Vorladung zur Polizei wegen Chat?
Die Polizei hat einen Chat zwischen mir und einem Kollegen gelesen wo es um eine Anfrage von mir um 40€ Cannabis geht.Wenn ich jetzt nun eine Vorladung bekomme ist es mir freigestellt ob ich hin gehe oder nicht soll ich zur Vorladung erscheinen und eine Aussage machen oder lieber anrufen und absagen und warten ob alles im Sande verläuft.
Mal angenommen ich bin ist NICHT wegen Verkauf, sondern wegen Erwerb von geringen Mengen vorgeladen und ich hatte nie mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln zutun.
Sollte ich mich nun auf eine Hausdurchsuchung vorbereiten?
Ich bin 17 und es geht wirklich nur um den Erwerb kleinerer Mengen.
Ich gehe davon aus, dass es den Ermittlern in so einem Szenario wohl eher darum geht durch mich Informationen bzw. Aussagen gegen den Dealer zu bekommen
5 Antworten
Die haben wegen 4 Gramm Dope Chats abgehört?
Ich glaube nicht, dass es primär gegen Dich geht. Was nicht heißt, dass sie nicht auch gegen Dich vorgehen würden.
Wahrscheinlicher ist es, dass der Verkäufer ein großes Problem hat. Und Du könntest ihn mit einer Aussage belasten. Willst Du das, oder willst Du das nicht?
Persönliche Empfehlung: Mund halten, komplett ignorieren, abwarten. Wenn Du nicht gerade in Bayern wohnst, wird vermutlich in Deine Richtung hin das vermutlich laufende Verfahren eh eingestellt werden.
Du solltest allerdings jetzt gerade a) nicht unbedingt Vorräte zu Hause bunkern oder b) mit diesem Menschen gar zu viel Privatkontakt haben. Denn das könnte aktenkundig werden und zu weiteren Ermittlungen führen.
Also Verdacht "versuchter Erwerb von BtM" gegen Dich.
Bei sowas würde ich mal vermuten, dass es bei euch in Bayern stark davon abhängt, wie stark die örtliche Polizei ausgelastet ist. Wenn eh viel zu tun, dann ist das pillepalle. Wenn Langeweile, wird ggf. weiterermittelt, weil Du ja Jugendlicher bist und man da gern mal ein Exempel statuiert.
Angesichts der Gesamtlage in DE kann ich mir kaum vorstellen, dass die Kapazitäten für eine Durchsuchung bei Dir/euch freistellen. Das wäre völlig unökonomisch aus Sicht des Staates. (Wäre im Chat eine Anfrage über 400 Euro Ware gesichtet worden, sähe das anders aus...)
Also wird es im besten Fall zu einer stillen Einstellung eines ggf. laufenden Verfahrens kommen, und im worst case gibt es irgendwann eine Gerichtsverhandlung, wo Du immer noch lachend sagen kannst "ich rauche nicht, das war alles nur ein Scherz, ich wollte mal schauen, wie er drauf reagiert". Und dann kann sich ein Richter überlegen, was er mit der Bagatelle nun anstellen soll.
Und eben klingelt es an der Haustür und 3 mal dürft ihr raten wer da war die haben geklingelt habe natürlich nicht aufgemacht und zum Glück hat mein Vater in dem Moment geduscht hab paar Sachen am Balkon leise erledigt und habe gehört wie sie ins Mikrofon funkten da ist jemand zuhause habe Seelenruhig alles weggeräumt Chats gelöscht etc die sind dann um mein Haus rum haben alles abgeleuchtet und als sich immer noch nichts tat gingen sie nach 15 Minuten und Tür gehämmere find ich schon krass das die direkt auftauchen wegen einem Chat um 40€ hatten die eine Hausdurchsuchung vor mit richterlicher Genehmigung obwohl wenn mein Vater unten wäre hätte er sie direkt reingelassen er hat ja schließlich nichts zu verbergen kann ich erwarten das die mich morgen in meinem Betrieb besuchen werden oder wollten die nur mit meinem Vater reden ?
Du musst dazu als Beschuldigter, wenn Du einer bist, keine Aussage machen. Die Polizei ist zudem verpflichtet Dich darüber in Kenntnis zu setzen. Ansonsten liegt schon der erste Verfahrensfehler vor.
Außerdem bist Du noch nicht volljährig. Ich denke, dass die Polizei eh Deine Eltern einschalten muss bevor sie gegen Dich tätig werden.
Auf jeden Fall mal einen Anwalt befragen.
Soweit ich weis sind Chatverläufe im Gericht bzw. Gerichtsverhandlung ungültig, da die chats manipuliert werden können. Viele Bullen observieren jemand den sie verdächtigen, aber nur im Chatverlauf. Die haben dich dann auf dem schrim und wenn die sehen "okay der und der hat über die 5 Monate die wir ihn observieren ca. 150 Gramm gekauft." und mit diesen verläufen könnten die nur ein Durchsuchungsbefehl holen und wenn die deine bude auseinander nehmen und nur ein bisschen gras finden, erst dann können die dich vorladen wegen Cannabis besitz. ich würde da nicht hingen. Oder du gehst hin und kannst ja sagen das die Chatverlaufe nicht als Beweis anerkannt werden durfen .
Ich würde da nicht hingehen. Eine Vorladung heißt immer, dass sie keine Beweise haben und deswegen versuchen von dir Informationen zu bekommen, um gegen ein solch schlimmes vergehen vorzugehen.
Ne jetzt mal ernsthaft, das Cannabisverbot ist mehr als nur lächerlich (z.B. Verfassungwidrig) deswegen sollte meiner Meinung nach niemand den Cops bei ermittlungen in solch einer Richtung helfen. Erst recht nicht, wenn man sich dadurch selbst belastet.
Mein D wurde hochgenommen die haben sein Handy eingesammelt und sind auf einen Chat getroffen wo ich nach einem 40 gefragt habe diesen hat die Polizei dem D vorgelesen er hat darauf geantwortet er habe uns zu einem Typ weitergeschickt den er auf der Straße kennen gelernt hat aber der Kauf hat nie stattgefunden und die 3. Person auch nicht und ich wohne in Bayern