.01.2019, 22:04
@Smartass67

Der BgB hat entschieden das ein offensichtlicher Schaden keine argistige Täuschung ist. Aber wenn du meist das das bei einem Auto anders ist - dann sag das einfach. Aber

BEVOR du die Leute beschimpfst

Smartass67  16.01.2019, 22:10
@topbaugutachter

Erstens geht es da um eine Immobilie und dazu noch in Verbindung mit einer nur bei Immobilienverkäufen so üblichen Klausel und zweitens sind kleine Hageldellen in einem Autodach bei Regen eben nicht offensichtlich.

BEVOR Du schreibst, überleg Dir mal, ob Du überhaupt kompetent bist. In rechtlichen Fragen bist Du es jedenfalls nicht. Falls Du mir das nicht glaubst, zitiere mal in Gegenwart eines Anwalts jenes Urteil im Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall, aber bitte nur, wenn Du dich gerne noch einmal lächerlich machst. Ansonsten wäre es klüger, mir an dieser Stelle einfach mal etwas zu glauben. ;)

Smartass67  16.01.2019, 22:45
@topbaugutachter

Der Artikel ist gut, jetzt müsste man ihn nur noch im Kontext der Frage auch verstehen. Wenn die Dellen bei Regenwetter nicht sichtbar waren, was liegt dann vor? Hmmm?

topbaugutachter  16.01.2019, 23:15
@Smartass67

Am besten nachts Autos kaufen ?

Ab du hast Recht, jaja