Wie lange steht das fahren ohne Führerschein im polizeilichen Führungszeugnis?
Würde mit dem roller vor ca 4 Jahren ohne Führerschein angehalten und habe auch eine Geldstrafe bekommen ( war nicht vor Gericht deswegeb ),habe draus gelernt bitte nur antworten wenn ihr wirklich weiterhelfen könnt...
2 Antworten
Hallo ichwuerdegerne,
erst einmal ist fraglich, ob die Geldstrafe überhaupt im Führungszeugnis steht, denn das Gesetz sagt hierzu folgendes:
Auszug aus dem § 32 BZR [http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html]
***************************************************************************************(2) Nicht aufgenommen werden
5. Verurteilungen, durch die auf
- a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
- b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
***************************************************************************************
Das bedeutet, wenn die Geldstrafe zu der Du per Strafbefehl verurteilt worden bist, weniger als 90 Tagessätze beträgt, steht sie gar nicht im Führungszeugnis, insofern keine weitere Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen ist.
Also entscheidend ist nicht der Euro Betrag zu dem Du verurteilt worden bist, sondern die Anzahl der Tagessätze. Bitte mal im Strafbefehl nachlesen, zu wieviel Tagessätzen Du verurteilt worden bist.
Bist Du zu mehr als 90 Tagessätze verurteilt worden oder steht eine weitere Verurteilung im BZR, steht die Verurteilung auch im Führungszeugnis.
Ob die Strafe von einem Richter in einer Hauptverhandlung oder wie in Deinem Fall per Strafbefehl verhängt worden ist, ist dabei unerheblich.
Was die Tilgungsfrist angeht gilt der § 46 BZRG [http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html)
Wie gesagt, erst Du zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden, steht die Verurteilung im Führungszeugnis.
Die Frist für die Löschung im BZRG und somit für das Führungszeugnis beträgt bei einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen 10 Jahre.
Schöne Grüße
TheGrow
Schau doch einfach im Strafbefehl nach, dort steht doch zu wie wieviel Tagessätzen Du verurteilt worden bist.
Das stand nie in deinem Führungszeugnis.
echt ? wow danke danke ... Aber es ist doch eine Straftat?
Für einen Eintrag ins Bundeszentralregister ist eine "Vorstrafe" erforderlich. Jugendstrafen werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Dann hättest du vor Gericht gemusst. Kannst du auch hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe
Hallo archibaldesel,
bei Deinen Ausführungen begehst Du zwei Denkfehler.
- Nicht nur Verurteilungen die in einer Gerichtsverhandlung erfolgt sind, sondern auch Urteile, die per Strafbefehl erlassen worden, erfolgt ein Eintrag im Führungszeugnis
- Der Fragesteller ist nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden, denn er schreibt, er ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden und gem. § 5 des JGG [http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/\_\_5.html] ist nach dem Jugendstrafrecht eine Verurteilung zu einer Geldstrafe ausgeschlossen.
Entscheidend, im Hinblick ob die Geldstrafe im Führungszeugnis steht ist, , ob die Geldstrafe zu der er per Strafbefehl verurteilt worden ist, weniger oder mehr als 90 Tagessätze beträgt.
Das war mir soweit durchaus klar. Ich habe einfach folgende Prämissen gesetzt, weil die Beschreibung unklar ist:
- Die Chance, dass ein Jugendlicher ohne Führerschein Roller fährt ist m. E. höher als dass es ein Erwachsener tut.
- Eine Geldstrafe für einfaches Fahren ohne Führerschein wird bei einem Strafbefehl mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bei über 90 Tagen liegen.
- Die Geldstrafe war keine Geldstrafe, sondern es ging eine Ordnungswidrigkeit (Roller war 25er)
Für einen Eintrag ins Bundeszentralregister ist eine "Vorstrafe" erforderlich.
Passt nicht. Im Bundeszentralregister ist jede rechtskräftige Strafe vermerkt. Im normalen Führungszeugnis erscheinen jedoch nur Strafen mit mehr als 90 Tagen. Da man auch durch mehrere Strafen die 90 Tage überschreiten kann, wenn man sie vor der Tilgungsfrist anhäuft.
Zudem stehen Jugendstrafen selbstverständlich auch im BZR.
Sehr guter Einwand. DH
Zum Glück wurde nach dem Führungszeugnis gefragt, dann passt es wieder.
der Betrag den ich zahlen musste lag bei knapp 600 ... Ich 90 tagessätze waren aber nicht