Vorladung zur Polizei, praktisch so eine Art Präventionsgespräch, eine Ermahnung, wie heisst bitte der juristische Fachausdruck. Danke an die Fachleute?

3 Antworten

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Hallo suziesext05,

der juristische Fachausdruck lautet: Gefährderansprache.

Wikipedia sagt dazu:

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrder

Gefährderansprache

Die Polizei kann bei bekannten Gefährdern eine Gefährderansprache durchführen, um deren weiteres Verhalten zu beeinflussen. Die individuelle Ansprache soll signalisieren, dass „polizeiliches Interesse an seiner Person besteht, die Gefährdungslage bei der Polizei registriert wird und die Lage ernst genommen wird“. Im Bereich Jugendkriminalität soll sie zudem die jugendtypische Normunsicherheit durch Grenzsetzung und Aufzeigen möglicher Konsequenzen beeinflussen. Dem potentiellen Täter soll ein erhöhtes Tatentdeckungsrisiko deutlich gemacht werden. Das Gespräch soll ferner Informationen liefern, die für das weitere polizeiliche Handeln von Bedeutung sind

Diese Gefährderansprachen gehören zum normalen Polizeialltag dazu und werden gar nicht so selten durchgeführt.

Schöne Grüße
TheGrow

suziesext05 
Beitragsersteller
 19.02.2016, 21:53

hi TheGrow - danke dir sehr herzlich, genau den Ausdruck hab ich gesucht, da kannste guggeln wie de willst, den korrekten Ausdruck findeste so nicht. ich hab das Wort mal von nem Polizeibeamten gehört, und verbummelt. danke für deine Profi-Anwort :)

hoffentlich antwortet noch eener, denn kann ick dir als hilfreichste Antwort benennen.

hoffentlich antwortet noch eener, denn kann ick dir als hilfreichste Antwort benennen

Beantworten kann ich die Frage zwar nicht, aber zustimmen kann ich Dir, wenn Du schreibst, daß die Antwort von TheGrow korrekt ist

suziesext05 
Beitragsersteller
 19.02.2016, 22:17

hi FrankieHH - bist n nettes Schlitzohr, danke dir  :)

Du weißt, dass du einer Vorladung zur Polizei nicht unbedingt folgen musst? :)

Hoffentlich konnte ich helfen.