Vorladung als Beschuldigter Btmg Erwerb und Besitz?

3 Antworten

Ja aber das wäre doch kontraproduktiv. Geh hin, mach eine Aussage oder verweigere diese. Kannst ggf. Auch einen Anwalt zu Rate ziehen

Solange Dich nur die Polizei bittet, kannst Du es auch gerne lassen, kommen musst Du nur wenn Dich die Staatsanwaltschaft bittet, aber was Du nie und niemals unter gar keinen Umständen machen solltest, sind Angaben die über Deinen Wohnort und Deinen Namen hinaus gehen. Und wenn Du Dir da nicht sicher bist, nimm einen Anwalt mit, aber versuche Dich nicht zu rechtfertigen oder irgendwelche Dinge klarzustellen, im Eifer des Gefechtes belasten sich die meisten.

Also es steht im Brief: erscheinen Sie bitte zu Ihrer Vernehmung als Beschuldigter. Muss ich also den Termin überhaupt nicht Wahrnehmen? Muss/sollte ich den Termin absagen? In einem anderen Forum wurde mir gesagt ich sollte eine Schriftliche Absage machen mit der Begründung:
 "Ich möchte von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen". Muss ich mit konsequenzen rechnen wenn ich dort nicht hingehe bzw den Termin Absage? Ich denke da dort eine Razia gemacht wurde und die Handys überprüft wurden bin ich dort aufgefallen. Kann mich das Straflich Belasten?

Landstreicher86 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 13:24

Anwalt kann ich mir nicht Leisten