Vorladung als Beschuldigter Btmg Erwerb und Besitz?
Guten Tag
Ich habe gestern eine Vorladung als Beschuldigter wegen Erwerb und Besitz sonstigen Betäubungsmitteln bekommen. Ich soll am kommenden Freitag zur Vernehmung als Beschuldigter erscheinen. Ich wurde aber nicht angehalten von der Polizei. Es wurde ende 2015 im Nachbardorf eine Razia durchgeführt bei einigen Leuten dort wurden auch die Handys mitgenommen. Ich habe mir hin und wieder dort bei jemanden Cannabis in geringen Mengen besorgt. Nach dem ich erfahren habe das dort eine Razia war habe ich den Kontakt und das Rauchen eingestellt. Wie muss ich mich nun Verhalten? Habe im Internet einige dinge gelesen das ich den Termin nicht Wahr nehmen muss. Ist das Richtig?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
3 Antworten
Ja aber das wäre doch kontraproduktiv. Geh hin, mach eine Aussage oder verweigere diese. Kannst ggf. Auch einen Anwalt zu Rate ziehen
Solange Dich nur die Polizei bittet, kannst Du es auch gerne lassen, kommen musst Du nur wenn Dich die Staatsanwaltschaft bittet, aber was Du nie und niemals unter gar keinen Umständen machen solltest, sind Angaben die über Deinen Wohnort und Deinen Namen hinaus gehen. Und wenn Du Dir da nicht sicher bist, nimm einen Anwalt mit, aber versuche Dich nicht zu rechtfertigen oder irgendwelche Dinge klarzustellen, im Eifer des Gefechtes belasten sich die meisten.
Also es steht im Brief: erscheinen Sie bitte zu Ihrer Vernehmung als Beschuldigter. Muss ich also den Termin überhaupt nicht Wahrnehmen? Muss/sollte ich den Termin absagen? In einem anderen Forum wurde mir gesagt ich sollte eine Schriftliche Absage machen mit der Begründung:
"Ich möchte von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen". Muss ich mit konsequenzen rechnen wenn ich dort nicht hingehe bzw den Termin Absage? Ich denke da dort eine Razia gemacht wurde und die Handys überprüft wurden bin ich dort aufgefallen. Kann mich das Straflich Belasten?
Anwalt kann ich mir nicht Leisten